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Geplante Sanktion

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andreas160578 (CC0), Pixabay

Die Bundesregierung plant, Jobverweigerern das Bürgergeld zu streichen, um Sparmaßnahmen im Haushalt umzusetzen. Die Anhebung des Bürgergelds im Jahr 2024 um zwölf Prozent wird begleitet von einer verschärften Sanktionierung für Personen, die sich wiederholt weigern, angebotene Jobs anzunehmen. Die Strafe sieht vor, dass der Regelsatz des Bürgergelds, aktuell 563 Euro monatlich für einen alleinstehenden Erwachsenen, für bis zu zwei Monate gestrichen wird, wenn ein konkretes Jobangebot absichtlich abgelehnt wird. Die Kosten für Wohnung und Heizung sind von der Sanktion ausgenommen.

Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums kann die Strafe durch Annahme des Jobangebots jederzeit aufgehoben werden, da das Ziel des Bürgergelds nicht die Bestrafung, sondern die Integration der Menschen in den Arbeitsmarkt ist. Theoretisch kann das Bürgergeld auch länger als zwei Monate entzogen werden, wenn der Empfänger wiederholt Jobangebote ablehnt. Der Entzug ist jedoch erst im Folgemonat nach der Arbeitsverweigerung wirksam und erfordert eine Anhörung, um einen wichtigen Grund für das Verhalten zu prüfen.

Es wird erwartet, dass nur wenige Bürgergeld-Bezieher von einer vollständigen Leistungskürzung betroffen sein dürften. Im Jahr 2018 wurden etwa drei Prozent der damaligen Hartz-IV-Empfänger sanktioniert, wobei nur ein kleiner Teil wegen totaler Jobverweigerung sanktioniert wurde. Die Einsparungen durch die geplanten Sanktionen belaufen sich auf 170 Millionen Euro, wobei Bundesarbeitsminister Hubertus Heil darauf hinweist, dass die Maßnahme eher präventiv wirken soll, um Arbeitsverweigerungen zu entmutigen.

Die geplanten Kürzungen und Sanktionen sollen auch dazu dienen, das Budgetdefizit der Bundesregierung zu bewältigen. Die Abschaffung des Bürgergeld-Bonus für Weiterbildungen, die im vergangenen Jahr eingeführt wurde, soll zusätzlich jährlich etwa 100 Millionen Euro einsparen. Trotzdem stehen verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Existenzminimums im Raum, und das Vorhaben muss vom Bundestag genehmigt werden, wobei mögliche Änderungen möglich sind.

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