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Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Verbandsklage gegen Vodafone wegen Preiserhöhungen bei Festnetz-Verträgen eingereicht. Ziel der Klage ist es, eine Rückzahlung der Aufpreise für Festnetzkunden zu erwirken und gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Preiserhöhungen unwirksam sind. Die Klage basiert auf dem neuen Instrument der Abhilfe- und Musterfeststellungsklage.

Das Oberlandesgericht Hamm ist für Verbandsklagen in Nordrhein-Westfalen zuständig. Da der vzbv jedoch auch ein in Bayern ansässiges Unternehmen der Vodafone Gruppe verklagt, hat er ein Verfahren zur Festlegung einer einheitlichen Zuständigkeit beantragt. Der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat dieses Verfahren eingeleitet.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich nicht direkt an der Verbandsklage beteiligen, sondern müssen sich für die Teilnahme am Verfahren beim Bundesamt für Justiz in Bonn in das Klageregister eintragen. Informationen hierzu sind auf der Website des Bundesamtes für Justiz verfügbar. Die Eintragung der Klage in das Klageregister steht noch aus.

Die Entscheidung über die Zuständigkeit des Gerichts wird vom 1. Zivilsenat Anfang des nächsten Jahres erwartet. Nach der Entscheidung wird das zuständige Gericht die Klage formell zustellen und im Klageregister eintragen.

Aktenzeichen: I-12 MK 1/23 Oberlandesgericht Hamm

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