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Vorläufige Sicherungsmaßnahmen

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QuinceCreative (CC0), Pixabay

Auf unserer Plattform, dem Verbraucherschutzforum, veröffentlichen wir regelmäßig „Mitteilungen der Staatsanwaltschaft“. Der Grund hierfür liegt in unserem Engagement für den Schutz von Verbrauchern und Anlegern sowie in der Prävention von Schäden. Diesem Anliegen widmen wir uns besonders in unserer Rubrik für vorläufige Sicherungsmaßnahmen. In dieser Kategorie teilen wir Informationen, die von Staatsanwaltschaften über die Sicherstellung von Vermögenswerten bei kriminellen Akteuren herausgegeben werden. Diese Mitteilungen sind für Geschädigte von großer Bedeutung, da sie es ihnen ermöglichen, ihre Ansprüche geltend zu machen und potenziell entstandene Schäden zu reduzieren.

Der Bundesanzeiger ist für die Presse eine „privilegierte Quelle“, was bedeutet, dass die dort veröffentlichten Informationen als verlässlich angesehen werden und direkt übernommen werden können. Die Bereitstellung dieser Informationen auf unserem Portal dient dazu, Verbraucher umfassend zu informieren und ihnen aktiv zur Seite zu stehen. Wir verpflichten uns in unserem Impressum dazu, solche Einträge zu entfernen, sobald wir erfahren, dass sie im Bundesanzeiger gelöscht wurden, und sehen dies als unsere Pflicht an.

Unsere Nutzer schätzen diese Informationen häufig sehr, da viele nicht darüber informiert sind, dass derartige Mitteilungen überhaupt veröffentlicht werden. Wir unterstützen Betroffene nicht nur durch die Bereitstellung dieser Informationen, sondern auch indem wir ihnen aufzeigen, wie sie eine Löschung dieser Einträge veranlassen können. Selbstverständlich entfernen wir entsprechende Beiträge auf unserer Plattform kostenfrei, sobald wir Kenntnis von einer Löschung im Bundesanzeiger erhalten.

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