Start Verbraucherschutz Änderungen im Bereich Energie, Verkehr, Verbraucher, Arbeit und Soziales, Gesundheit und Pflege...

Änderungen im Bereich Energie, Verkehr, Verbraucher, Arbeit und Soziales, Gesundheit und Pflege ab Januar

62
Nennieinszweidrei (CC0), Pixabay

Energie:

  • CO2-Abgabe: Zum 1. Januar steigt der CO2-Preis auf 45 Euro pro Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid. Das hat Auswirkungen auf die Kosten für das Tanken und das Heizen mit Öl oder Gas. Nach Berechnungen von Verivox wird sich Gas um 0,39 Cent pro Kilowattstunde und Heizöl um 4,8 Cent pro Liter verteuern. Für eine Musterfamilie mit einem Heizbedarf von 20.000 Kilowattstunden bedeutet dies jährliche Mehrkosten von 78 Euro bei Gas und 96 Euro bei Ölheizung.

Verkehr:

  • Tanken: Der steigende CO2-Preis führt ab Januar zu höheren Kosten beim Tanken. Bei Benzin beträgt der Anstieg 4,3 Cent pro Liter, bei Diesel 4,8 Cent.
  • Führerschein-Umtausch: Die dritte Runde des EU-weiten Führerschein-Umtauschs beginnt. Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden und noch keinen Führerschein im Plastikkarten-Format besitzen, müssen bis zum 19. Januar umtauschen.

Verbraucher:

  • Kinderreisepass: Ab Januar können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Sie werden durch einen elektronischen Reisepass ersetzt, der weltweit gültig ist. Der neue Pass kostet 37,50 Euro, verglichen mit 13 Euro für den bisherigen Kinderpass.

Arbeit und Soziales:

  • Bürgergeld: Zum 1. Januar steigen die Regelsätze für das Bürgergeld und die Sozialhilfe. Alleinstehende erhalten 563 Euro pro Monat (Anstieg von 61 Euro), während Paare bzw. Bedarfsgemeinschaften pro Partner 506 Euro (Anstieg von 55 Euro) bekommen. Kinder und Jugendliche erhalten je nach Alter 39 bis 51 Euro mehr. Zusätzlich gibt es mehr Geld für Schulbedarf: 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.

Gesundheit und Pflege:

  • E-Rezept: Ab 1. Januar wird das E-Rezept verpflichtend. Gesetzlich Versicherte erhalten in Arztpraxen elektronische Rezepte statt der bisherigen Papierform. Diese können über die Gesundheitskarte, eine spezielle App oder einen Ausdruck mit E-Rezept-Code in der Apotheke eingelöst werden. Die Regelung gilt auch für Zahnärzte und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Das E-Rezept ermöglicht eine direkte Übermittlung an die Apotheke.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein