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Das „Kapitel Ofarim“

geralt (CC0), Pixabay

In dem Fall um Gil Ofarim, der beschuldigt wurde, einen Antisemitismus-Vorfall in einem Luxushotel erfunden zu haben, wurde das Verfahren gegen eine Auflage von 10.000 Euro eingestellt. Bislang wurde jedoch diese Summe nicht an das zuständige Gericht gezahlt. Das Leipziger Landgericht hat bestätigt, dass bis zu einem bestimmten Stichtag, fast drei Wochen nach dem Ende des Prozesses, kein Geld eingegangen ist.

Die Nichtzahlung der Auflage könnte für Ofarim erhebliche Konsequenzen haben. Obwohl er sechs Monate Zeit hat, um den Betrag zu entrichten, könnte das Ausbleiben der Zahlung als mangelnde Reue oder fehlender Versuch der Wiedergutmachung interpretiert werden. Die festgesetzte Summe soll zwei wohltätigen Organisationen zugutekommen: Jeweils 5.000 Euro sind für die Israelitische Religionsgemeinde in Leipzig und den Trägerverein des Hauses der Wannseekonferenz bestimmt.

Sollte Ofarim die Frist verstreichen lassen, besteht die Möglichkeit, dass der Fall neu aufgerollt wird. Die Gründe für seine bisherige Nichtzahlung sind unklar. Seit den Vorwürfen gegen ihn hat Ofarim Berichten zufolge deutlich weniger berufliche Angebote erhalten, was auf finanzielle Schwierigkeiten hindeuten könnte.

Zusätzlich zu der Auflage muss Ofarim Schmerzensgeld an den von ihm fälschlicherweise beschuldigten Hotelmitarbeiter zahlen, dessen Höhe noch unbekannt ist. Dieser Mitarbeiter erhielt nach den Anschuldigungen sogar eine Morddrohung. Auch das Hotel selbst könnte auf Schadensersatz klagen, da nach dem Vorfall zahlreiche Buchungen storniert wurden und ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden sein könnte.

Des Weiteren stehen Ofarim Zahlungen an seine drei Wahlverteidiger bevor. Rechtsanwalt Daniel Blazek schätzt, dass diese Kosten sich auf weitere bis zu 100.000 Euro belaufen könnten

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