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Ampega Investment GmbH Köln – Jahresbericht terrAssisi Stiftungsfonds I AMI DE000A2DJT56

geralt (CC0), Pixabay

Ampega Investment GmbH

Köln

Jahresbericht terrAssisi Stiftungsfonds I AMI

für den Berichtszeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

(ISIN DE000A2DJT56)

Tätigkeitsbericht

Anlageziel

Der terrAssisi Stiftungsfonds I AMI ist ein Mischfonds, der in ein breit diversifiziertes Portfolio investiert, dessen Basis überwiegend festverzinsliche Wertpapiere bilden. Als Grundlage für die Auswahl der Vermögensgegenstände für den Fonds dienen die ethischen Grundsätzen des Franziskanerordens.

Anlageziel des Fonds ist die Erwirtschaftung einer langfristig positiven Wertentwicklung.

Anlagestrategie und Anlageergebnis

Der Fonds wird aktiv gemanagt und orientiert sich nicht an einer Benchmark.

Die Informationen zum Umgang mit ökologischen und sozialen Merkmalen sind im Anhang enthalten.

Bei der Titelselektion für den terrAssisi Stiftungsfonds I AMI werden als Kriterien für die Anlage neben ökonomischen Aspekten gleichberechtigt soziale, kulturelle und Umwelt-Aspekte herangezogen. Nach dem sogenannten Best-in-Class-Ansatz werden die jeweils sozial oder ökologisch besten Papiere ausgewählt, in die der Fonds auch bei rein ökonomischer Betrachtung investieren würde. Das Fondsmanagement achtete auf einen höchstmöglichen, ökonomisch sinnvollen Diversifikationsgrad des Fonds und eine defensive Allokation.

In seiner Anlagestrategie investiert der terrAssisi Stiftungsfonds I AMI im aktuellen Marktumfeld in Staats- und Unternehmensanleihen mit guter Kreditqualität. Die durchschnittliche Rendite sowie die Kreditqualität der im Fonds enthaltenen Anlagen soll möglichst hoch gehalten werden. Darüber hinaus bewertete das Fondsmanagement die laut Nachhaltigkeitsliste zur Investition erlaubten Einzeltitel nach Rendite-Risiko-Aspekten und versuchte, über eine möglichst breite Streuung die Einzeltitelrisiken gering zu halten.

Die Duration des Portfolios wurde im Berichtszeitraum aufgebaut. Neuinvestitionen wurden mehrheitlich im mittleren bis längeren Laufzeitbereich in den Ratingsegmenten AAA bis BBB- diversifiziert. Das lineare Durchschnittsrating des Fonds blieb stabil bei A+.

Die Aktienmärkte der entwickelten Länder verzeichneten im Aggregat in der abgelaufenen Berichtsperiode eine positive Performance. Das Rentensegment entwickelte sich in der Berichtsperiode insgesamt positiv. Während steigende Zinsen einen negativen Beitrag zur Performance bewirkten, profitierten Unternehmensanleihen von einer Einengung der Spreads. Eine Abwertung des USD hatte dagegen einen negativen Effekt auf die Performance.

Zum Ende der Berichtsperiode lag die Aktienquote bei 21,44 %, während die Rentenquote bei 77,40 % lag.

In Summe ergibt sich für den terrAssisi Stiftungsfonds I AMI im Berichtszeitraum eine Wertentwicklung von 2,94 % und eine Jahresvolatilität von 5,14 %.

Wesentliche Risiken des Sondervermögens im Berichtszeitraum

Marktpreisrisiken

Aktienrisiken

Durch die Investition in Aktien war und ist der Fonds einem Kursrisiko ausgesetzt. Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken.

Das Sondervermögen ist entsprechend der Anlagestrategie über die Investition in Aktien den allgemeinen Risiken der internationalen Aktienmärkte sowie spezifischen Einzelwertrisiken ausgesetzt. Die spezifischen Aktienrisiken werden durch Diversifikation in eine Vielzahl von Aktien gesteuert. Die Steuerung der allgemeinen Marktrisiken erfolgt durch Investitionen in unterschiedliche Regionen und Sektoren.

Währungsrisiken

Der terrAssisi Stiftungsfonds I AMI investiert vorrangig in Anleihen und Aktien, die in Euro denominiert sind. Zum Ende des Berichtszeitraums waren rund 30 % des Fondsvermögens in Fremdwährung investiert. Dadurch trägt der Investor in geringem Umfang die Chancen und das Risiko der Wechselkursentwicklungen der verschiedenen Währungsräume relativ zum Euro.

Zinsänderungsrisiken

Durch die Investition in Anleihen ist das Sondervermögen Kursschwankungen durch Veränderungen der Kapitalmarktzinsen sowie Schwankungen der Risikoaufschläge einzelner Anleihen (Spreadrisiken) ausgesetzt. Das allgemeine Zinsänderungsrisiko wird durch Berücksichtigung der Duration der Anleihen gesteuert und begrenzt. Der Fonds investiert entsprechend seiner Anlagepolitik breit diversifiziert in verschiedene Länder und Emittenten. Diese Vorgehensweise dient der Steuerung und Reduzierung der Spreadrisiken.

Adressenausfallrisiken

Adressenausfallrisiken resultieren aus dem möglichen Ausfall von Zins- und Tilgungszahlungen der Einzelinvestments in Renten. Um Konzentrationsrisiken zu verringern, werden diese so weit wie möglich diversifiziert. Dies betrifft nicht nur die Auswahl der Schuldner, sondern auch die Auswahl der Sektoren und Länder.Weiterhin ergeben sich Risiken durch die Anlage liquider Mittel bei Banken.

Liquiditätsrisiken

Als Mischfonds wird die Liquiditätssituation des Sondervermögens durch die Liquidität in den investierten Assetklassen bestimmt. Aufgrund der breiten Streuung über eine Vielzahl von verzinslichen Wertpapieren und Aktien, die hochliquide an regulierten Börsen gehandelt werden, ist davon auszugehen, dass bei Liquiditätsbedarf jederzeit ausreichend Investments zu einem angemessenen Verkaufserlös veräußert werden können. Dennoch kann aufgrund des Anlagefokus in Unternehmensanleihen eine Verschlechterung der Liquiditätssituation des Sondervermögens in Marktkrisen nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Operationelle Risiken

Für die Überwachung und Steuerung der operationellen Risiken des Sondervermögens sind entsprechende Maßnahmen getroffen worden.

Nachhaltigkeitsrisiken

Für die Gesellschaft ist eine systematische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen ein wesentlicher Teil der strategischen Ausrichtung. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation der Investitionsempfänger haben kann. Nachhaltigkeitsrisiken wirken sich grundsätzlich auf alle bestehenden Risikoarten und somit auf die Renditeerwartungen einer Investition aus.

Die Gesellschaft hat einen grundsätzlichen Filterkatalog entwickelt, welcher auf alle getätigten Investitionen angewendet wird und der damit auch negative Wertentwicklungen, die auf Nachhaltigkeitsrisiken zurückzuführen sind, mindern soll. Dieser beinhaltet den Ausschluss kontroverser Waffenhersteller und die Berücksichtigung der UN Global Compact Kriterien. Durch diesen Filterkatalog wurden Titel im Rahmen der Investitionsentscheidung in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken bewertet und damit in der Allokationsentscheidung berücksichtigt.

Risiken infolge der Pandemie

Durch das Sars-CoV-2-Virus, das sich weltweit ausgebreitet hat, sind stärkere negative Auswirkungen auf bestimmte Branchen nicht auszuschließen, die teilweise zu Ausfällen führen könnten (Kreditrisiko) und somit sowohl direkt als auch indirekt die Investments im Fonds betreffen könnten.

Risiken infolge des Ukraine-Krieges

Die Auswirkungen der im Februar 2022 begonnenen kriegerischen Auseinandersetzungen auf dem Gebiet der Ukraine lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Infolge der Sanktionen gegenüber Russland ergeben sich gesamtwirtschaftliche Auswirkungen (z. B. steigende Inflation und Zinsen, Energieverteuerung und -verknappung, Lieferkettenprobleme), die sich auf den Kapitalmärkten widerspiegeln und in Markt- und Börsenpreisen niederschlagen. Somit können diese Auswirkungen auch die Investments im Fonds in unterschiedlicher Intensität betreffen.

Ergänzende Angaben nach ARUGII

Die Anlagepolitik des Fonds ist darauf ausgerichtet, eine Investition über alle Assetklassen hinweg an den weltweiten Kapitalmärkten umzusetzen. Das Sondervermögen investiert dabei in ein breit diversifiziertes Portfolio. In diesem Asset Management-Konzept sollen Rentenanlagen die Basis bilden. Aktienorientierte Anlageformen sollen zur Performanceverbesserung eingesetzt werden.Bis zu 25 % können in Geldmarktinstrumente und Bankguthaben investiert werden.

Die Auswahl aller Vermögensgegenstände richtet sich nach den ethischen Grundsätzen des Franziskanerordens. Entsprechend werden als Kriterien für die Anlage neben ökonomischen Aspekten gleichberechtigt soziale, kulturelle und Umweltaspekte herangezogen. Die hohe Wertschätzung des Franz von Assisi für die gesamte Schöpfung ist Richtschnur für die spezifischen Anlage- und Ausschlusskriterien.

Aus den für das Sondervermögen erworbenen Aktien erwachsen Abstimmungsrechte in den Hauptversammlungen der Portfoliogesellschaften (Emittenten) und teilweise andere Mitwirkungsrechte. Die Engagement Policy der Ampega Investment GmbH enthält allgemeine Informationen über die verantwortungsvolle Ausübung dieser Rechte, auch zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften.

Liegen der Talanx Investment Group keine unternehmensspezifischen Informationen vor, die eine Teilnahme an der Hauptversammlung notwendig machen, so nimmt die Talanx Investment Group in aller Regel Abstand von der persönlichen Teilnahme durch Vertretungsberechtigte. Die Talanx Investment Group unterhält ein hausinternes Komitee zur Prüfung und Entscheidungsfindung zur Stimmrechtsausübung in allen signifikanten Portfolio-Gesellschaften. Das sogenannte Proxy-Voting-Komitee folgt bei der Stimmrechtsausübung maßgeblich den in der Anlagestrategie festgelegten Zielen und berücksichtigt bei der Analyse von Beschlussvorschlägen für Hauptversammlungen diverse Faktoren.

Die Talanx Investment Group hat den externen Dienstleister ISS-ESG mit der Analyse der Hauptversammlungs-Unterlagen sowie der Umsetzung des Abstimmungsverhaltens gemäß den „Continental Europe Proxy Voting Guidelines” beauftragt. Vorschläge für das Abstimmungsverhalten auf Basis der Analysen werden in angemessenem Umfang überprüft, insbesondere ob im konkreten Fall für die Hauptversammlung ergänzende oder von der Stimmrechtspolitik der Talanx Investment Group abweichende Vorgaben erteilt werden sollten. Soweit dies in Ergänzung oder Abweichung von der Stimmrechtspolitik notwendig ist, erteilt die Talanx Investment Group konkrete Weisungen zu einzelnen Tagesordnungspunkten.

Um das Risiko des Entstehens von Interessenkonflikten zu reduzieren und gleichzeitig ihrer treuhänderischen Vermögensverwaltung neutral nachkommen zu können, unterhält die Talanx Investment Group in aller Regel keine Dienstleistungsbeziehungen mit Portfolio-Gesellschaften. Unabhängig davon hat die Talanx Investment Group etablierte Prozesse zur Identifizierung, Meldung sowie zum Umgang mit Interessenskonflikten eingerichtet. Alle potenziellen und tatsächlichen Interessenskonflikte sind in einem Register erfasst und werden kontinuierlich überprüft. Teil der Überprüfung ist dabei auch die Einschätzung hinsichtlich der Angemessenheit der eingeführten Maßnahmen zur Vermeidung von negativen Auswirkungen aus den identifizierten Interessenkonflikten.

Insbesondere die Struktur des Vergütungssystems und die damit verbundenen variablen Bestandteile sind langfristig orientiert und stärken so eine dauerhafte und langfristig erfolgreiche Anlagestrategie im Sinne der Investoren.

Für Fonds- und Vermögensverwaltung in Aktien erfolgt die Vergütung der Talanx Investment Group nicht performanceabhängig, sondern aufwandsbezogen und marktgerecht in Basispunkten vom jeweils verwalteten Vermögen.

Wesentliche Grundlagen des realisierten Ergebnisses

Gewinne wurden im Wesentlichen bei der Veräußerung von Aktien realisiert. Verluste wurden im Wesentlichen bei Geschäften mit Aktien und Rentenpapieren realisiert.

Struktur des Sondervermögens

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensübersicht zum 30.09.2023

Kurswert
in EUR
% des
Fonds-
vermögens
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Vermögensgegenstände
Aktien 4.524.864,47 21,44
Deutschland 395.489,75 1,87
Frankreich 649.219,53 3,08
Großbritannien 180.671,30 0,86
Irland 285.763,30 1,35
Japan 75.774,86 0,36
Kanada 245.236,65 1,16
Niederlande 151.550,00 0,72
Norwegen 76.725,08 0,36
Schweden 159.250,25 0,75
Schweiz 91.325,10 0,43
Spanien 52.364,00 0,25
Taiwan 53.167,83 0,25
USA (Vereinigte Staaten von Amerika) 2.108.326,82 9,99
Verzinsliche Wertpapiere 16.333.448,89 77,40
Australien 490.236,86 2,32
Belgien 99.788,00 0,47
Deutschland 3.825.816,39 18,13
Dänemark 635.619,00 3,01
Europäische Institutionen 364.032,56 1,73
Finnland 290.672,00 1,38
Frankreich 2.336.957,94 11,07
Großbritannien 1.360.286,58 6,45
Irland 759.583,50 3,60
Italien 861.146,23 4,08
Kanada 191.988,00 0,91
Niederlande 1.918.159,29 9,09
Norwegen 268.900,98 1,27
Philippinen 244.464,00 1,16
Schweden 1.278.332,90 6,06
Spanien 170.406,00 0,81
USA (Vereinigte Staaten von Amerika) 597.858,66 2,83
Österreich 639.200,00 3,03
Bankguthaben 137.285,54 0,65
Sonstige Vermögensgegenstände 125.954,62 0,60
Verbindlichkeiten -18.778,55 -0,09
Fondsvermögen 21.102.774,97 100,00 1)

Vermögensaufstellung zum 30.09.2023

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand 30.09.2023 Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
% des
Fonds-
vermögens
im Berichtszeitraum
1) Bei diesen Wertpapieren handelt es sich um Inflation-linked Bonds, deren Nennwert durch die Anpassung an die Inflationsentwicklung während der Laufzeit beeinflusst wird.
2) Noch nicht abgeführte Verwaltungsvergütung, Prüfungsgebühren und Verwahrstellenvergütung
3) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Vermögensgegenstände
Börsengehandelte Wertpapiere EUR 19.591.631,31 92,84
Aktien EUR 4.524.864,47 21,44
Deutschland EUR 395.489,75 1,87
Allianz SE DE0008404005 STK 355 0 0 EUR 228,5500 81.135,25 0,38
Deutsche Post AG DE0005552004 STK 1.600 0 0 EUR 38,2000 61.120,00 0,29
Münchener Rückvers. AG DE0008430026 STK 295 0 0 EUR 374,3000 110.418,50 0,52
SAP SE DE0007164600 STK 500 500 0 EUR 121,4800 60.740,00 0,29
Siemens Healthineers AG DE000SHL1006 STK 1.700 0 0 EUR 48,2800 82.076,00 0,39
Frankreich EUR 649.219,53 3,08
AXA SA FR0000120628 STK 2.900 0 0 EUR 28,3500 82.215,00 0,39
Air Liquide SA FR0000120073 STK 577 0 0 EUR 159,9400 92.285,38 0,44
Cap Gemini SA FR0000125338 STK 425 0 0 EUR 164,1500 69.763,75 0,33
Hermes International SA FR0000052292 STK 70 0 0 EUR 1.719,8000 120.386,00 0,57
Kering SA FR0000121485 STK 130 0 0 EUR 429,4500 55.828,50 0,26
Oreal (L‘) SA FR0000120321 STK 180 0 0 EUR 390,3000 70.254,00 0,33
Schneider Electric SE FR0000121972 STK 495 0 0 EUR 156,5000 77.467,50 0,37
Vinci SA FR0000125486 STK 770 0 0 EUR 105,2200 81.019,40 0,38
Großbritannien EUR 180.671,30 0,86
Diageo PLC GB0002374006 STK 2.100 0 0 GBP 30,3800 73.672,30 0,35
Relx PLC GB00B2B0DG97 STK 3.350 0 0 EUR 31,9400 106.999,00 0,51
Irland EUR 285.763,30 1,35
Johnson Controls International plc IE00BY7QL619 STK 1.400 0 0 USD 53,1900 70.490,34 0,33
Linde PLC IE000S9YS762 STK 300 300 0 USD 373,4900 106.064,94 0,50
Trane Technologies PLC IE00BK9ZQ967 STK 565 0 0 USD 204,1900 109.208,02 0,52
Japan EUR 75.774,86 0,36
Tokyo Electron Ltd. JP3571400005 STK 600 400 0 JPY 19.925,0000 75.774,86 0,36
Kanada EUR 245.236,65 1,16
Canadian Pacific Railway Ltd. CA13646K1084 STK 1.275 1.275 0 CAD 100,7400 90.086,48 0,43
Royal Bank of Canada CA7800871021 STK 1.000 0 0 CAD 118,7600 83.294,76 0,39
Toronto Dominion Bank CA8911605092 STK 1.250 0 0 CAD 81,9600 71.855,41 0,34
Niederlande EUR 151.550,00 0,72
ASML Holding NV NL0010273215 STK 125 0 0 EUR 550,8000 68.850,00 0,33
Heineken NV NL0000009165 STK 1.000 0 0 EUR 82,7000 82.700,00 0,39
Norwegen EUR 76.725,08 0,36
DNB Bank Asa NO0010161896 STK 4.000 0 0 NOK 217,6000 76.725,08 0,36
Schweden EUR 159.250,25 0,75
Atlas Copco A SE0017486889 STK 5.940 0 0 SEK 144,6500 74.258,98 0,35
Svenska Handelsbanken AB SE0007100599 STK 10.000 0 0 SEK 98,3400 84.991,27 0,40
Schweiz EUR 91.325,10 0,43
Zurich Insurance Group AG CH0011075394 STK 210 0 0 CHF 421,0000 91.325,10 0,43
Spanien EUR 52.364,00 0,25
EDP Renovaveis SA ES0127797019 STK 3.445 45 0 EUR 15,2000 52.364,00 0,25
Taiwan EUR 53.167,83 0,25
Taiwan Semiconductor Manufacturing Co Ltd ADR US8740391003 STK 650 0 0 USD 86,4100 53.167,83 0,25
USA (Vereinigte Staaten von Amerika) EUR 2.108.326,82 9,99
AbbVie Inc. US00287Y1091 STK 700 0 0 USD 152,2500 100.885,08 0,48
Abbott Laboratories Inc. US0028241000 STK 1.300 0 0 USD 98,1200 120.745,93 0,57
Advanced Micro Devices Inc. US0079031078 STK 1.000 0 0 USD 102,7600 97.273,76 0,46
American Water Works Co. Inc. US0304201033 STK 525 0 0 USD 123,5800 61.415,66 0,29
Anthem Inc. US0367521038 STK 280 0 0 USD 447,2800 118.552,06 0,56
CSX Corp. US1264081035 STK 2.955 0 0 USD 30,5700 85.511,50 0,41
CVS Health Corp. US1266501006 STK 1.150 0 0 USD 70,0300 76.234,85 0,36
Eli Lilly & Co. US5324571083 STK 300 0 110 USD 544,4500 154.614,73 0,73
Intuit Inc. US4612021034 STK 240 0 0 USD 512,2400 116.374,10 0,55
MasterCard Inc. US57636Q1040 STK 250 0 0 USD 399,4400 94.528,59 0,45
Microsoft Corp. US5949181045 STK 500 0 0 USD 313,6400 148.447,56 0,70
NIKE Inc. -Class B- US6541061031 STK 700 0 0 USD 89,6300 59.391,33 0,28
NVIDIA Corp. US67066G1040 STK 460 0 150 USD 430,8900 187.627,22 0,89
Oracle Corp. US68389X1054 STK 1.200 0 0 USD 106,1500 120.579,33 0,57
Procter & Gamble Co. US7427181091 STK 645 0 0 USD 146,3400 89.349,96 0,42
S&P Global Inc. US78409V1044 STK 230 0 0 USD 368,5300 80.236,56 0,38
Salesforce.com Inc. US79466L3024 STK 380 0 0 USD 203,2000 73.093,53 0,35
Union Pacific Corp. US9078181081 STK 350 0 0 USD 204,1100 67.624,48 0,32
Visa Inc. -Class A- US92826C8394 STK 680 0 0 USD 231,6600 149.118,52 0,71
Waste Management Inc. US94106L1098 STK 730 0 0 USD 154,4400 106.722,07 0,51
Verzinsliche Wertpapiere EUR 15.066.766,84 71,40
0,0000 % Asian Development Bank 2019/​2029 XS2068071641 EUR 300 0 0 % 81,4880 244.464,00 1,16
0,0000 % Bundesobligation 2021/​2031 DE0001102564 EUR 1.000 0 0 % 79,9680 799.680,00 3,79
0,0000 % Intesa Sanpaolo 1997/​2027 IT0000966017 EUR 200 0 0 % 86,2940 172.588,00 0,82
0,0000 % Ireland Treasury 2021/​2031 IE00BMQ5JL65 EUR 700 0 0 % 76,7480 537.236,00 2,55
0,0000 % KfW MTN 2020/​2028 XS2209794408 EUR 200 0 0 % 84,4640 168.928,00 0,80
0,1000 % Bundesanleihe -Infl. linked- 2015/​2026 DE0001030567 EUR 400 0 0 % 98,1670 485.757,80 2,30 1)
0,1000 % Caisse Fran. de Fin. Local MTN 2019/​2029 FR0013459757 EUR 300 0 0 % 80,2680 240.804,00 1,14
0,1250 % De Volksbank MTN 2020/​2040 XS2259193998 EUR 200 0 0 % 52,2680 104.536,00 0,50
0,1250 % Diageo Capita MTN MC 2020/​2028 XS2240063730 EUR 100 0 200 % 83,2640 83.264,00 0,39
0,3750 % CNP Assurances MC (sub.) 2020/​2028 FR0014000XY6 EUR 300 0 0 % 82,2330 246.699,00 1,17
0,3750 % La Poste MTN 2019/​2027 FR0013447604 EUR 100 0 0 % 86,8460 86.846,00 0,41
0,4000 % DZ Bank MTN 2021/​2028 DE000DFK0RN3 EUR 200 0 0 % 80,4520 160.904,00 0,76
0,5000 % Agence Francaise Develop MTN 2018/​2025 FR0013365376 EUR 100 0 0 % 93,5870 93.587,00 0,44
0,5000 % Bundesanleihe -Infl. linked- 2014/​2030 DE0001030559 EUR 600 0 0 % 99,8980 743.456,90 3,52 1)
0,5000 % Dell Bank MTN MC 2021/​2026 XS2400445289 EUR 250 0 0 % 88,9390 222.347,50 1,05
0,5000 % Henkel MTN MC 2021/​2032 XS2407955827 EUR 200 0 0 % 74,3320 148.664,00 0,70
0,5000 % NRW.Bank 2017/​2027 DE000NWB0AE6 EUR 190 0 0 % 89,0150 169.128,50 0,80
0,6250 % Vonovia MTN MC 2021/​2031 DE000A3E5FR9 EUR 200 0 0 % 71,9050 143.810,00 0,68
0,7500 % Banque Postale MTN fix-to-float (sub.) 2021/​2032 FR0014001R34 EUR 100 100 0 % 82,1780 82.178,00 0,39
0,7500 % SNAM MTN MC 2022/​2029 XS2433211310 EUR 200 0 0 % 81,5380 163.076,00 0,77
0,8000 % Standard Chartered Bank fix-to-float 2021/​2029 XS2407969885 EUR 200 0 0 % 81,5090 163.018,00 0,77
0,8750 % Banco Bilbao Vizc. fix-to-float 2022/​2029 XS2430998893 EUR 200 0 0 % 85,2030 170.406,00 0,81
0,8750 % Erste Group Bank MTN 2020/​2027 AT0000A2GH08 EUR 200 0 0 % 88,8360 177.672,00 0,84
0,8750 % Erste Group Bank MTN fix-to-float (sub.) 2021/​2032 AT0000A2U543 EUR 200 0 0 % 81,8770 163.754,00 0,78
0,8750 % ISS Global MTN MC 2019/​2026 XS2013618421 EUR 200 200 0 % 90,7840 181.568,00 0,86
0,8750 % Münchener Hyp. MTN 2018/​2025 DE000MHB60L4 EUR 200 0 0 % 93,1750 186.350,00 0,88
0,8750 % SNCF Reseau MTN 2019/​2029 XS1938381628 EUR 200 0 0 % 86,4890 172.978,00 0,82
1,0000 % Banque Postale MTN fix-to-float 2022/​2028 FR00140087C4 EUR 200 0 0 % 88,3930 176.786,00 0,84
1,0000 % La Banque Postale Home Loan CRH (covered) 2018/​2028 FR0013369667 EUR 100 0 0 % 87,7780 87.778,00 0,42
1,0000 % Prologis Euro Finance MTN MC 2022/​2029 XS2439004412 EUR 100 0 100 % 82,5590 82.559,00 0,39
1,2500 % ABN AMRO Bank MTN 2022/​2034 XS2434787235 EUR 100 0 0 % 72,8910 72.891,00 0,35
1,2500 % Credit Mutuel Arkea MTN fix-to-float 2020/​2029 FR0013517307 EUR 200 0 0 % 86,1140 172.228,00 0,82
1,3750 % Covestro MC 2020/​2030 XS2188805845 EUR 300 0 0 % 84,6610 253.983,00 1,20
1,3750 % ITV MC 2019/​2026 XS2050543839 EUR 300 0 0 % 91,4810 274.443,00 1,30
1,6250 % TenneT Holding MTN MC 2022/​2026 XS2477935345 EUR 200 0 0 % 94,9520 189.904,00 0,90
1,7070 % Toronto Dominion Bank (covered) 2022/​2025 XS2508690612 EUR 200 0 0 % 95,9940 191.988,00 0,91
1,8750 % AXA MTN fix-to-float (sub.) 2022/​2042 XS2431029441 EUR 200 0 0 % 73,8250 147.650,00 0,70
2,3470 % Nat. Australia Bank (covered) 2022/​2029 XS2526882001 EUR 300 0 0 % 91,4670 274.401,00 1,30
2,7500 % Investor MC 2022/​2032 XS2481287634 EUR 100 0 0 % 89,3250 89.325,00 0,42
3,0000 % BNG Bank MTN 2023/​2033 XS2573952517 EUR 300 300 0 % 95,1150 285.345,00 1,35
3,2500 % ORSTED MTN MC 2022/​2031 XS2531569965 EUR 200 200 0 % 92,1650 184.330,00 0,87
3,3750 % Allianz MTN PERP fix-to-float (sub.) 2014/​2199 DE000A13R7Z7 EUR 100 0 0 % 97,6820 97.682,00 0,46
3,3750 % Kommuninvest i Sverige MTN 2023/​2027 XS2597673263 EUR 200 200 0 % 99,6060 199.212,00 0,94
3,6250 % BNP Paribas MTN 2022/​2029 FR001400CFW8 EUR 200 0 0 % 94,0690 188.138,00 0,89
3,6250 % Deutsche Bahn Finance MTN 2023/​2037 XS2577042893 EUR 200 200 0 % 93,7670 187.534,00 0,89
3,7500 % British Telecom MTN MC 2023/​2031 XS2582814039 EUR 200 200 0 % 94,5810 189.162,00 0,90
3,8750 % Assaloy MTN MC 2023/​2030 XS2678226114 EUR 200 200 0 % 98,3300 196.660,00 0,93
3,8750 % Prologis Euro Finance MTN MC 2023/​2030 XS2580271596 EUR 100 100 0 % 95,0810 95.081,00 0,45
3,8750 % TenneT Holding MTN MC 2022/​2028 XS2549543143 EUR 100 100 0 % 100,3870 100.387,00 0,48
3,8750 % Terna MTN MC 2023/​2033 XS2655852726 EUR 200 200 0 % 95,2010 190.402,00 0,90
4,0000 % La Poste MTN S.SEP MC 2023/​2035 FR001400KTU6 EUR 200 200 0 % 96,1100 192.220,00 0,91
4,1250 % Assaloy MTN S.GMTN MC 2023/​2035 XS2678191904 EUR 100 100 0 % 97,0740 97.074,00 0,46
4,1250 % Italgas MTN 2023/​2032 XS2633317701 EUR 200 200 0 % 94,9890 189.978,00 0,90
4,1250 % Nordea Bank MTN 2023/​2028 XS2618906585 EUR 100 100 0 % 98,5360 98.536,00 0,47
4,2500 % Molnlycke Holding MTN MC 2023/​2028 XS2672967234 EUR 200 200 0 % 98,0130 196.026,00 0,93
4,2500 % Philips (Konin.) MTN 2023/​2031 XS2676863355 EUR 200 200 0 % 97,0750 194.150,00 0,92
4,2500 % Stora Enso MTN MC 2023/​2029 XS2629064267 EUR 100 100 0 % 97,1030 97.103,00 0,46
4,3750 % Banque Postale MTN 2023/​2030 FR001400F5F6 EUR 200 200 0 % 96,2080 192.416,00 0,91
4,3750 % Nokia MTN MC 2023/​2031 XS2488809612 EUR 100 100 0 % 95,0330 95.033,00 0,45
4,3750 % Swedbank MTN S.gMTN 2023/​2030 XS2676305779 EUR 200 200 0 % 96,8390 193.678,00 0,92
4,5000 % ABN AMRO Bank 2022/​2034 XS2557084733 EUR 100 100 0 % 96,3030 96.303,00 0,46
4,5000 % KBC Groep MTN fix-to-float 2023/​2026 BE0002950310 EUR 100 100 0 % 99,7880 99.788,00 0,47
4,5000 % TenneT Holding MTN MC 2022/​2034 XS2549543499 EUR 100 100 0 % 104,0850 104.085,00 0,49
4,6250 % Rabobank Nederland S.GMTN fix-to-float 2022/​2028 XS2550081454 EUR 100 100 0 % 100,3310 100.331,00 0,48
4,8740 % Standard Chartered Bank fix-to-float 2023/​2031 XS2618731256 EUR 100 100 0 % 97,4150 97.415,00 0,46
4,8750 % De Volksbank MTN 2023/​2030 XS2592240712 EUR 100 100 0 % 98,2630 98.263,00 0,47
1,8750 % Rabobank Nederland fix-to-float 2022/​2028 XS2429208999 GBP 300 0 0 % 86,3840 299.262,10 1,42
0,5000 % Kommunalbanken S.REGS 2021/​2024 XS2333390164 USD 300 300 0 % 94,6890 268.900,98 1,27
1,0000 % KfW 2021/​2026 US500769JQ84 USD 100 0 0 % 89,2660 84.500,19 0,40
1,4180 % Svenska Handelsbanken REGS fix-to-float 2021/​2027 US86959NAH26 USD 250 0 0 % 87,8430 207.882,90 0,99
1,6250 % European Bank Rec. Dev. 2019/​2024 US29874QAY08 USD 300 0 0 % 96,1150 272.950,59 1,29
2,5000 % Oracle MC 2020/​2025 US68389XBT19 USD 200 0 0 % 95,2540 180.336,99 0,85
2,7000 % eBay MC 2020/​2030 US278642AW32 USD 200 0 0 % 83,0880 157.304,05 0,75
2,8500 % NVIDIA MC 2020/​2030 US67066GAF19 USD 100 0 0 % 87,2350 82.577,62 0,39
2,8750 % European Investment Bank MTN 2018/​2025 XS1811852109 USD 400 0 0 % 96,1410 364.032,56 1,73
3,1270 % UniCredit MTN S.REGS fix-to-float 2021/​2032 XS2348714713 USD 200 0 0 % 76,6430 145.102,23 0,69
3,5000 % BPCE MTN 2017/​2027 US05584KAC27 USD 300 0 0 % 90,3750 256.649,94 1,22
3,7500 % Vodafone Group 2018/​2024 US92857WBH25 USD 200 0 100 % 99,3280 188.049,98 0,89
4,5830 % HSBC Holdings fix-to-float 2018/​2029 US404280BT50 USD 200 0 0 % 92,5660 175.248,01 0,83
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere EUR 1.050.846,19 4,98
Verzinsliche Wertpapiere EUR 1.050.846,19 4,98
1,5000 % Kommunekredit MTN 2022/​2029 XS2489343793 EUR 300 0 0 % 89,9070 269.721,00 1,28
3,7500 % Svenska Handelsbanken AB MTN 2022/​2027 XS2551280436 EUR 100 100 0 % 98,4750 98.475,00 0,47
5,1250 % Commerzbank MTN fix-to-float 2023/​2030 DE000CZ43ZN8 EUR 200 200 0 % 97,7190 195.438,00 0,93
6,0000 % Raiffeisen Bank Int. MTN fix-to-float 2023/​2028 XS2682093526 EUR 300 300 0 % 99,2580 297.774,00 1,41
2,1500 % Siemens Financieringsmat. S.REGS 2021/​2031 USN82008BA54 USD 250 0 0 % 80,0490 189.438,19 0,90
Nicht notierte Wertpapiere EUR 215.835,86 1,02
Verzinsliche Wertpapiere EUR 215.835,86 1,02
3,3470 % Nat. Australia Bank S.144A fix-to-float (sub.) 2022/​2037 US632525BB69 USD 300 0 0 % 76,0030 215.835,86 1,02
Summe Wertpapiervermögen 20.858.313,36 98,84
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds EUR 137.285,54 0,65
Bankguthaben EUR 137.285,54 0,65
EUR – Guthaben bei EUR 132.662,40 0,63
Verwahrstelle EUR 132.322,92 132.322,92 0,63
Landesbank Baden-Württemberg EUR 339,48 339,48 0,00
Guthaben in sonstigen EU/​EWR-Währungen EUR 4.305,25 0,02
Verwahrstelle GBP 3.728,22 4.305,25 0,02
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen EUR 317,89 0,00
Verwahrstelle USD 335,82 317,89 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 125.954,62 0,60
Dividendenansprüche EUR 2.893,01 0,01
Quellensteuerrückerstattungsansprüche EUR 1.580,86 0,01
Zinsansprüche EUR 121.480,75 0,58
Sonstige Verbindlichkeiten 2) EUR -18.778,55 -0,09
Fondsvermögen EUR 21.102.774,97 100,00 3)
Anteilwert EUR 95,83
Umlaufende Anteile STK 220.219,335
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,84
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Devisenkurse (in Mengennotiz) per 28.09.2023

Kanada, Dollar (CAD) 1,42578 = 1 (EUR)
Schweiz, Franken (CHF) 0,96808 = 1 (EUR)
Vereinigtes Königreich, Pfund (GBP) 0,86597 = 1 (EUR)
Japan, Yen (JPY) 157,77000 = 1 (EUR)
Norwegen, Kronen (NOK) 11,34440 = 1 (EUR)
Schweden, Kronen (SEK) 11,57060 = 1 (EUR)
Vereinigte Staaten, Dollar (USD) 1,05640 = 1 (EUR)

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:

Alle Vermögenswerte per 28.09.2023 oder letztbekannte

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)
Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
Deutschland
Vonovia SE DE000A1ML7J1 STK 0 1.800
Dänemark
ORSTED A/​S DK0060094928 STK 0 650
Irland
Linde PLC IE00BZ12WP82 STK 0 300
Kanada
Canadian Pacific Railway Ltd. CA13645T1003 STK 0 1.275
Niederlande
Koninklijke DSM NV NL0000009827 STK 0 470
Schweiz
DSM-Firmenich AG CH1216478797 STK 470 470
Spanien
EDP Renoverais -Anr- ES0627797907 STK 3.400 3.400
USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
Apple Inc. US0378331005 STK 0 900
UnitedHealth Group Inc. US91324P1021 STK 0 360
Verzinsliche Wertpapiere
0,0000 % Schneider Electric MTN MC 2020/​2023 FR0013517711 EUR 0 200
0,1250 % TRATON Finance Luxembourg MTN MC 2021/​2025 DE000A3KNP88 EUR 0 300
0,1250 % Terna MTN 2019/​2025 XS2033351995 EUR 0 100
0,2500 % AT&T MC 2019/​2026 XS2051361264 EUR 0 200
0,2500 % Aareal Bank 2020/​2027 DE000A289LU4 EUR 200 200
0,3750 % LB Hessen-Thüringen MTN S.H344 2020/​2025 XS2171210862 EUR 0 200
0,3750 % Toronto Dominion Bank MTN 2019/​2024 XS1985806600 EUR 0 200
0,5000 % Pernod Ricard 2019/​2027 FR0013456431 EUR 0 300
0,6250 % Aegon Bank 2019/​2024 XS2008921947 EUR 0 200
0,7500 % Dt. Pfandbriefbank MTN 2019/​2023 DE000A2LQNQ6 EUR 0 200
1,0000 % Terna MTN 2018/​2023 XS1858912915 EUR 0 200
1,1250 % Italgas MTN 2017/​2024 XS1578294081 EUR 100 100
1,1250 % Pernod Ricard MC 2020/​2025 FR0013506524 EUR 0 100
1,3750 % Agence Francaise Develop MTN 2014/​2024 XS1111084718 EUR 0 200
1,3750 % Swiss Re ReAssure 2016/​2023 XS1421827269 EUR 0 150
1,3750 % Wendel MC 2019/​2026 FR0013417128 EUR 0 200
1,5000 % Cloverie (Zurich Ins.) 2018/​2028 XS1890836296 EUR 100 100
1,5000 % Mondi Finance MTN MC 2016/​2024 XS1395010397 EUR 0 100
1,6250 % Dell Bank MC 2020/​2024 XS2193734733 EUR 0 300
1,6250 % Volvo Treasury MTN MC 2020/​2025 XS2175848170 EUR 0 200
1,6250 % Volvo Treasury MTN MC 2022/​2025 XS2480958904 EUR 0 100
1,7880 % BNP Paribas MTN FRN 2018/​2023 XS1756434194 EUR 0 100
2,5000 % Cap Gemini MC 2015/​2023 FR0012821940 EUR 0 200
2,7500 % NatWest Markets MTN 2020/​2025 XS2150006646 EUR 0 200
3,0500 % Bank of Nova Scotia MTN 2022/​2024 XS2550897651 EUR 100 100
3,2500 % ABB Finance MTN MC 2023/​2027 XS2575555938 EUR 100 100
3,6250 % IBM MC 2023/​2031 XS2583742239 EUR 200 200
4,7500 % Allianz MTN PERP fix-to-float (sub.) 2013/​2023 DE000A1YCQ29 EUR 0 200
5,0000 % Dt. Pfandbriefbank MTN 2023/​2027 DE000A30WF84 EUR 100 100
2,0000 % Int. Finance Corp. MTN 2017/​2022 US45950VLH77 USD 0 300
4,1000 % CVS Health MC 2018/​2025 US126650CW89 USD 0 200
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
0,0000 % Apple MC 2019/​2025 XS2079716853 EUR 0 100
Nicht notierte Wertpapiere
Aktien
Spanien
Edp Renovaveis Eo 5 ES0127797027 STK 45 45

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)

für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023
EUR EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (netto) 9.665,59
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 75.698,61
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 39.046,73
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 237.313,54
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 2.312,42
6. Abzug ausländischer Quellensteuer -15.323,47
Summe der Erträge 348.713,42
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung -115.384,18
2. Verwahrstellenvergütung -11.556,20
3. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -15.844,75
4. Sonstige Aufwendungen -5.686,04
davon Depotgebühren -2.675,82
davon Negativzinsen Liquiditätsanlagen -174,70
davon Kosten Quellensteuerdienstleistungen -1.872,28
davon Kosten der Aufsicht -1.048,29
davon Researchmaterial 85,05
Summe der Aufwendungen -148.471,17
III. Ordentlicher Nettoertrag 200.242,25
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 203.676,11
2. Realisierte Verluste -383.439,95
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -179.763,84
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 20.478,41
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 318.470,11
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 310.457,38
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 628.927,49
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 649.405,90

Entwicklung des Sondervermögens

für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023
EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 21.953.398,76
1. Ausschüttung für das Vorjahr -35.117,30
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) -1.467.422,55
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 309.860,40
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen -1.777.282,95
4. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich 2.510,16
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 649.405,90
davon nicht realisierte Gewinne 318.470,11
davon nicht realisierte Verluste 310.457,38
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 21.102.774,97

Verwendung der Erträge

Berechnung der Ausschüttung
insgesamt je Anteil
EUR EUR
I. Für Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr 306.302,62 1,3908980
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 20.478,41 0,0929910
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,0000000
II. Nicht für Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,0000000
2. Vortrag auf neue Rechnung 128.583,63 0,5838889
III. Gesamtausschüttung 198.197,40 0,9000000
(auf einen Anteilumlauf von 220.219,335 Stück)

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen Anteilwert
Geschäftsjahr EUR EUR
30.09.2023 21.102.774,97 95,83
30.09.2022 21.953.398,76 93,24
30.09.2021 19.724.995,73 103,70
30.09.2020 24.720.137,87 100,40

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivatenverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Vertragspartner der Derivate-Geschäfte keine

Gesamtbetrag der im Zusammenhang mit Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten

davon:
Bankguthaben EUR 0,00
Schuldverschreibungen EUR 0,00
Aktien EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,84
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gemäß § 37 Absatz 4 DerivateVO

Kleinster potenzieller Risikobetrag 2,63 %
Größter potenzieller Risikobetrag 3,39 %
Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 3,03 %

Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateVO verwendet wurde

Multi-Faktor-Modell mit Monte Carlo Simulation

Parameter, die gemäß § 11 DerivateVO verwendet wurden

Konfidenzniveau 99,00 %
Unterstellte Haltedauer 10 Tage
Länge der historischen Zeitreihe 504 Tagesrenditen
Exponentielle Gewichtung, Gewichtungsfaktor
(entsprechend einer effektiven Historie von einem Jahr)
0,993

Zusammensetzung des Vergleichvermögens gemäß § 37 Absatz 5 DerivateVO

MSCI World 25 %
iBoxx Euro Corporates 75 %

Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage

Leverage nach der Brutto-Methode gemäß Artikel 7 der Level II VO Nr. 231/​2013. 99,79 %

Sonstige Angaben

Anteilwert EUR 95,83
Umlaufende Anteile STK 220.219,335

Zusätzliche Angaben nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 KARBV – Angaben zum Bewertungsverfahren

Alle Wertpapiere, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt verfügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt.

Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informationssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen. Anteile an Investmentvermögen werden zum letzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet.

Bankguthaben und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet.

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis des Vortages.

Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung.

Das bisherige Vorgehen bei der Bewertung der Assets des Sondervermögens findet auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen durch Covid-19 Anwendung. Darüber hinausgehende Bewertungsanpassungen in diesem Zusammenhang waren bisher nicht notwendig.

Zum Stichtag 30. September 2023 erfolgte die Bewertung für das Sondervermögen zu 100 % auf Basis von handelbaren Kursen, zu 0 % auf Basis von geeigneten Bewertungsmodellen und zu 0 % auf Basis von sonstigen Bewertungsverfahren.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio [TER]) beträgt:
terrAssisi Stiftungsfonds I AMI 0,71 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Geschäftsjahr getragenen Kosten (ohne Transaktionskosten und ohne Performance Fee) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus, sowie die laufenden Kosten (in Form der über WM-Datenservice bzw. Basisinformationsblatt veröffentlichten TER oder Verwaltungskosten) der zum Geschäftsjahresende des Sondervermögens im Bestand befindlichen Zielfonds im Verhältnis zum Nettoinventarwert des Sondervermögens am Geschäftsjahresende.

Der Anteil der erfolgsabhängigen Vergütung am durchschnittlichen Fondsvermögen beträgt:
terrAssisi Stiftungsfonds I AMI 0 %

Dieser Anteil berücksichtigt die vom Sondervermögen im Geschäftsjahr angefallene Performance-Fee im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens sowie die Performance-Fee der zum Geschäftsjahresende des Sondervermögens im Bestand befindlichen Zielfonds im Verhältnis zum Nettoinventarwert des Sondervermögens am Geschäftsjahresende.

Die Ampega Investment GmbH gewährt sogenannte Vermittlungsprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft Ampega Investment GmbH für das Sondervermögen terrAssisi Stiftungsfonds I AMI keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.

Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände) im Geschäftsjahr gesamt: 4.101,14 EUR.

Bei einigen Geschäftsarten (u.a. Renten- und Devisengeschäfte) sind die Transaktionskosten als Kursbestandteil nicht individuell ermittelbar und daher in obiger Angabe nicht enthalten.

Abwicklung von Transaktionen durch verbundene Unternehmen: Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0 %. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0,00 EUR Transaktionen.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung (inkl. Risikoträger anderer Gesellschaften des Talanx-Konzerns) TEUR 10.426
davon feste Vergütung TEUR 8.062
davon variable Vergütung TEUR 2.365
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen TEUR n.a.
Zahl der Mitarbeiter der KVG (ohne Risikoträger anderer Gesellschaften des Talanx-Konzerns) 84
Höhe des gezahlten Carried Interest TEUR n.a.
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütungen an Risikoträger TEUR 4.160
davon Geschäftsleiter TEUR 1.526
davon andere Führungskräfte TEUR 2.204
davon andere Risikoträger TEUR n.a.
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen TEUR 430
davon Mitarbeiter mit gleicher Einkommensstufe TEUR n.a.

Die Angaben zu den Vergütungen sind dem Jahresabschluss zum 31.12.2022 der KVG entnommen und werden aus den Entgeltabrechnungsdaten des Jahres 2022 ermittelt. Die Vergütung, die Risikoträger im Jahr von den anderen Gesellschaften des Talanx Konzerns erhielten, wurde bei der Ermittlung der Vergütungen einbezogen.

Gem. § 37 KAGB ist die Ampega Investment GmbH (nachfolgend Ampega) verpflichtet, ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Vergütungssystem einzurichten. Aufgrund dessen hat die Gesellschaft eine Vergütungsrichtlinie implementiert, die den verbindlichen Rahmen für die Vergütungspolitik und -praxis bildet, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich ist.

Die Vergütungspolitik orientiert sich an der Größe der KVG und der von ihr verwalteten Sondervermögen, der internen Organisation und der Art, dem Umfang und der Komplexität der von der Gesellschaft getätigten Geschäfte. Sie steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Ampega, der von ihr verwalteten Sondervermögen sowie der Anleger solcher Sondervermögen und umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten.

Die Vergütungsrichtlinie enthält im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen insbesondere detaillierte Vorgaben im Hinblick auf die allgemeine Vergütungspolitik sowie Regelungen für fixe und variable Gehälter und Informationen darüber, welche Mitarbeiter, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der KVG und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben (Risk Taker) in diese Vergütungsrichtlinie einbezogen sind.

Zur Grundvergütung können Mitarbeiter und Geschäftsleiter eine leistungsorientierte Vergütung zzgl. weiterer Zuwendungen (insbes. Dienstwagen) erhalten. Das Hauptaugenmerk des variablen Vergütungsbestandteils liegt bei der Ampega auf der Erreichung individuell festgelegter, qualitativer und/​oder quantitativer Ziele. Zur langfristigen Bindung und Schaffung von Leistungsanreizen wird ein wesentlicher Anteil des variablen Vergütungsbestandteils mit einer Verzögerung von vier Jahren ausgezahlt.

Mit Hilfe der Regelungen wird eine solide und umsichtige Vergütungspolitik betrieben, die zu einer angemessenen Ausrichtung der Risiken führt und einen angemessenen und effektiven Anreiz für die Mitarbeiter schafft.

Die Vergütungsrichtlinie wurde von dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Ampega Investment GmbH beschlossen und unterliegt der jährlichen Überprüfung. Zudem hat die Ampega einen Vergütungsausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft eingerichtet, der sich mit den besonderen Anforderungen an das Vergütungssystem auseinandersetzt und sich mit den entsprechenden Fragen befasst.

Das Vergütungssystem setzt keine Anreize Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen.

Die jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik durch die Gesellschaft hat ergeben, dass Änderungen der Vergütungspolitik nicht erforderlich sind.

Wesentliche Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik gem. § 101 KAGB fanden daher im Berichtszeitraum nicht statt.

Angaben zur Transparenz gemäß Verordnung (EU ) 2020/​852 bzw. Angaben nach Art. 11 Offenlegungsverordnung

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen.

Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Weitergehende Informationen zum Umgang mit ökologischen und sozialen Merkmalen sind im Annex „Anhang gemäß Offenlegungsverordnung“ enthalten, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist.

Die Verordnung (EU) 2019/​2088 und die Verordnung (EU) 2020/​852 sowie die diese konkretisierenden Delegierten Rechtsakte der Europäischen Kommission enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist nicht auszuschließen, dass die von uns gewählten Auslegungen durch den Regulator oder Gerichte abweichend beurteilt werden könnten. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass auch die Quantifizierung nachhaltigkeitsbezogener Angaben, wie z.B. die Angaben zum Umfang nachhaltiger Investments, inhärenten Unsicherheiten unterliegen. Trotz sorgfältigster Auswahl aller von uns verwendeten internen und externen Quellen, kann es zu Abweichungen in der Bewertung der sozialen und ökologischen Merkmale kommen.

Anhang gemäß Offenlegungsverordnung

Name des Produkts terrAssisi Stiftungsfonds I AMI Unternehmenskennung (LEI-Code) 529900PKFLWSMMTPWV17

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische- und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 27,44% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Dieses Finanzprodukt trägt zu keinem Umweltziel im Sinne von Art. 9 der Taxonomieverordnung bei.
Die Anlagepolitik des terrAssisi Stiftungsfonds I AMI ist darauf ausgerichtet, eine Investition über alle Assetklassen hinweg an den weltweiten Kapitalmärkten umzusetzen. Der Fonds investiert dabei in ein breit diversifiziertes Portfolio. In diesem Asset-Management-Konzept sollen Rentenanlagen die Basis bilden. Aktienorientierte Anlageformen sollen zur Performanceverbesserung eingesetzt werden; es erfolgt eine jährliche Anpassung an die Zielallokation
Die Auswahl der Vermögensgegenstände erfolgte zunächst nach dem sog. Best-in-Class Ansatz. Dies bedeutet das relativ beste Abschneiden eines Unternehmens im Vergleich zu seinen Wettbewerbern. Nach diesem Prinzip werden die Unternehmen innerhalb einer Branche direkt miteinander verglichen und auf ihre Nachhaltigkeit überprüft. Es werden stets die Anlageobjekte bevorzugt, die die Nachhaltigkeitskriterien Environmental, Social und Governance („ESG“) jeweils am besten erfüllen, also „best in class“ sind.
Der Best-in-Class-Ansatz des Fonds wählt die jeweils sozial oder ökologisch besten Papiere aus, in die ein Fonds auch bei rein ökonomischer Betrachtung investieren würde.
Im Hinblick auf die ökologische Sicht wurde geprüft, ob die Gewinnerzielung im Einklang steht mit Maßnahmen zur Minimierung des Umweltrisikos, der Steigerung der Ressourcenproduktivität, der Investition in erneuerbare Ressourcen, der Wiedergewinnung und Wiederverwertung verbrauchter Stoffe, der Vermeidung umweltschädlicher Materialien, der Reduktion des Energieverbrauchs und der Schadstoff-Emissionen (einschl. CO2), und der Funktionsfähigkeit globaler und lokaler Ökosysteme (z.B. Regenwälder, Meere).
In sozialer und kultureller Sicht wurde geprüft, ob die Gewinnerzielung im Einklang steht mit der Entwicklung des „Humankapitals“, d. h. Übernahme von Verantwortung für die Mitarbeiter in Hinblick auf Arbeitsplätze /​ Arbeitsplatzsicherheit, Arbeitszeit (ILO-Standards), Entlohnung (Verhalten in Hinblick auf: Altersvorsorge, Ausnutzung von Lohngefällen im Ausland, unbezahlte Arbeit etc.), Mitbestimmung, Humanisierung der Arbeitsbedingungen, Personalentwicklung, Angebote der Aus- und Weiterbildung, Förderung selbstverantwortlichen Arbeitens, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Sozialeinrichtungen (z. B. Kinderbetreuung) und Respekt vor der Verschiedenheit des Einzelnen.
Darüber hinaus wurde geprüft, ob die Gewinnerzielung im Einklang steht mit der Entwicklung des „Sozialkapitals“, d. h. Übernahme von Verantwortung für gesellschaftliche Anspruchsgruppen im engeren Sinne (Zulieferer, Kunden, Staat und Gemeinwesen) im Hinblick auf Schaffung von Erwerbschancen, Ausgewogenheit zwischen den Generationen, diskriminierungsfreier Umgang mit Minderheiten und gesellschaftlich benachteiligten Gruppen (wie ethnische Minderheiten, ältere Menschen, Kinder, Frauen, Behinderte), Förderung der Einhaltung ethischer und sozialer Standards in den eigenen Fertigungsstätten sowie in denen der Zulieferer, Förderung zivilgesellschaftlichen Handelns, und nicht zuletzt fairer Umgang mit Personen, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind.
Darüber hinaus wurde geprüft, ob die Gewinnerzielung im Einklang steht mit der Entwicklung des „Kulturkapitals“, d. h. Übernahme von Verantwortung für externe Anspruchsgruppen im weiteren Sinne (Auslandsaktivitäten vor allem in Schwellen- und Entwicklungsländern) in Hinblick auf Respekt vor kultureller Vielfalt unter Wahrung persönlicher Freiheitsrechte und gesellschaftlicher Integrität und vor kultureller Selbstbestimmung der Kommunen, Mobilisierung der Potentiale kultureller Vielfalt, Nutzung lokaler Ressourcen bei der Produktion, Vermeidung einer Verdrängung und Förderung von traditionellen Strukturen, keine Ausnutzung niedrigerer Standards im Ausland zur Produktion und zum Absatz von Produkten und Anerkennung der und öffentliches Eintreten für die entsprechenden Deklaration der Menschenrechte der Vereinten Nationen und die Richtlinien der OECD für multinationale Unternehmen sowie die Einhaltung der 4 ILO Kernarbeitsnormen.
Die Auswahl der Vermögensgegenstände richtete sich im zweiten Schritt nach den ethischen Grundsätzen des Franziskanerordens. Entsprechend orientierten sich die Kriterien für die Anlage neben ökonomischen Aspekten gleichberechtigt an sozialen, kulturellen und Umweltaspekten. Die hohe Wertschätzung des Franz von Assisi für die gesamte Schöpfung war auch Richtschnur für die spezifischen Anlage und Ausschlusskriterien. Die Voraussetzung für ethische Investments wird geschaffen, wenn die heutigen Bedürfnisse befriedigt werden, ohne die Ressourcen der kommenden Generationen zu gefährden.
Basis für die Auswahl der Vermögensgegenstände bildete die Kriteriologie des Frankfurt Hohenheimer Leitfadens, der sich in die drei Dimensionen Kultur-, Sozial- und Naturverträglichkeit gliedert. Die Förderung einer ethischen und ökologischen Wirtschaft steht für den Franziskanerorden an oberster Stelle, wobei durch die Verknüpfung mit ökonomischen Zielen der Gedanke an Sicherheit und Substanzerhaltung bei der Geldanlage im Vordergrund steht. Die Bewertung potenzieller Anlagetitel wird nach ökologischen, sozialen und kulturellen Gesichtspunkten vorgenommen. In einem ersten Schritt werden die Unternehmen und Länder nach ihren Leistungen in diesen Bereichen bewertet. Im Anschluss werden dann aus den selektierten Anlagetiteln die erfolgversprechendsten Titel für die Fonds ausgewählt.
Kriterien für die Auswahl der Vermögensgegenstände waren aus ökonomischer Sicht, dass Gewinne auf Basis langfristiger Produktions- und Investitionsstrategien statt in kurzfristiger Gewinnmaximierung erwirtschaftet werden, die Erfüllung elementarer Bedürfnisse nicht gefährdet wird und Gewinne nicht auf der Verletzung gesetzlicher Regelungen beruhen. In ökologischer Sicht erfordert Investitionen, dass die Gewinnerzielung im Einklang steht mit der Steigerung der Ressourcenproduktivität, Investitionen in erneuerbare Ressourcen sowie die Wiedergewinnung und Wiederverwendung verbrauchter Stoffe. In sozialer und kultureller Sicht sollte die Kapitalanlage im Einklang stehen mit der Entwicklung des Humankapitals (Verantwortung für Arbeitsplätze, Aus- und Weiterbildung, Förderung selbstverantwortlichen Arbeitens, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Respekt vor der Verschiedenheit der Einzelnen), der Entwicklung des Sozialkapitals (Schaffung von Erwerbschancen, Ausgewogenheit zwischen den Generationen, diskriminierungsfreier Umgang mit Minderheiten, Funktionsfähigkeit der Regionen, Förderung zivilgesellschaftlichen Handelns) sowie der Entwicklung des Kulturkapitals (Respekt vor kultureller Vielfalt unter Wahrung persönlicher Freiheitsrechte und gesellschaftlicher Integrität, Mobilisierung der Potentiale kultureller Vielfalt).
Im Speziellen kamen nur Unternehmen in Frage, die den ISS ESG „Prime“-Status erfüllen. Der ISS ESG „Prime“-Status wird bewerteten Unternehmen verliehen, die in Bezug auf ESG-Kriterien in ihren jeweiligen Branchen führend sind und anspruchsvolle absolute Leistungserwartungen erfüllen und somit als gut positioniert angesehen werden, um kritische ESG-Risiken zu managen und die Chancen zu nutzen, die sich aus dem Wandel hin zu einer nachhaltigen Entwicklung ergeben. Alle Unternehmen, die hier ein Mindestrating in ihrer Branche erfüllen, erhalten von ISS ESG den sogenannten „Prime“-Status. Der ISS ESG „Prime”-Status ergibt sich aus dem ISS ESG Performance Score. Der ESG Performance Score ermöglicht branchenübergreifende Vergleiche unter Verwendung eines standardisierten Best-in-Class-Schwellenwerts, der für alle Branchen gilt. Der ESG Performance Score ist die numerische Darstellung der alphabetischen Bewertungen (A+ bis D-) auf einer Skala von 0 bis 100, wobei 50 die „Prime“-Schwelle darstellt. Das bedeutet, dass alle Unternehmen mit Werten gleich oder größer als 50 „Prime“ sind, während Unternehmen mit Werten unter 50 nicht „Prime“ sind.
Darüber hinaus wurden weitere Ausschlusskriterien definiert, um die Unternehmen, die in bestimmten ethisch kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind bzw. bestimmte ethisch kontroverse Geschäftspraktiken verfolgen, von vornherein auszuschließen. Dieser ethische „Filter“ stellt sicher, dass auf keinen Fall in Unternehmen, die in diesen Geschäftsfeldern operieren, investiert wird – egal wie gut das Abschneiden beim Best-in-Class-Ansatz ist und dass keines der in der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird. Diese Ausschlusskriterien werden auch als Negativkriterien bezeichnet. Zurzeit bestehen folgende franziskanische Negativkriterien, welche den jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden: Arbeitsbedingungen, Biozide, verbrauchende Embryonenforschung, Glücksspiel, Kinderarbeit, Missachtung der Menschenrechte, Verstoß gegen die Menschenwürde und Pornographie, Rüstungsgüter, Tierversuche, Verursachung massiver Umweltschäden und kontroverse Wirtschaftspraktiken.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Indikator
ISS ESG Performance Score
Beschreibung
Die ESG-Leistung eines Unternehmens wird anhand eines Standardsatzes von mehr als 700 sektorübergreifenden Indikatoren bewertet, die durch 100 sektorspezifische Indikatoren ergänzt werden, um die wesentlichen ESG-Herausforderungen eines Unternehmens zu erfassen. Für jeden Sektor werden vier bis fünf Schlüsselthemen ermittelt. Um sicherzustellen, dass sich die Leistung in Bezug auf diese wichtigsten Themen angemessen in den Ergebnissen des Gesamtratings widerspiegelt, macht ihre Gewichtung mindestens 50 % des Gesamtratings aus. Das Ausmaß der branchenspezifischen E-, S- und G- Risiken und Auswirkungen bestimmt die jeweiligen Leistungsanforderungen: Ein Unternehmen einer Branche mit hohen Risiken muss besser abschneiden als ein Unternehmen in einer Branche mit geringen Risiken, um das gleiche Rating zu erhalten. Jedes ESG-Unternehmensrating wird durch eine Analystenmeinung ergänzt, die eine qualitative Zusammenfassung und Analyse der zentralen Ratingergebnisse in drei Dimensionen liefert: Nachhaltigkeits-Chancen, Nachhaltigkeits-Risiken und Governance. Um eine hohe Qualität der Analysen zu gewährleisten, werden Indikatoren, Ratingstrukturen und Ergebnisse regelmäßig von einem beim externen Datenanbieter angesiedelten Methodology Board überprüft. Darüber hinaus werden die Methodik und die Ergebnisse beim externen Datenanbieter regelmäßig mit einem externen Rating-Ausschuss diskutiert, der sich aus hoch anerkannten ESG-Experten zusammensetzt.
Methodik
Der ESG-Performance-Score ist die numerische Darstellung der alphabetischen Bewertungen (A+ bis D-) auf einer Skala von 0 bis 100. Alle Indikatoren werden einzeln auf der Grundlage klar definierter absoluter Leistungserwartungen bewertet. Auf der Grundlage der einzelnen Bewertungen und Gewichtungen auf Indikatorenebene werden die Ergebnisse aggregiert, um Daten auf Themenebene sowie eine Gesamtbewertung (Performance Score) zu erhalten. 100 ist dabei die beste Bewertung, 0 die schlechteste.
Indikator
Sustainalytics ESG Risk Score
Beschreibung
Das ESG-Risiko-Rating (ESG Risk Rating) bewertet Maßnahmen von Unternehmen sowie branchenspezifische Risiken in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance). Die Bewertung erfolgt in Bezug auf Faktoren, die als wesentliche
ESG-Themen (Material ESG Issues – MEIs) einer Branche identifiziert werden, wie Umweltperformance, Ressourcenschonung, Einhaltung der Menschenrechte, Management der Lieferkette. Der Bewertungsrahmen umfasst 20 MEIs, die sich aus über 250 Indikatoren zusammensetzen. Pro Branche sind in der Regel drei bis acht dieser Themen relevant.
Methodik
Die Skala läuft von 0 bis 100 Punkten (Scores): 0 ist dabei die beste Bewertung, 100 die schlechteste. Die Unternehmen werden anhand ihrer Scores in fünf Risikokategorien gruppiert, beginnend beim geringsten Risiko „Negligible“ (0 – 10 Punkte) bis zu „Severe“ (über 40 Punkte), der schlechtesten Bewertung. Unternehmen sind damit auch über unterschiedliche Branchen vergleichbar.
Eine Aufteilung der nachhaltigen Investitionen in ökologisch nachhaltige und sozial nachhaltige Investitionen ist uns aktuell nicht möglich.
ESG-Kennzahlen
Referenzstichtag 30.09.2023
ISS ESG Performance Score 55,67
Sustainalytics ESG Risk Score 13,50
Nachhaltige Investitionen 27,44%
Anteil der Taxonomiekonformen Investitionen 0,00%
Anteil der anderen ökologisch nachhatligen Investitionen 0,00%
Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen 0,00%
Andere E/​S Merkmale 65,58%
In Ermangelung konkreter regulatorischer Vorgaben zur Berechnung nachhaltiger Investitionen gem. Art. 2 Nr. 17 Offenlegungsverordnung haben wir folgendes Vorgehen zur Ermittlung definiert. Die Berechnung der nachhaltigen Investitionen gem. Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverodnung erfolgt anhand eines individuellen Ansatzes der Gesellschaft und unterliegt daher inhärenten Unsicherheiten. Nachhaltige Investitionen gemäß Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung sind Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen. Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen klassifiziert. Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch Sustainable Development Goals, „SDGs“) sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen („UN“), die weltweit der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf sozialer und ökologischer Ebene dienen sollen. Entsprechende Umwelt- oder Sozialziele sind unter anderem die Förderung von erneuerbaren Energien und nachhaltiger Mobilität, der Schutz von Gewässern und Böden sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheit. Eine an den SDGs ausgerichtete Strategie investiert in Emittenten, die Lösungen für die Herausforderungen der Welt anbieten und dazu beitragen, die in den UN-SDGs festgelegten ökologischen und sozialen Ziele zu erreichen, sowie in projektgebundene Investitionen (bspw. Green & Social Bonds), deren Erlöse für förderfähige Umwelt- und Sozialprojekte oder eine Kombination aus beidem verwendet werden. Im SDG Solutions Assessment (SDGA) werden die positiven und negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen der Produkt- und Dienstleistungsportfolios von Unternehmen gemessen. Es folgt einem thematischen Ansatz, der 15 verschiedene Nachhaltigkeitsziele umfasst und die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (UN) als Referenzrahmen nutzt. Für jede thematische Bewertung wird der Anteil des Nettoumsatzes eines Unternehmens, der mit relevanten Produkten und Dienstleistungen erzielt wird, pro Nachhaltigkeitsziel auf einer Skala in einem Wert zwischen -10,0 und 10,0 quantifiziert. Diese Skala unterscheidet insgesamt zwischen 5 Stufen, welche wie folgt unterschieden werden; -10,0 bis -5,1 („Significant obstruction“ („wesentliche Beeinträchtigung“)), -5,0 bis -0,2 („Limited obstruction“ (eingeschränkte Beeinträchtigung“)), -0,1 bis 0,1 („no (net) impact“ („keine (netto-)(Auswirkungen“)), 0,2 bis 5,0 („Limited contribution“ („eingeschränkter Beitrag“)) und 5,1 bis 10,0 („Significant contribution“ („wesentlicher Beitrag“)). In einem Aggregationsmodell zu einem Overall SDG Solutions Score (also einem gesamthaften übergeordneten SDG Scores des Unternehmens) werden nur die am stärksten ausgeprägten Einzelwerte berücksichtigt (d.h. der höchste positive und/​oder der niedrigste negative Wert). Dieses Vorgehen steht im Einklang mit dem allgemeinen Verständnis der UN-Ziele, die keine normative Präferenz für ein Ziel gegenüber einem anderen vorsehen. Ein Unternehmen wird erst dann als nachhaltig bewertet, wenn dessen Overall SDG Solutions Score größer als fünf ist und somit auch ein signifikanter Beitrag zu einem Nachhaltigkeitsziel vorliegt und kein anderes Umwelt- oder Sozialziel wesentlich beeinträchtigt. Per Definition des Overall SDG Solutions Score kann ein derart nachhaltiges Unternehmen mit einem Overall SDG Solutions Score größer als fünf in keinem der untergeordneten 15 Objective Scores eine Significant obstruction („wesentliche Beeinträchtigung“) darstellen, da sonst ein Overall SDG Solutions Score für ein Unternehmen größer als fünf nicht möglich ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird (Do No Significant Harm-Prinzip).
Die Bewertung der Investitionen basierte auf Informationen von spezialisierten externen Datenanbietern sowie auf eigenen Analysen. Bewertet wurde der gesamte, aggregierte Einfluss des Produkt- und Dienstleistungsportfolios der Emittenten auf das Erreichen von Umwelt- oder Sozialzielen.
Der Beitrag zu folgenden Zielen wird betrachtet:
Ökologische Ziele:
Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, Wassereinsparung, Beitrag zur nachhaltigen Energienutzung, Förderung von nachhaltigen Gebäuden, Optimierung des Materialeinsatzes, Abschwächung des Klimawandels, Erhaltung der Meeresökosysteme, Erhalt der terrestrischen Ökosysteme
Soziale Ziele:
Linderung der Armut, Bekämpfung von Hunger und Unterernährung, Sicherstellung der Gesundheit, Bereitstellung von Bildung, Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter, Bereitstellung von Basisdienstleistungen, Sicherung des Friedens.
Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?
Im Abschnitt „Wie wurden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“ wird aufgelistet, welche Ausschlusskriterien definiert wurden, um die Emittenten von vornherein auszuschließen, die den Grundsätzen zur Nachhaltigkeit („ESG“) nur unzureichend Rechnung tragen. Hierdurch wurde sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird.
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Im Abschnitt „Wie wurden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“ wird aufgelistet, welche Ausschlusskriterien definiert wurden, um die Emittenten von vornherein auszuschließen, die den Grundsätzen zur Nachhaltigkeit („ESG“) nur unzureichend Rechnung tragen.
Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang?
Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände wurde geprüft, ob die Gewinnerzielung im Einklang mit der Deklaration der Menschenrechte der Vereinten Nationen stand sowie mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Die Gesellschaft ist außerdem Unterzeichner der Principles for Responsible Investment (PRI) und verpflichtet sich damit zum Ausbau nachhaltiger Geldanlagen und zur Einhaltung der sechs, durch die UN aufgestellten Prinzipien für verantwortliches Investieren.

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?
Nachhaltige Investitionen gemäß Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung sind Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen.
Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen klassifiziert. Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch Sustainable Development Goals, „SDGs“) sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen („UN“), die weltweit der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf sozialer und ökologischer Ebene dienen sollen. Entsprechende Umwelt- oder Sozialziele sind unter anderem die Förderung von erneuerbaren Energien und nachhaltiger Mobilität, der Schutz von Gewässern und Böden sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheit.
Eine an den SDGs ausgerichtete Strategie investiert in Emittenten, die Lösungen für die Herausforderungen der Welt anbieten und dazu beitragen, die in den UN-SDGs festgelegten ökologischen und sozialen Ziele zu erreichen, sowie in projektgebundene Investitionen (bspw. Green & Social Bonds), deren Erlöse für förderfähige Umwelt- und Sozialprojekte oder eine Kombination aus beidem verwendet werden.
Im SDG Solutions Assessment (SDGA) werden die positiven und negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen der Produkt- und Dienstleistungsportfolios von Unternehmen gemessen. Es folgt einem thematischen Ansatz, der 15 verschiedene Nachhaltigkeitsziele umfasst und die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (UN) als Referenzrahmen nutzt. Für jede thematische Bewertung wird der Anteil des Nettoumsatzes eines Unternehmens, der mit relevanten Produkten und Dienstleistungen erzielt wird, pro Nachhaltigkeitsziel auf einer Skala in einem Wert zwischen -10,0 und 10,0 quantifiziert.
Diese Skala unterscheidet insgesamt zwischen 5 Stufen, welche wie folgt unterschieden werden; -10,0 bis -5,1 („Significant obstruction“ („wesentliche Beeinträchtigung“)), -5,0 bis -0,2 („Limited obstruction“ (eingeschränkte Beeinträchtigung“)), -0,1 bis 0,1 („no (net) impact“ („keine (netto-) Auswirkungen“)), 0,2 bis 5,0 („Limited contribution“ („eingeschränkter Beitrag“)) und 5,1 bis 10,0 („Significant contribution“ („wesentlicher Beitrag“)).
In einem Aggregationsmodell zu einem Overall SDG Solutions Score (also einem gesamthaften übergeordneten SDG Scores des Unternehmens) werden nur die am stärksten ausgeprägten Einzelwerte berücksichtigt (d.h. der höchste positive und/​oder der niedrigste negative Wert). Dieses Vorgehen steht im Einklang mit dem allgemeinen Verständnis der UN-Ziele, die keine normative Präferenz für ein Ziel gegenüber einem anderen vorsehen.
Ein Unternehmen wird erst dann als nachhaltig bewertet, wenn dessen Overall SDG Solutions Score größer als fünf ist und somit auch ein signifikanter Beitrag zu einem Nachhaltigkeitsziel vorliegt und kein anderes Umwelt- oder Sozialziel wesentlich beeinträchtigt.
Per Definition des Overall SDG Solutions Score kann ein derart nachhaltiges Unternehmen mit einem Overall SDG Solutions Score größer als fünf in keinem der untergeordneten 15 Objective Scores eine Significant obstruction („wesentliche Beeinträchtigung“) darstellen, da sonst ein Overall SDG Solutions Score für ein Unternehmen größer als fünf nicht möglich ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird (Do No Significant Harm-Prinzip).
Die Bewertung der Investitionen basierte auf Informationen von spezialisierten externen Datenanbietern sowie auf eigenen Analysen. Bewertet wurde der gesamte, aggregierte Einfluss des Produkt- und Dienstleistungsportfolios der Emittenten auf das Erreichen von Umwelt- oder Sozialzielen.
Der Beitrag zu folgenden Zielen wird betrachtet:
Ökologische Ziele:
Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, Wassereinsparung, Beitrag zur nachhaltigen Energienutzung, Förderung von nachhaltigen Gebäuden, Optimierung des Materialeinsatzes, Abschwächung des Klimawandels, Erhaltung der Meeresökosysteme, Erhalt der terrestrischen Ökosysteme
Soziale Ziele:
Linderung der Armut, Bekämpfung von Hunger und Unterernährung, Sicherstellung der Gesundheit, Bereitstellung von Bildung, Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter, Bereitstellung von Basisdienstleistungen, Sicherung des Friedens.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische EU-Kriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Der Fonds berücksichtigte nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf der Grundlage der nachfolgenden Principals of Adverse Impact („PAI“) gemäß Offenlegungsverordnung auf unterschiedliche Weise in der Portfolio-Allokation und -selektion.
Grundsätzlich versteht man unter den PAI wesentliche bzw. potenziell wesentliche, nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die sich aus Investitionsentscheidungen ergeben, diese verschlechtern oder in direktem Zusammenhang damit stehen. Konkret beinhalten die PAIs Standardfaktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und geben Aufschluss darüber, inwieweit sich Investitionsobjekte negativ auf diese Komponenten auswirken können. Die PAIs sind 64, von der EU festgelegte Indikatoren, für welche die Offenlegungsverordnung sowohl narrative als auch quantitative Offenlegungsanforderungen für Finanzmarktteilnehmer vorsieht. Von den insgesamt 64 Indikatoren sind 18 meldepflichtig, diese beziehen sich auf Treibhausgasemissionen, biologische Vielfalt, Wasser, Abfall sowie auf soziale Aspekte hinsichtlich Unternehmen, Staaten sowie Immobilienanlagen. Die Berichterstattung im Falle der restlichen 46 Indikatoren erfolgt auf freiwilliger Basis, wovon 22 Indikatoren zusätzliche Klima- und andere Umweltaspekte abbilden und die restlichen 24 Indikatoren soziale und Arbeitnehmerfaktoren, die Achtung der Menschenrechte sowie Korruptions- und Bestechungsbekämpfung abdecken.
Bei der Investition des Fondsvermögens werden die Treibhausgas-Emissionen, Klimaziele, Maßnahmen und Strategien zur Emissionsminderung der jeweiligen Emittenten, wie in den nachfolgenden Absätzen konkretisiert, zur Grundlage gemacht. Berücksichtigt werden dabei der CO2-Fußabdruck, die Tätigkeit der Unternehmen im Hinblick auf fossile Brennstoffe, der Anteil des Verbrauchs und der Erzeugung von nicht erneuerbaren Energien, die Intensität des Energieverbrauchs je Sektor mit hoher Klimaauswirkung. Als Grundlage für die Berücksichtigung der genannten Merkmale werden hierfür die auf dem Markt verfügbaren Daten verwendet.
Der Fonds berücksichtigte alle unter Nummer 1-16 im Anhang I Tabelle 1 der delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 genannten Principals of Adverse Impact („PAI“) bei Investitionen in Unternehmen und Staaten sowie supranationalen Organisationen.
Die Berücksichtigung der PAIs erfolgte über Ausschlusskriterien und die Einbeziehung von ESG Ratings.
Investitionen in Unternehmen, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas und Atomstrom) generieren, sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Emittenten, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Förderung von Kohle und Erdöl erzielen. In Unternehmen, die mehr als 10% ihrer Umsätze aus dem Anbau, der Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer erzielen, wird nicht investiert (PAI 1, 2, 4, 5).
Unternehmen mit einer niedrigen Nachhaltigkeitsbewertung im Bereich Carbon Risk (Unternehmen, die in die letzte Kategorie im Ranking anerkannter Datenanbieter fallen) werden ausgeschlossen (PAI 3, 6).
Unternehmen, die gegen den UN-Global Compact verstoßen oder in den Bereichen Umwelt und Arbeitsnormen auf der UN Global Compact Watchlist aufgeführt werden, gelten als nicht investierbar (PAI 7-13). Diese Prinzipien beziehen neben Menschenrechten, Arbeitsnormen und Maßnahmen zur Korruptionsprävention auch das Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen, insbesondere in Bezug auf Biodiversität, Emissionen im Wasser und Abfall (PAI 7, 8, 9) ein. Außerdem beinhalten die UN Global Compact Prinzipien Kriterien gegen Diskriminierung und Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit & Diversität (PAI 12, 13). Eine Menschenrechtskontroverse oder eine Kontroverse im Bereich der Arbeitsrechte liegt insbesondere dann vor, wenn ein Unternehmen in seinem Wirkungsbereich allgemein anerkannte Normen, Prinzipien und Standards zum Schutz der Menschenrechte nachweislich oder mutmaßlich in erheblichem Maße missachtet (PAI 10, 11). Abgedeckt werden in diesem Zusammenhang auch die Themenbereiche Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung. Als Bewertungsrichtlinien für Kontroversen im Bereich der Umweltprobleme werden u.a. das Prinzip der besten verfügbaren Technik (BVT) sowie internationale Umweltgesetzgebungen herangezogen.
Investitionen in Unternehmen, die im Zusammenhang mit geächteten Waffen (gemäß „Ottawa-Konvention“, „Oslo-Konvention“ und den UN-Konventionen „UN BWC“, „UN CWC“) stehen, werden nicht getätigt (PAI 14).
Bei Investitionen in Staaten werden Länder mit einer niedrigen Nachhaltigkeitsbewertung (Länder, die in die letzte Kategorie im Ranking anerkannter Datenanbieter fallen und damit ein schwerwiegendes Risiko für das langfristige Wohlergehen des Landes haben) ausgeschlossen (PAI 15, 16). Die Länderrisikobewertung deckt 170 Länder ab und basiert auf mehr als 40 Indikatoren, die unter anderem der Weltbank oder den Vereinten Nationen entnommen sind. Unter Berücksichtigung von ESG-Leistungen, ESG-Trends und aktuellen Ereignissen wird das Risiko für den langfristigen Wohlstand und die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes gemessen, indem dessen Vermögenswerte – natürliches, menschliches und institutionelles Kapital – und dessen Fähigkeit, seine Vermögenswerte nachhaltig zu verwalten, bewertet werden.
Zusätzlich darf in keine Unternehmen investiert werden, das mit einem schwachen Umwelt Rating (E), einem schwachen sozialem Rating (S) oder schwachem Governance Rating (G) bewertet wird.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Zu den Hauptinvestitionen zählen die 15 Positionen des Wertpapiervermögens mit dem höchsten Durchschnittswert der Kurswerte über alle Bewertungsstichtage. Die Bewertungsstichtage sind die letzten Bewertungstage eines jeden Monats im Berichtszeitraum einschließlich des Berichtsstichtages. Die Angabe erfolgt in Prozent des durchschnittlichen Fondsvermögens über alle Berichtsstichtage.

 

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:
01.10.2022 – 30.09.2023

 

Größte Investitionen Sektor In % der
Vermögenswerte
Land
Bundesobligation (DE0001102564) Allgemeine öffentliche Verwaltung 3,73% Deutschland
Bundesanleihe -Infl. linked- (DE0001030559) Allgemeine öffentliche Verwaltung 3,42% Deutschland
Ireland Treasury (IE00BMQ5JL65) Allgemeine öffentliche Verwaltung 2,50% Irland
Bundesanleihe -Infl. linked- (DE0001030567) Allgemeine öffentliche Verwaltung 2,20% Deutschland
European Investment Bank MTN (XS1811852109) Spezialkreditinstitute 1,63% Europa
Rabobank Nederland fix-to-float (XS2429208999) Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 1,34% Niederlande
Nat. Australia Bank (covered) (XS2526882001) Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 1,27% Australien
Kommunekredit MTN (XS2489343793) Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 1,24% Dänemark
ITV MC (XS2050543839) Fernsehveranstalter 1,24% Großbritannien
European Bank Rec. Dev. (US29874QAY08) Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 1,21% Großbritannien
Kommunalbanken S.REGS (XS2333390164) Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 1,19% Norwegen
TRATON Finance Luxembourg MTN MC (DE000A3KNP88) Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen 1,15% Luxemburg
BPCE MTN (US05584KAC27) Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 1,15% Frankreich
Covestro MC (XS2188805845) Herst. von sonst. organ. Grundstoffen, Chemikalien 1,13% Deutschland
Asian Development Bank (XS2068071641) Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 1,12% Philippinen

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Die Vermögensgegenstände des Fonds werden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Der jeweilige Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent dargestellt. Mit „Investitionen“ werden alle für den Fonds erwerbbaren Vermögensgegenstände erfasst.
Die Kategorie „#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale“ umfasst diejenigen Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Anlagestrategie zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt werden.
Die Kategorie „#2 Andere Investitionen“ umfasst z. B. Derivate, Bankguthaben oder Finanzinstrumente, für die nicht genügend Daten vorliegen, um sie für die nachhaltige Anlagestrategie des Fonds bewerten zu können.
Die Kategorie „#1A Nachhaltige Investitionen“ umfasst nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung. Dies beinhaltet Investitionen, mit denen „Taxonomiekonforme“ Umweltziele, „Sonstige Umweltziele“ und soziale Ziele („Soziales“) angestrebt werden können. Die Kategorie „#1B Andere ökologische oder soziale Merkmale“ umfasst Investitionen, die zwar auf ökologische und soziale Merkmale ausgerichtet sind, sich aber nicht als nachhaltige Investition qualifizieren.
Eine Aufteilung der nachhaltigen Investitionen in ökologisch nachhaltige und sozial nachhaltige Investitionen ist uns aktuell nicht möglich.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Es wird für alle Positionen des Wertpapiervermögens der Durchschnitt der Kurswerte über alle Bewertungsstichtage je Wirtschaftssektor gebildet. Die Bewertungsstichtage sind die letzten Bewertungstage eines jeden Monats im Berichtszeitraum einschließlich des Berichtsstichtages. Die Angabe erfolgt in Prozent des durchschnittlichen Fondsvermögens über alle Berichtsstichtage.
Angaben nach Art. 54 RTS („[…] zum Anteil der Investitionen während des Berichtszeitraums in verschiedenen Sektoren und Teilsektoren, darunter auch Sektoren und Teilsektoren der Wirtschaft, die Einkünfte aus der Exploration, dem Abbau, der Förderung, der Herstellung, der Verarbeitung, der Lagerung, der Raffination oder dem Vertrieb, einschließlich Transport, Lagerung und Handel von fossilen Brennstoffen gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Nummer 62 der Verordnung (EU) 2018/​1999 des Europäischen Parlaments und des Rates erzielen.“ ) sind nicht möglich, da aktuell der NACE-Code und nicht der NACE-Klassencode systemseitig geführt wird.
Branche Anteil
Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 37,36%
Allgemeine öffentliche Verwaltung 12,38%
Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen 5,43%
Nichtlebensversicherungen 4,84%
Verlegen von sonstiger Software 2,72%
V&V von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohn. 1,64%
Spezialkreditinstitute 1,63%
Herstellung von Bier 1,63%
Elektrizitätsverteilung 1,60%
Herstellung von elektronischen Bauelementen 1,51%
GasverteilungdurchRohrleitungen 1,33%
Elektrizitätsübertragung 1,28%
Fernsehveranstalter 1,24%
Drahtlose Telekommunikation 1,15%
Herst. von sonst. organ. Grundstoffen, Chemikalien 1,13%
Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen 1,13%
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr 1,11%
Herstellung von Spirituosen 1,08%
Herst. von Geräten, Einrichtungen Telekom-Techn. 1,00%
Beteiligungsgesellschaften 0,98%
Herst. von Maschinen für sonst. Wirtschaftszweige 0,89%
Herstellung von Industriegasen 0,85%
Hausmeisterdienste 0,82%
Herstellung von Öfen und Brennern 0,81%
Sonst. Dienstleistungen für den Landverkehr 0,80%
Erbringung von sonst. IT-Dienstleistungen 0,79%
Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 0,76%
Versand- und Internet-Einzelhandel 0,72%
Herst. von Elektromotoren, Generatoren, Transform. 0,71%
Herst. von Seifen, Reinigungs-, Poliermitteln 0,70%
Programmierungstätigkeiten 0,62%
Großhandel mit pharm., med. und orth. Erzeugnissen 0,60%
Lebensversicherungen 0,60%
Leitungsgebundene Telekommunikation 0,59%
Elektrizitätserzeugung 0,58%
Herst. von Bestrahlungs- & Elektrotherapiegeräten 0,58%
Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen 0,56%
Herst. von med., zahnmed. Apparaten und Material 0,53%
Behandlung, Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle 0,49%
Rückversicherungen 0,44%
Herst. von Haushalts-, Hygieneart. aus Zellstoff 0,40%
Sonstige mit Finanzdienstl. verb. Tätigkeiten 0,39%
Tiefbau 0,36%
Herstellung von Bekleidung (ohne Pelzbekleidung) 0,33%
Herstellung von Pumpen und Kompressoren a. n. g. 0,32%
Wasserversorgung 0,32%
Herst. von Körperpflegemitteln und Duftstoffen 0,32%
Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 0,31%
Herstellung von Papier, Karton und Pappe 0,19%
Herst. von sonst. chemischen Erzeugnissen a. n. g. 0,12%
Sicherheitsdienste, Überwachungs- und Alarmsysteme 0,11%
Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 0,06%
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Der Fonds hat keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel nach EU-Taxonomieverordnung getätigt. Der Mindestanteil taxonomiekonformer Investitionen wird daher zum Berichtsstichtag mit 0 Prozent ausgewiesen.
Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert?
[ ] Ja
[ ] In fossiles Gas [ ] In Kernenergie
[X] Nein

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
Umsatzerlöse , die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

In den nachstehenden Diagrammen ist in abgesetzter Farbe der Prozentsatz der Investitionen zu sehen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomie-Konformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomie-Konformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomie-Konformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

* Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO 2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Für diesen Fonds wurden keine Investitionen getätigt, die in Übergangstätigkeiten oder ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind. Der Mindestanteil taxonomiekonformer Investitionen wird daher zum Berichtsstichtag mit 0 Prozent ausgewiesen.

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der EU-Taxonomie nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) gemessen. Da diese sowohl ökologische als auch soziale Ziele umfassen, ist die Festlegung von spezifischen Mindestanteilen für jeweils ökologische und soziale Investitionen im Einzelnen nicht möglich. Der Gesamtanteil nachhaltiger Investitionen bezogen auf Umwelt- und Sozialziele des Fonds kann der Grafik unterhalb der Frage „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ unter #1A entnommen werden.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?
Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) gemessen. Da diese sowohl ökologische als auch soziale Ziele umfassen, ist die Festlegung von spezifischen Mindestanteilen für jeweils ökologische und soziale Investitionen im Einzelnen nicht möglich. Der Gesamtanteil nachhaltiger Investitionen bezogen auf Umwelt- und Sozialziele des Fonds kann der Grafik unterhalb der Frage „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ unter #1A entnommen werden.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter #2 „Andere Investitionen“ fielen Investitionen, die nicht zu ökologischen oder sozialen Merkmalen beitragen. Hierunter fallen beispielsweise Derivate, Investitionen zu Diversifikationszwecken, Investitionen, für die keine Daten vorliegen, oder Barmittel zur Liquiditätssteuerung. Beim Erwerb dieser Vermögensgegenstände wurde kein ökologischer oder sozialer Mindestschutz berücksichtigt.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Die Auswahl der Vermögensgegenstände erfolgte zunächst nach dem sog. Best-in-Class-Ansatz. Dies bedeutet das relativ beste Abschneiden eines Unternehmens im Vergleich zu seinen Wettbewerbern. Nach diesem Prinzip werden die Unternehmen innerhalb einer Branche direkt miteinander verglichen und auf ihre Nachhaltigkeit überprüft. Es werden stets die Anlageobjekte bevorzugt, die die Nachhaltigkeitskriterien Environmental, Social und Governance („ESG“) jeweils am besten erfüllen, also „best in-class“ sind.
Investitionen in Unternehmen, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas und Atomstrom) generieren, waren ausgeschlossen. Gleiches galt für Emittenten, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Förderung von Kohle und Erdöl erzielen. In Unternehmen, die mehr als 10% ihrer Umsätze aus dem Abbau, der Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer erzielen, wurden nicht investiert. Unternehmen, die gegen den UN-Global Compact verstoßen, galten als nicht investierbar. Abgedeckt wurden in diesem Zusammenhang auch die Themenbereiche Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung. Als Bewertungsrichtlinien für Kontroversen im Bereich der Umweltprobleme wurden u.a. das Prinzip der besten verfügbaren Technik (BVT) sowie internationale Umweltgesetzgebungen herangezogen. Investitionen in Unternehmen, die im Zusammenhang mit geächteten Waffen (gemäß „Ottawa-Konvention“, „Oslo Konvention“ und den UN-Konventionen „UN BWC“, „UN CWC“) stehen, wurden nicht getätigt.
Bei Investitionen in Staaten wurden Länder mit einer niedrigen Nachhaltigkeitsbewertung (Länder, die in die letzte Kategorie im Ranking anerkannter Datenanbieter fallen und damit ein schwerwiegendes Risiko für das langfristige Wohlergehen des Landes haben) ausgeschlossen. Die Länderrisikobewertung deckt 170 Länder ab und basierte auf mehr als 40 Indikatoren, die unter anderem der Weltbank oder den Vereinten Nationen entnommen sind. Staaten, die gegen globale Normen wie den „Freedom House Index“ verstoßen, wurden zudem ausgeschlossen.
Mit dem Fonds wurden darüber hinaus nachhaltige Investitionen in Höhe von 10% angestrebt. Nachhaltige Investitionen sind gemäß Artikel 2 Ziff. 17 der Offenlegungsverordnung Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen.

 

Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?

Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie unterscheidet sich der Referenzwert von einem breiten Marktindex?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie hat dieses Finanzprodukt in Bezug auf die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten, mit denen die Ausrichtung des Referenzwerts auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bestimmt wird?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum Referenzwert abgeschnitten?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum breiten Marktindex abgeschnitten?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.

 

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.

 

 

Köln, den 11. Januar 2024

Ampega Investment GmbH

Die Geschäftsführung

Dr. Thomas Mann

Dr. Dirk Erdmann

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Ampega Investment GmbH, Köln

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens terrAssisi Stiftungsfonds I AMI – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1.Oktober 2022 bis zum 30. September 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Ampega Investment GmbH (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Darstellung der nachhaltigkeitsbezogenen Angaben im Anhang in Übereinstimmung mit dem KAGB, der Verordnung (EU) 2019/​2088, der Verordnung (EU) 2020/​852 sowie der diese konkretisierenden Delegierten Rechtsakte der Europäischen Kommission, und mit den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten konkretisierenden Kriterien. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die nachhaltigkeitsbezogenen Angaben zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der nachhaltigkeitsbezogenen Angaben) oder Irrtümern sind.

Die oben genannten europäischen Vorschriften enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Demzufolge haben die gesetzlichen Vertreter im Anhang ihre Auslegungen solcher Formulierungen und Begriffe angegeben. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegungen. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich durch Regulatoren oder Gerichte ausgelegt werden können, ist die Gesetzmäßigkeit dieser Auslegungen unsicher. Wie in Abschnitt „Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?“ des Anhangs dargelegt, unterliegen auch die Quantifizierungen nachhaltigkeitsbezogener Angaben inhärenten Unsicherheiten aufgrund der Ermangelung konkreter regulatorischer Vorgaben zur Berechnung nachhaltiger Investitionen gem. Art. 2 Nr. 17 Verordnung (EU) 2019/​2088.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

beurteilen wir die Eignung der von den gesetzlichen Vertretern zu den nachhaltigkeitsbezogenen Angaben erfolgten konkretisierenden Auslegungen insgesamt. Wie im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV“ dargelegt, haben die gesetzlichen Vertreter die in den einschlägigen Vorschriften enthaltenen Formulierungen und Begriffe ausgelegt; die Gesetzmäßigkeit dieser Auslegungen ist wie im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV“ dargestellt mit inhärenten Unsicherheiten behaftet. Des Weiteren unterliegen die Quantifizierungen nachhaltigkeitsbezogener Angaben inhärenten Unsicherheiten bei deren Messung bzw. Beurteilung. Diese inhärenten Unsicherheiten bei der Auslegung und bei der Messung bzw. Beurteilung gelten entsprechend auch für unsere Prüfung.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 11. Januar 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Anita Dietrich
Wirtschaftsprüfer

ppa. Felix Schneider
Wirtschaftsprüfer

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