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Digitalisierung

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geralt (CC0), Pixabay

Gesundheitsminister Lauterbach hat im Bundestag mit großer Entschiedenheit die Vorzüge der Digitalisierung im Gesundheitswesen betont. Der SPD-Politiker hob hervor, dass die beiden vorliegenden Gesetze, die sich mit der Digitalisierung im medizinischen Bereich befassen, sowohl für Patienten als auch Ärzte konkrete Vorteile bringen werden. Insbesondere wies er darauf hin, dass dank dieser Maßnahmen weniger Doppeluntersuchungen notwendig sein werden, da relevante medizinische Daten sofort in elektronischer Form verfügbar sind. Dies werde die Behandlungsprozesse effizienter gestalten.

Lauterbach unterstrich auch die Bedeutung der Weitergabe von Gesundheitsdaten an Forscherinnen, Forscher und die Pharmaindustrie. Er betonte, dass Patienten jederzeit das Recht haben, dieser Datenweitergabe zu widersprechen, wenn sie es nicht wünschen. Gleichzeitig versicherte der Minister, dass der Datenschutz durch neue Programme und Sicherheitsvorkehrungen gewährleistet wird.

Der Bundestag soll im Anschluss an die laufende Debatte die beiden Gesetze zur elektronischen Patientenakte und zur Nutzung von Gesundheitsdaten verabschieden. Diese sollen im Jahr 2025 in Kraft treten. Obwohl die Unionsparteien grundsätzlich die Notwendigkeit dieser Gesetze anerkennen, haben sie Detailbedenken und planen, sich bei der Abstimmung zu enthalten.

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