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Aus aller Welt

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Pixaline (CC0), Pixabay

Die Republikaner im US-Repräsentantenhaus treiben die Ermittlungen zu einem möglichen Amtsenthebungshebungsverfahren gegen US-Präsident Joe Biden voran. Die Kammer stimmte mit der Mehrheit der Republikaner gestern (Ortszeit) dafür, mit den Ermittlungen weiterzumachen und diese zu „formalisieren“. Es handelt sich um einen technischen Schritt, von dem sich die Republikaner mehr rechtliche Handhabe bei ihren Ermittlungen erhoffen. Ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten wird damit nicht eröffnet.

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Das albanische Verfassungsgericht hat angekündigt, dass das für heute angesetzte parlamentarische Verfahren zur Annahme des Abkommens zwischen Italien und Albanien über die Einrichtung von zwei Migrantenzentren auf albanischem Boden ausgesetzt wird. Das Abkommen verstoße gegen die Verfassung und internationale Abkommen, so das Gericht, das von der Albanischen Demokratischen Partei und 28 Abgeordneten, die den Ex-Premier Sali Berisha unterstützen, angerufen worden war. Die Präsidentin des Gerichtshofs, Holta Zacaj, erklärte nach Angaben der italienischen Nachrichtenagentur ANSA, dass „das heute zusammengetretene Richtergremium zu der Auffassung gelangt ist, dass die eingereichten Beschwerden die erforderlichen Kriterien erfüllen, und beschlossen hat, sie in einer Plenarsitzung zu prüfen“. Damit ist das parlamentarische Verfahren automatisch ausgesetzt, bis das Gericht eine Entscheidung getroffen hat. Das Gericht muss bis spätestens 6. März entscheiden.

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Der ehemalige US-Präsident Donald Trump hat in einem seiner Gerichtsprozesse eine erneute Niederlage hinnehmen müssen. Ein Bundesberufungsgericht entschied gestern, dass er sich im Verleumdungsfall mit der Schriftstellerin E. Jean Carroll nicht auf eine Immunität als Staatsoberhaupt berufen könne. Carroll fordert mindestens zehn Millionen Dollar (ca. 9,2 Mio. Euro). Eine Anwältin des Republikaners sprach von einer „grundlegend fehlerhaften“ Entscheidung und kündigte an, vor den Obersten Gerichtshof zu ziehen. Carrolls Anwältin begrüßte die Entscheidung des Gerichts in Manhattan. Der nächste Verhandlungstag in dem eigentlichen Verfahren ist der 16. Januar 2024.Es handelt sich um die zweite Klage der Schriftstellerin gegen Trump. Der heute 77-Jährige wurde im Mai wegen sexueller Nötigung verurteilt. Die Autorin hatte ihm vorgeworfen, sie Ende 1995 oder Anfang 1996 in einem New Yorker Luxuskaufhaus in einer Umkleidekabine vergewaltigt zu haben.2019 ging sie unter dem Eindruck von Berichten über sexuelle Übergriffe des Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein mit den Vorwürfen an die Öffentlichkeit. Trump bezeichnete im Juni 2019 – als er noch Präsident war – die Anschuldigungen unter anderem als Schwindel und Lüge. Sie reichte daraufhin im November 2019 eine zweite Klage wegen Verleumdung ein. Trump machte erst im Dezember 2022 eine Immunität als Präsident geltend. Bundesbezirksrichter Lewis Kaplan verwarf das unter anderem mit Verweis auf die verstrichene Zeit. Die drei Richter des Berufungsgerichts schlossen sich nun dieser Argumentation an. „Eine dreijährige Verzögerung ist nach unserer Rechtsprechung mehr als genug, um als ‚unangemessen‘ zu gelten“, erklärten sie.

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