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Staatsanwaltschaft Chemnitz

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Chemnitz

R016 VRS 500 IS 29817/​19

Vollstreckungsverfahren gegen Florian Böhland

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Person Florian Böhland
Entscheidung Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 15.11.2022, Az: 3 Ns 500
Js 29817/​19, rechtskräftig seit 23.11.2022
Einziehungsanordnung Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe
von 73.228,66 EUR

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaber aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

„Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 16.05.2019 beschloss der Angeschuldigte, sich durch die wiederholte Begehung von Straftaten des Betruges eine Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zu verschaffen, um hierdurch insbesondere seine Spielsucht zu finanzieren. In Umsetzung dieses Beschlusses handelte der Angeschuldigte wie folgt:

Ziffer 1.-99.

Der Angeschuldigte verkaufte jeweils über die Onlineplattform „ebay-Kleinanzeigen“, in den Fällen 75., 91. und 94. über die Onlineplattform „Shpock“ zu den jeweils nachfolgend genannten Zeitpunkten jeweils von seiner Wohnung im Zeisigweg 4 in 09244 Lichtenau aus an die nachfolgend genannten Personen jeweils unter Vorspiegelung seiner Lieferfähigkeit und -willigkeit die nachfolgend jeweils genannten Smartphones zu den nachfolgend genannten jeweiligen Kaufpreisen, ggf. zuzüglich oder inklusive Versandkosten. Die jeweiligen Käufer überwiesen in der irrigen Annahme, der Angeschuldigte werde nach Zahlung des jeweils vereinbarten Kaufpreises das jeweilige Smartphone zusenden, zu den nachfolgend genannten jeweiligen Zeitpunkten den nachfolgend jeweils genannten Geldbetrag auf ein von dem Angeschuldigten benanntes Konto, dessen Inhaber jeweils der Angeschuldigte war, und zwar

– in den Fällen 2. bis 7., 10., 11., 18., 21., 32., 34., 37. bis 39., 49., 50., 53., 56., 60., 61. und 67. auf das Konto des Angeschuldigten bei der UniCredit Bank AG, IBAN: DE89 8702 0086 0027 4162 76,

– in den Fällen 8., 9., 12. bis 15., 17., 19., 22., 31., 35., 36., 40. bis 43., 48., 64. und 65. auf das Konto des Angeschuldigten bei der Deutschen Bank Privat- und Firmenkundenbank AG, IBAN DE19 8707 0024 0484 5525 00,

– in den Fällen 16., 20., 23. bis 30., 44. bis 47., 51., 63., 66. und 69. auf das Konto des Angeschuldigten bei der Sparkasse Chemnitz, IBAN DE80 8705 0000 1190 8159 89,

– in den Fällen 33., 52., 54., 55., 57., 58., 62., 68. und 70. auf das Konto des Angeschuldigten bei der Commerzbank AG, IBAN DE24 8704 0000 0602 2453 00,

– in den Fällen 71. bis 77., 79., 82., 83., 86. bis 90., 92., 94. auf das Konto des Angeschuldigten bei der Targobank AG, IBAN DE86 3002 0900 5330 5208 13,

– in den Fällen 78., 80., 81., 84., 85., 91., 93., 95. bis 99. auf das Konto des Angeschuldigten bei der Vereinigte Raiffeisenbank Burgstädt eG, IBAN De27 8706 9077 0002 3069 99,

Im Fall Nummer 1. erfolgte die Zahlung des Geldes an den Angeschuldigten per Paysafecards.

Im Fall Nummer 59. erfolgte die Zahlung zunächst auf das Konto des Angeschuldigten bei der UniCredit Bank AG, IBAN: DE89 8702 0086 0027 4162 76. Nachdem der Zahlungsbetrag zurückgebucht worden war, zahlte der Sohn der Geschädigten Bediha Asliyüce, Deniz Sasmaz, den vereinbarten Kaufpreis immer noch in der irrigen Annahme, der Angeschuldigte werde das Smartphone nach Erhalt der Zahlung liefern – per Paypal an das Paypal-Konto „eric1999schulz@gmail.com“ des Eric Schulz, Haydnstraße 26a, 09119 Chemnitz, bei dem der Angeschuldigte in dem gleichen Zeitraum ein Smartphone Samsung Galaxy A80 zu einem Kaufpreis von ebenfalls 420,00 Euro gekauft hatte. Der durch Bediha Asliyüce gezahlte Betrag tilgte – wie von dem Angeschuldigten beabsichtigt – seine Kaufpreisschuld bei Eric Schulz und befreite den Angeschuldigten zugleich von dieser Forderung.

Wie jeweils von Anfang an beabsichtigt, lieferte der Angeschuldigte jeweils nach Erhalt des Geldbetrages das Smartphone nicht an den jeweiligen Käufer. Tatsächlich verfügte der Angeschuldigte jeweils nicht über das verkaufte Smartphone. Die jeweils überwiesenen Geldbeträge vereinnahmte der Angeschuldigte für sich und finanzierte mit ihnen im Wesentlichen seine Spielsucht.

Den Käufern entstand jeweils ein Schaden in Höhe des jeweils überwiesenen Geldbetrages.

Im Einzelnen handelte es sich um die folgenden Fälle:

1. (Blatt 1ff)
Käufer: Philipp Tavrovski, Grindelberg 86, 20144 Hamburg
Datum des Kaufvertrages: 18.07.2019
Kaufgegenstand: iPhone 8 plus gold
Kaufpreis: 370,00 Euro
überwiesener Betrag: 300,00 Euro
Datum der Zahlung: 18.07.2019

2. (Blatt 19ff)
Käufer: Axel Poestges, Hausäcker 18, 75328 Schömberg
Datum des Kaufvertrages: 29.07.2019
Kaufgegenstand: iPhone 8 plus gold
Kaufpreis: 430 Euro zzgl. 5 Euro Versandkosten
Datum der Zahlung: 29.07.2019

3. (Blatt 40ff)
Käufer: Michael Meininghaus, Am Alten Graben 6, 47495 Rheinberg
Datum des Kaufvertrages: 24.07.2019
Kaufgegenstand: iPhone 8 plus
Kaufpreis: 415,00 Euro
Datum der Zahlung: 24.07.2019

4. (Blatt 56ff)
Käufer: Roland Bertz, Bodnegger Straße 6, 88287 Grünkraut
Datum des Kaufvertrages: 06.08.2019
Kaufgegenstand: Samsung Galaxy S10 Plus
Kaufpreis: 435,00 Euro
Datum der Zahlung: 07.08.2019

5. (Blatt 86ff)
Käufer: Tatjana Schuler, Auf der Haure 5, 34323 Malsfeld
Datum des Kaufvertrages: 28.07.2019
Kaufgegenstand: iPhone 8 plus gold
Kaufpreis: 430,00 Euro zzgl. 5 Euro Versandkosten
Datum der Zahlung: 28.07.2019

6. (Blatt 132ff)
Käufer: Dr. Larissa Stiefvater, Ginnheimer Hohl 6A, 60431 Frankfurt/​Main
Datum des Kaufvertrages: 04.08.2019
Kaufgegenstand: iPhone 8 plus gold
Kaufpreis: 400,00 Euro zzgl. 7 Euro
Versandkosten Datum der Zahlung: 04.08.2019

7. (Blatt 197ff)
Käufer: Casey Garbers, Neuhauser Straße 14 A, 21354 Bleckede
Datum des Kaufvertrages: 25.07.2019
Kaufgegenstand: IPhone 3 plus
Kaufpreis: 420,00 Euro
Datum der Zahlung: 25.07.2019

8. (Blatt 234ff)
Käufer: Meike Martin, Bergstraße 12, 65329 Hohenstein
Datum des Kaufvertrages: 04.09.2019
Kaufgegenstand: Samsung Galaxy S10 plus
Kaufpreis: 430,00 Euro
Datum der Zahlung: 04.09.2019

9. (Blatt 265ff)
Käufer: Paul Wagner, Goethestraße 62, 79100 Freiburg im Breisgau
Datum des Kaufvertrages: 14.09.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 500,00 Euro
Datum der Zahlung: 16.09.2019
Die Zahlung erfolgte vom Konto der Mutter des Käufers, Barbara Bettina Schönbach-Wagner, Goethestraße 62, 79100 Freiburg im Breisgau.

10. (Blatt 420ff)
Käufer: Noah Devaux, Eschbachweg 26, 61440 Oberursel
Datum des Kaufvertrages: 08.08.2019
Kaufgegenstand: Samsung S10 plus
Kaufpreis: 420,00 Euro
Datum der Zahlung: 08.08.2019
Die Zahlung erfolgte vom Konto der Mutter des Käufers Katja Devaux, Eschbachweg 26, 61440 Oberursel.

11. (Blatt 460ff)
Käufer: Marie Zaus, Schulstraße 10, 95508 Kulmain
Datum des Kaufvertrages: 11.08.2019
Kaufgegenstand: iPhone 8 plus
Kaufpreis: 400,00 Euro
Datum der Zahlung: 11.08.2019

12. (Blatt 474ff)
Käufer: Johannes Geiger, Rettenberger Straße 3, 87545 Burgberg
Datum des Kaufvertrages: 13.09.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 510,00 Euro
Datum der Zahlung: 13.09.2019

13. (Blatt 517ff)
Käufer: Romy Idler, Reichstraße 30, 04862 Mockrehna
Datum des Kaufvertrages: 10.09.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 500,00 Euro zzgl. 20 Euro Versandkosten
Datum der Zahlung: 10.09.2019

14. (Blatt 554ff)
Käufer: Ulrich Süßenbach, Hessestraße 8 c, 14469 Potsdam
Datum des Kaufvertrages: 14.09.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 540,00 Euro
Datum der Zahlung: 14.09.201
Es handelte sich um das Geld des 13jährigen Sohnes des Käufers, Max Süßenbach, Hessestraße 8 c, 14469 Potsdam.

15. (Blatt 581ff)
Käufer: Greta Köhne, Bülowstraße 61, 50733 Köln
Datum des Kaufvertrages: 21.09.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 530,00 Euro
Datum der Zahlung: 23.09.2019

16. (Blatt 607ff)
Käufer: Nadezda Zgorzelski, Im Twielfeld 25, 78224 Singen (Hohentwiel)
Datum des Kaufvertrages: 14.10.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 534,00 Euro
Datum der Zahlung: 14.10.2019
Der Geldbetrag stammte von dem Sohn der Käuferin, Dustin Jiri Zgorzelski, Am alten Sportplatz 5, 78239 Rielasingen-Worblingen, der den Betrag zuvor auf das Konto der Käuferin überwiesen hatte.

17. (Blatt 648ff)
Käufer: Jasmin Safar, Blumenstraße 14, 95463 Bindlach
Datum des Kaufvertrages: 04.09.2019
Kaufgegenstand: Samsung Galaxy S10+
Kaufpreis: 410,00 Euro
Datum der Zahlung: 05.09.2019

18. (Blatt 675ff)
Käufer: Krzystof Rafal Tesarewicz, Hans-Marchwitza-Ring 25, 14473 Potsdam
Datum des Kaufvertrages: 09.08.2019
Kaufgegenstand: Samsung Galaxy S10+
Kaufpreis: 430,00 Euro
Datum der Zahlung: 09.08.2019

19. (Blatt 742ff)
Käufer: Mohammad Ibrahim Samadi, Bonner Straße 37, 80804 München
Datum des Kaufvertrages: 14.09.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 540,00 Euro
Datum der Zahlung: 14.09.2019

20. (Blatt 795ff)
Käufer: Simon Herrscher, Kaltenfeldstraße 33, 73072 Donzdorf
Datum des Kaufvertrages: 17.10.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 510,00 Euro
Datum der Zahlung: 18.10.2019

21. (Blatt 825ff)
Käufer: Maike Bols, Friedrichshöfer Straße 7, 25715 Dingen
Datum des Kaufvertrages: 29.07.2019
Kaufgegenstand: iPhone 8 plus
Kaufpreis: 430,00 Euro zzgl. 5 Euro Versandkosten
Datum der Zahlung: 29.07.2019

22. (Blatt 873ff)
Käufer: Enrico Murupa, Bendahler Straße 80, 42285 Wuppertal
Datum des Kaufvertrages: 17.09.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 500,00 Euro
Datum der Zahlung: 17.09.2019

23. (Blatt 898ff)
Käufer: Ann Kristin Fischer, Emil-Münz-Straße 6, 71332 Waiblingen
Datum des Kaufvertrages: 09.10.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 530,00 Euro
Datum der Zahlung: 10.10.2.019

24. (Blatt 928ff)
Käufer: Atilla Kutun, Ludwig-Erhard-Straße 68, 76726 Germersheim
Datum des Kaufvertrages: 30.10.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 460,00 Euro
Datum der Zahlung: 30.10.2019

25. (Blatt 956ff)
Käufer: Lisa Demmer, Beyersdorfer Straße 4a, 06794 Sandersdorf-Brehna/​OT Glebitzsch
Datum des Kaufvertrages: 21.10.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 480,00 Euro
Datum der Zahlung: 21.10.2019

26. (Blatt 998ff)
Käufer: Leon Joel Heiter, Zweenfurther Straße 3 B, 04451 Borsdorf/​OT Zweenfurth
Datum des Kaufvertrages: 20.10.2019 bis 22.10.2019
Kaufgegenstand: Samsung S10
Kaufpreis: 450,00 Euro zzgl. 10 Euro Versandkosten
Datum der Zahlung: 22.10.2019

27. (Blatt 1013ff)
Käufer: Ronald Rein, Fuhneweg 1, 38120 Braunschweig
Datum des Kaufvertrages: 24.10.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 470,00 Euro
Datum der Zahlung: 25.10.2019

28. (Blatt 1050ff)
Käufer: Philip Ramin Khosh, Hamburger Chaussee 144, 24113 Kiel
Datum des Kaufvertrages: 12.10.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 500,00 Euro
Datum der Zahlung: 12.10.2019

29. (Blatt 1091ff)
Käufer: Luca Sachse, Antonianger 9, 31061 Alfeld
Datum des Kaufvertrages: 30.10.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 505,00 Euro inkl. Versandkosten
Datum der Zahlung: 31.10.2019

30. (Blatt 1118ff)
Käufer: Regine Dyck, Schildescher Straße 87, 33611 Bielefeld/​OT Schildesche
Datum des Kaufvertrages: 04.10.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 540,00 Euro zzgl. 3,50 Euro Versandkosten
Datum der Zahlung: 05.10.2019

31. (Blatt 1162ff)
Käufer: Tobias Kloos, In der Imsbach 12, 35440 Linden
Datum des Kaufvertrages: 18.09.2019
Kaufgegenstand: iPhone X

Kaufpreis: 520,00 Euro
Datum der Zahlung: 18.09.2019

32. (Blatt 1187ff)
Käufer: Klaus Heinrich Lensing, Salzburger Straße 19, 32049 Herford
Datum des Kaufvertrages: 04.08.2019
Kaufgegenstand: iPhone 8 plus
Kaufpreis: 420,00 Euro zzgl. 7,00 Euro Versandkosten
Datum der Zahlung: 05.08.2019

33. (Blatt 1221ff)
Käufer: Stefanie Bihl, Dietinger Straße 8, 78628 Rottweil
Datum des Kaufvertrages: 25.11.2019
Kaufgegenstand: Samsung S10 plus
Kaufpreis: 475,00 Euro
Datum der Zahlung: 26.11.2019

34. (Blatt 1245ff)
Käufer: Marcel Mertmann, Forstweg 2, 36100 Petersberg
Datum des Kaufvertrages: 11. oder 12.08.2019
Kaufgegenstand: Samsung S10 plus
Kaufpreis: 430,00 Euro
Datum der Zahlung: 12.08.2019

35. (Blatt 1269ff)
Käufer: Jan Lewerdomski, Liegnitzer Straße 14, 38165 Lehre
Datum des Kaufvertrages: 17.09.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 530,00 Euro zzgl. 5,00 Euro Versandkosten
Datum der Zahlung: 17.09.2019

36. (Blatt 1290ff)
Käufer: Gerrit Marzinzik, Meisselstraße 2, 31787 Hameln
Datum des Kaufvertrages: 14.09.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 540,00 Euro
Datum der Zahlung: 14.09.2019
Der Verkäufer überwies den Kaufpreis von dem Konto seiner Freundin Sinah-Marie Wicht, Rapunzelweg 7, 31787 Hameln.

37. (Blatt 1337ff)
Käufer: Alexandra Bechter, Perlschneiderstraße 1, 81241 München
Datum des Kaufvertrages: 08.08.2019
Kaufgegenstand: Samsung S10 plus
Kaufpreis: 430,00 Euro zzgl. 7,00 Euro Versandkosten
Datum der Zahlung: 08.08.2019

38. (Blatt 1358ff)
Käufer: Flavio Gioia
Datum des Kaufvertrages: 05.08.2019 bis 07.08.2019
Kaufgegenstand: Samsung Galaxy S10 plus
Kaufpreis: 360,00 Euro
Datum der Zahlung: 07.08.2019

39. (Blatt 1375ff)
Käufer: Till Johannes Evers, Gellersenweg 12 c, 21075 Hamburg
Datum des Kaufvertrages: 29.07.2019
Kaufgegenstand: iPhone 8 plus
Kaufpreis: 435,00 Euro inkl. Versandkosten
Datum der Zahlung: 29.07.2019

40. (Blatt 1457ff)
Käufer: Keno Best, Pfalzdorfer Straße 9, 26607 Aurich – Pfalzdorf
Datum des Kaufvertrages: 18.09.2019 bis 20.09.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 520,00 Euro
Datum der Zahlung: 20.09.2019

41. (Blatt 1472ff)
Käufer: Jennifer Nguyen, Pfühlstraße 58, 74075 Heilbronn
Datum des Kaufvertrages: 10.09.2019
Kaufgegenstand: iPhone XR
Kaufpreis: 510,00 Euro
Datum der Zahlung: 11.09.2019

42. (Blatt 1495ff)
Käufer: Jakob Haustein, Wettinstraße 22, 09427 Ehrenfriedersdorf
Datum des Kaufvertrages: 12.09.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 460,00 Euro
Datum der Zahlung: 12.09.2019

43. (Blatt 1555ff)
Käufer: Florian Torka, Reutlinger Straße 26, 72072 Tübingen
Datum des Kaufvertrages: 15.09.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 470,00 Euro
Datum der Zahlung: 15.09.2019

44. (Blatt 1583ff)
Käufer: Marco Karl-Heinz Wirkner, Friedrichstraße 3, 72072 Bietigheim-Bissingen
Datum des Kaufvertrages: 25.10.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 490,00 Euro
Datum der Zahlung: 25.10.2019

45. (Blatt 1628ff)
Käufer: Lisa Carlotta Trusch, Fasanenweg 5, 38553 Wasbüttel
Datum des Kaufvertrages: 22.10.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 465,00 Euro
Datum der Zahlung: 22.10.2019

46. (Blatt 1685ff)
Käufer: Charlotte-Marie Mack, Schorenweg 7, 79312 Emmendingen
Datum des Kaufvertrages: 22.10.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 510,00 Euro inkl. Versandkosten
Datum der Zahlung: 22.10.2019

47. (Blatt 1712ff)
Käufer: Katharina Scharff, Deisenhofer Straße 10, 89420 Höchstadt a.d.Donau
Datum des Kaufvertrages: 24.10.2019
Kaufgegenstand: Samsung Galaxy S10 plus
Kaufpreis: 375,00 Euro
Datum der Zahlung: 25.10.2019

48. (Blatt 1729ff)
Käufer: Roland Staffensky, Geranienstraße 16, 42369 Wuppertal
Datum des Kaufvertrages: 07.09.2019 bis 09.09.2019
Kaufgegenstand: Samsung Galaxy S10 plus
Kaufpreis: 510,00 Euro
Datum der Zahlung: 09.09.2019

49. (Blatt 1747ff)
Käufer: Ralf Buch, Holzheienstraße 5, 99084 Erfurt
Datum des Kaufvertrages: 12.08.2019 bis 13.08.2019
Kaufgegenstand: Samsung Galaxy S10 plus
Kaufpreis: 437,00 Euro
Datum der Zahlung: 12.08.2019

50. (Blatt 1761ff)
Käufer: Enrico Weisheit, August-Bebel-Straße 61,67069 Ludwighafen am Rhein
Datum des Kaufvertrages: 30.07.2019 bis 31.07.2019
Kaufgegenstand: Samsung Galaxy S10 plus
Kaufpreis: 400,00 Euro
Datum der Zahlung: 31.07.2019

51. (Blatt 1782ff)
Käufer: Jerzy Kowalkowski, Dietrich-Benking-Straße 87, 44805 Bochum
Datum des Kaufvertrages: 26.10.2019 bis 28.10.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 480,00 Euro
Datum der Zahlung: 28.10.2019

52. (Blatt 1810ff)
Käufer: Marco Zimmermann, Kirschweg 3, 04420 Markranstädt
Datum des Kaufvertrages: 27.11.2019
Kaufgegenstand: Samsung Galaxy S10 plus
Kaufpreis: 480,00 Euro
Datum der Zahlung: 240,00 Euro am 27.11.2019, 240,00 Euro am 02.12.2019

53. (Blatt 1834ff)
Käufer: Niklas Karsch, Am Edlen Feld 3, 87466 Oy-Mittelberg
Datum des Kaufvertrages: 04.08.2019
Kaufgegenstand: iPhone 8 plus
Kaufpreis: 400,00 Euro
Datum der Zahlung: 200,00 Euro am 06.08.2019, Der Restbetrag wurde wegen der Nichtlieferung des Smartphones nicht mehr gezahlt.
Die Zahlung der Teilbetrages in Höhe von 200,00 Euro erfolgte vom Konto der Maria-Theresia Gilomen, die das Geld zuvor in bar von dem Käufer erhalten hatte.

54. (Blatt 1913ff)
Käufer: Dr. Peter Schilke, Lülingstraße 12, 31675 Bückeburg
Datum des Kaufvertrages: 16.12.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 585,00 Euro inkl. Versandkosten
Datum der Zahlung: 16.12.2019

55. (Blatt 1960ff)
Käufer: Javad Muradi, Elbinger Straße 65, 27755 Delmenhorst
Datum des Kaufvertrages: 28.11.2019
Kaufgegenstand: Samsung Galaxy S10 plus
Kaufpreis: 430,00 Euro
Datum der Zahlung: Zahlung eines Betrages von 215,00 Euro am 29.11.2019, Der Restbetrag wurde wegen der Nichtlieferung des Smartphones nicht mehr gezahlt.

56. (Blatt 2070ff)
Käufer: Year Mohammad Harun, Schweidnitzer Straße 28, 22045 Hamburg
Datum des Kaufvertrages: 27.07.2019
Kaufgegenstand: iPhone 8 plus
Kaufpreis: 347,00 Euro
Datum der Zahlung: 27.07.2019

57. (Blatt 2106ff)
Käufer: Nikolaus Weiß und Heidi Brenner-Weiß, Pfitzinger Straße 4, 97990 Weikersheim
Datum des Kaufvertrages: 18.12.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 560,00 Euro inkl. Versandkosten
Datum der Zahlung: 19.12.2019
Die Vertragsverhandlungen und der Vertragsabschluss wurden durch den Sohn der Käufer, Nico Weiß, Pfitzinger Straße 4, 97990 Weikersheim, durchgeführt.

58. (Blatt 2126ff)
Käufer: Fabian Licht, Untere Zwingergasse 12, 76275 Ettlingen
Datum des Kaufvertrages: 26.11.2019 bis 28.11.2019
Kaufgegenstand: Samsung Galaxy S10 plus
Kaufpreis: 480,00 Euro
Datum der Zahlung: 240,00 Euro am 28.11.2019, Der zweite Teilbetrag in Höhe von 240,00 Euro wurde wegen der Nichtlieferung des Smartphones nicht mehr gezahlt.

59. (Blatt 2141ff)
Käufer: Bediha Asliyüce, Kellerwaldweg 5, 13589 Berlin
Datum des Kaufvertrages: 17.08.2019
Kaufgegenstand: Samsung Galaxy S10 plus
Kaufpreis: 423,00 Euro
Datum der Zahlung: zunächst 423,00 Euro per Überweisung am 17.08.2019, nach Rückbuchung am 23.08.2019 420,00 Euro per Paypal
Die Vertragsverhandlungen und der Vertragsabschluss wurden durch den Sohn der Käuferin, Deniz Sasmaz, Wustermarker Straße 36, 13583 Berlin, durchgeführt.

60. (Blatt 2265ff)
Käufer: Franziska Herzke, Kral-Marx-Straße 9, 15859 Storkow (Mark)
Datum des Kaufvertrages: 07.08.2019
Kaufgegenstand:Samsung Galaxy S10 plus
Kaufpreis: 420,00 Euro
Datum der Zahlung: 07.08.2019

61. (Blatt 2321ff)
Käufer: Cornelia Schneider, Bahnhofstraße 18 A, 56112 Lahnstein
Datum des Kaufvertrages: 21.07.2019 bis 22.07.2019
Kaufgegenstand: iPhone 8 plus
Kaufpreis: 400,00 Euro
Datum der Zahlung: Überweisung von 5,00 Euro am 22.07.2019, Überweisung von weiteren 195,00 Euro am 22.07.2019, Der Restbetrag in Höhe von 200,00 Euro wurde wegen der Nichtlieferung des Smartphones nicht mehr gezahlt.

62. (Blatt 2339ff)
Käufer: Josephine Johanna Horn, Zum Sportplatz 7, 09419 Thum/​ OT Jahnsbach
Datum des Kaufvertrages: 05.12.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 470,00 Euro zzgl. 5,00 Euro Versandkosten
Datum der Zahlung: 05.12.2019

63. (Blatt 2399ff)
Käufer: Florian Wähling, Vulkanstraße 2 /​App. 09, 17489 Greifswald
Datum des Kaufvertrages: 03.11.2019 bis 05.11.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 465,00 Euro
Datum der Zahlung: 05.11.2019

64. (Blatt 2415ff)
Käufer: Telat Ugur, Grüner Winkl 2, 45768 Marl
Datum des Kaufvertrages: 04.09.2019
Kaufgegenstand: Samsung Galaxy S10
Kaufpreis: 450,00 Euro inkl. Versandkosten
Datum der Zahlung: 04.09.2019

65. (Blatt 2440ff)
Käufer: Maurice Ludwig, Goldene Aue 14, 34277 Fuldabrück
Datum des Kaufvertrages: 15.09.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 500,00 Euro
Datum der Zahlung: Teilzahlung in Höhe von 197,00 Euro am 15.09.2019, Die Zahlung des Restbetrages erfolgte wegen der Nichtlieferung des Smartphones nicht mehr.

66. (Blatt 2476ff)
Käufer: Tayyaba Shahid, Schlesier Straße 38, 86633 Neuburg a.d.Donau
Datum des Kaufvertrages: 06.10.2019 bis 07.10.2019
Kaufgegenstand: iPhone
Kaufpreis: 540,00 Euro
Datum der Zahlung: 07.10.2019

67. (Blatt 2501ff)
Käufer: Daniel Koch, Turmstraße 12, 76744 Wörth am Rhein
Datum des Kaufvertrages: 23.07.2019
Kaufgegenstand: Samsung Galaxy S10+
Kaufpreis: 480,00 Euro
Datum der Zahlung: 23.07.2019

68. (Blatt 2522ff)
Käufer: Heike Marquard, Vastorfer Straße 20, 29553 Bienenbüttel
Datum des Kaufvertrages: 10.12.2019 bis 12.12.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 600,00 Euro zzgl. 10,00 Euro Versandkosten
Datum der Zahlung: 12.12.2019

69. (Blatt 2531ff)
Käufer: Zafer Bilgin, Friedensstraße 113, 58097 Hagen
Datum des Kaufvertrages: 10.10.2019 bis 15.10.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 500,00 Euro
Datum der Zahlung: Teilzahlung in Höhe von 250,00 Euro am 15.10.2019, Die Zahlung des Restbetrages erfolgte wegen der Nichtlieferung des Smartphones nicht mehr.

70. (Blatt 2539ff)
Käufer: Malik Dakdaki, Gotenstraße 94, 65929 Frankfurt/​Main
Datum des Kaufvertrages: 13.12.2019
Kaufgegenstand: iPhone X
Kaufpreis: 580,00 Euro inkl. Versandkosten
Datum der Zahlung: 13.12.2019

71. (Blatt 2710ff)
Käufer: David Thiel, Rudolf-Breitscheid-Straße 4, 09514 Pockau-Lengefeld/​OT Lengefeld
Datum des Kaufvertrages: 16.02.2020
Kaufgegenstand: iPhone 11 Pro
Kaufpreis: 850,00 Euro, später reduziert auf 775,00 Euro
Datum der Zahlung: am 17.02.2020 zunächst Überweisung von 400,00 Euro, Anschließend erließ der Beschuldigte dem Käufer 75,00 Euro und bat um die weitere Überweisung von 375,00 Euro.
David Thiel überwies daraufhin am 18.02.2020 weitere 375,00 Euro.

72. (Blatt 2732ff)
Käufer: Manfred Lorbeer, Am Moorteich 38, 31812 Bad Pyrmont
Datum des Kaufvertrages: 18.03.2020
Kaufgegenstand: iPhone 11 Pro
Kaufpreis: 890,00 Euro inkl. 10,00 Euro Versandkosten
Datum der Zahlung: 18.03.2020

73. (Blatt 2759ff)
Käufer: Boubacar Kanta Kiari, Hirzelstraße 31, 04229 Leipzig
Datum des Kaufvertrages: 09.03.2020
Kaufgegenstand: iPhone 11 Max Pro
Kaufpreis: 860,00 Euro
Datum der Zahlung: 09.03.2020

74. (Blatt 2797ff)
Käufer: Karin Haselmeier, Steige 7, 88682 Salem
Datum des Kaufvertrages: 24.02.2020
Kaufgegenstand: iPhone 11 Pro
Kaufpreis: 800,00 Euro
Datum der Zahlung: 24.02.2020

75. (Blatt 2815ff)
Käufer: Alexander Michael Hayes, Alsterweiler Hauptstraße 61, 67487 Maikammer
Datum des Kaufvertrages: 01.04.2020
Kaufgegenstand: iPhone 11 Pro
Kaufpreis: 700,00 Euro
Datum der Zahlung: 01.04.2020

76. (Blatt 2870ff)
Käufer: Wesam Kazzak, Ehm-Welk-Straße 11, 18106 Rostock
Datum des Kaufvertrages: 24.02.2020
Kaufgegenstand: iPhone 11 Pro
Kaufpreis: 810,00 Euro inkl. Versandkosten
Datum der Zahlung: am 24.02.2020 400,00 Euro, am 25.02.2020 160,00 Euro und 250,00 Euro

77. (Blatt 2903ff)
Käufer: Siad Rimou, Goethestraße 15, 27356 Rotenburg (Wümme)
Datum des Kaufvertrages: am 19.04.2020 oder am 20.04.2020
Kaufgegenstand: iPhone Pro
Kaufpreis: 850,00 Euro
Datum der Zahlung: 20.04.2020

78. (Blatt 2927ff)
Käufer: Dr. Thomas Drabiniok, Steinäcker 32, 72074 Tübingen
Datum des Kaufvertrages: 30.06.2020
Kaufgegenstand: iPhone 11 Pro
Kaufpreis: 835,00 Euro inkl. Versandkosten
Datum der Zahlung: 30.06.2020

79. (Blatt 2955ff)
Käufer: Seyhan Sevim, An der Nassach 25, 97437 Haßfurt
Datum des Kaufvertrages: am 04.03.2020 oder 05.03.2020
Kaufgegenstand: iPhone 11 Pro
Kaufpreis: 810,00 Euro
Datum der Zahlung: 05.03.2020

80. (Blatt 3007ff)
Käufer: Amina Adnan Yousef, Rüdigerstraße 8, 04318 Leipzig
Datum des Kaufvertrages: 27.06.2020
Kaufgegenstand: iPhone 11 Pro
Kaufpreis: 810,00 Euro inkl. Versandkosten
Datum der Zahlung: 27.06.2020

81. (Blatt 3025ff)
Käufer: Sylivia Mukuhe, Brückenstraße 20, 74921 Helmstadt-Bargen
Datum des Kaufvertrages: 28.06.2020
Kaufgegenstand: iPhone 11
Kaufpreis: 820,00 Euro
Datum der Zahlung: 29.06.2020

82. (Blatt 3054ff)
Käufer: Nikolay Isakov, Lange Straße 12, 30827 Garbsen
Datum des Kaufvertrages: 06.03.2020
Kaufgegenstand: iPhone11 Pro
Kaufpreis: 830,00 Euro inkl. Versandkosten
Datum der Zahlung: 06.03.2020

83. (Blatt 3103ff)
Käufer: Selcuk Dikmen, Dohler Straße 148, 41238 Mönchengladbach
Datum des Kaufvertrages: 27.02.2020
Kaufgegenstand: iPhone 11 Pro
Kaufpreis: 780,00 Euro
Datum der Zahlung: 28.02.2020

84. (Blatt 3168ff)
Käufer: Vanessa Zörner, Eisbachstraße 17/​1, 74429 Sulzbach-Laufen
Datum des Kaufvertrages: 16.06.2020
Kaufgegenstand: iPhone 11 Pro
Kaufpreis: 770,00 Euro inkl. Versandkosten
Datum der Zahlung: 16.06.2020

85. (Blatt 3204ff)
Käufer: Robert Hemesath, Hermannstraße 8, 56218 Mülheim-Kärlich
Datum des Kaufvertrages: 26.06.2020
Kaufgegenstand: iPhone 11 Pro
Kaufpreis: 800,00 Euro inkl. 10,00 Euro Versandkosten
Datum der Zahlung: 26.06.2020

86. (Blatt 3245ff)
Käufer: Lena Hanisch, Große-Leege-Straße 50, 13055 Berlin
Datum des Kaufvertrages: 18.03.2020
Kaufgegenstand: iPhone 11 Pro
Kaufpreis: 880,00 Euro zzgl. 7,00 Euro Versandkosten
Datum der Zahlung: am 18.03.2020 880,00 Euro, am 19.03.2020 weitere 7,00 Euro

87. (Blatt 3305ff)
Käufer: Sebastian Rüffreck, Am Wasser 8, 03222 Lübbenau/​Spreewald
Datum des Kaufvertrages: 12.04.2020
Kaufgegenstand: iPhone 11 Pro
Kaufpreis: 840,00 Euro
Datum der Zahlung: am 12.04.2020 Zahlung in Höhe von 400,00 Euro, Der Restbetrag wurde wegen der Nichtlieferung des Smartphones nicht mehr gezahlt.

88. (Blatt 3395ff)
Käufer: Lutz Lehmann, Rüstringer Straße 37, 26452 Sande
Datum des Kaufvertrages: 26.02.2020
Kaufgegenstand: iPhone 11 Pro
Kaufpreis: 800,00 Euro inkl. Versandkosten
Datum der Zahlung: am 26.02.2020 Zahlungen in Höhe von 20,00 Euro und 386,00 Euro, Der Restbetrag wurde wegen der Nichtlieferung des Smartphones nicht mehr gezahlt.

89. (Blatt 3448ff)
Käufer: Janick Pech, Wenkerstraße 4, 59329 Wadersloh
Datum des Kaufvertrages: 02.03.2020
Kaufgegenstand: iPhone 11 Pro
Kaufpreis: 810,00 Euro inkl. Versandkosten
Datum der Zahlung: 02.03.2020

90. (Blatt 3478ff)
Käufer: Alexander Müller, Bauvereinsstraße 9, 04600 Altenburg
Datum des Kaufvertrages: 20.02.2020
Kaufgegenstand: iPhone 11 Pro
Kaufpreis: 850,00 Euro
Datum der Zahlung: am 20.02.2020 Zahlung in Höhe von 425,00 Euro, Der Restbetrag wurde wegen der Nichtlieferung des Smartphones nicht mehr gezahlt.

91. (Blatt 3494ff)
Käufer: Ronny Perleberg, Belziger Ring 21, 12689 Berlin
Datum des Kaufvertrages: 13.06.2020
Kaufgegenstand: iPhone 11 Pro
Kaufpreis: 720,00 Euro
Datum der Zahlung: 13.06.2020 bis 16.06.2020

92. (Blatt 3494ff)
Käufer: Sarah Farid, Grabkeweg 6, 22043 Hamburg
Datum des Kaufvertrages: 16. oder 17.02.2020
Kaufgegenstand: iPhone 11 Pro
Kaufpreis: 650,00 Euro
Datum der Zahlung: 17.02.2020, Der Betrag wurde durch die Mutter der Käuferin, Beatrix Farid, gezahlt.

93. (Blatt 3549ff)
Käufer: Patrick Meyer, Wilhelm-Busche-Straße 3, 32361 Preußisch Oldendorf
Datum des Kaufvertrages: 24.06.2020
Kaufgegenstand: iPhone 11 Pro
Kaufpreis: 610,00 Euro inkl. Versandkosten
Datum der Zahlung: am 24.06.2020 590,00 Euro und am 25.06.2020 20,00 Euro

94. (Blatt 3598ff)
Käufer: Marcus Schmutzler, Albert-Einstein-Straße 1, 04600 Altenburg
Datum des Kaufvertrages: 15.04.2020
Kaufgegenstand: iPhone 11 Pro
Kaufpreis: 830,00 Euro
Datum der Zahlung: am 15.04.2020 Anzahlung in Höhe von 415,00 Euro, Der Restbetrag wurde wegen der Nichtlieferung des Smartphones nicht mehr gezahlt.

95. (Blatt 3629ff)
Käufer: Kai Gerhold, Im Blätterweg 27, 55435 Gau-Algesheim
Datum des Kaufvertrages: 13.06.2020
Kaufgegenstand: iPhone 11 Pro
Kaufpreis: 810,00 Euro
Datum der Zahlung: 28.06.2020

96. (Blatt 3662ff)
Käufer: Florian Bernhardt, Im Mittelfeld 6, 37671 Höxter
Datum des Kaufvertrages: 21.06.2020
Kaufgegenstand: iPhone 11 Pro
Kaufpreis: 840,00 Euro
Datum der Zahlung: am 21.06.2020 Anzahlung in Höhe von 100,00 Euro, am 25.06.2020 Zahlungen in Höhe von 100,00 Euro, 200,00 Euro, 200,00 Euro und 240,00 Euro

97. (Blatt 3724ff)
Käufer: Tom Sußig, Am Butterwasser 17, 02681 Schirgiswalde-Kirschau
Datum des Kaufvertrages: 11.06.2020
Kaufgegenstand: iPhone 11 Pro
Kaufpreis: 760,00 Euro inkl. Versandkosten
Datum der Zahlung: 11.06.2020

98. (Blatt 3781ff)
Käufer: Sofia Klemenow, Schubystraße 43, 24837 Schleswig (Adresse zum Zeitpunkt des Kaufvertrages: Paul-Ehrlich-Straße 4a, 23562 Lübeck)
Datum des Kaufvertrages: 01.07.2020
Kaufgegenstand: iPhone 11 Pro
Kaufpreis: 840,00 Euro
Datum der Zahlung: 01.07.2020

99. (Blatt 3831ff)
Käufer: Gürkan Bozkus, Schertlinstraße 52, 86159 Augsburg
Datum des Kaufvertrages: 17.06.2020 oder 18.06.2020
Kaufgegenstand: iPhone 11 Pro
Kaufpreis: 750,00 Euro
Datum der Zahlung: 18.06.2020

100. (Blatt 317ff)

Der Angeschuldigte schloss am 16.05.2019 gegen 18.30 Uhr mit Saskia Bielig in deren Wohnung in der Zwickauer Straße 198, 09116 Chemnitz, unter Vorspiegelung seiner Zahlungsfähigkeit und -willigkeit einen Kaufvertrag über eine Spielekonsole Nintendo Switch mit zwei Spielen und zwei Joy-Controllern zu einem Kaufpreis von 350,00 Euro. In der irrigen Annahme, der Angeschuldigte werde den vereinbarten Kaufpreis bis zum 20.05.2019 zahlen, übergab Saskia Bielig am 16.05.2019 gegen 18.30 Uhr in ihrer Wohnung in der Zwickauer Straße 198, 09116 Chemnitz, die Spielekonsole nebst dem Zubehör an den Angeschuldigten.

Wie von Anfang an beabsichtigt, zahlte der Angeschuldigte im Anschluss den vereinbarten Kaufpreis nicht. Die Spielekonsole mit dem Zubehör verkaufte der Angeschuldigte im Anschluss und verwendete den Erlös für sich, um seine Spielsucht zu finanzieren. Saskia Bielig entstand ein Schaden in Höhe von 350,00 Euro.

101. (Blatt 351ff)
Der Angeschuldigte schloss am 29.05.2019 gegen 15.30 Uhr mit Jan Findeisen in dessen Wohnung in der Dr.-Kurt-Fischer-Straße 20, 09557 Flöha, unter Vorspiegelung seiner Zahlungsfähigkeit und -willigkeit einen Kaufvertrag über ein Smartphone Samsung Galaxy S9 mit Zubehör zu einem Kaufpreis von 500,00 Euro. In der irrigen Annahme, der Angeschuldigte werde den vereinbarten Kaufpreis bis zum 31.05.2019 zahlen, übergab Jan Findeisen am 29.05.2019 gegen 15.30 Uhr in seiner Wohnung in der Dr.-Kurt-Fischer-Straße 20, 09557 Flöha, das Smartphone mit Zubehör an den Angeschuldigten.

Wie von Anfang an beabsichtigt, zahlte der Angeschuldigte im Anschluss den vereinbarten Kaufpreis nicht. Das Smartphone mit Zubehör verwendete der Angeschuldigte im Anschluss für sich. Jan Findeisen entstand ein Schaden in Höhe von 500,00 Euro.

102. (Blatt 393ff)
Der Angeschuldigte schloss am 21.05.2019 gegen 10.30 Uhr mit Gabriele Klose-Dietel in deren Wohnung Auf der Scheibe 8, 01705 Freital, unter Vorspiegelung seiner Lieferfähigkeit und -willigkeit einen Kaufvertrag über eine Spielekonsole Nintendo Switch und zwei Spiele zu einem Kaufpreis von 260,00 Euro. In der irrigen Annahme, der Angeschuldigte werde die Spielekonsole und die Spiele bis zum 24.05.2019 persönlich vorbeibringen, übergab Gabriele Klose-Dietel am 21.05.2019 gegen 10.30 Uhr in ihrer Wohnung Auf der Scheibe 8, 01705 Freital, 260,00 Euro in bar an den Angeschuldigten.

Wie von Anfang an beabsichtigt, lieferte der Angeschuldigte im Anschluss die Spielekonsole und die zwei Spiele nicht. Das erhaltene Geld verwendete der Angeschuldigte im Anschluss für sich. Gabriele Klose-Dietel entstand ein Schaden in Höhe von 260,00 Euro.

103. (Blatt 701ff)
Der Angeschuldigte schloss am 27.05.2019 gegen 12.30 Uhr mit Martin Pfeil im McDonalds-Restaurant, Gompitzer Höhe 3, 01156 Dresden, unter Vorspiegelung seiner Lieferfähigkeit und -willigkeit einen Kaufvertrag über eine Spielekonsole Nintendo Switch und zwei Spiele zu einem Kaufpreis von 250,00 Euro. In der irrigen Annahme, der Angeschuldigte werde die Spielekonsole und die Spiele im Anschluss liefern, übergab Martin Pfeil am 27.05.2019 in dem McDonalds-Restaurant, Gompitzer Höhe 3, 01156 Dresden, 250,00 Euro in bar an den Angeschuldigten.

Wie von Anfang an beabsichtigt, lieferte der Angeschuldigte im Anschluss die Spielekonsole und die zwei Spiele nicht. Das erhaltene Geld verwendete der Angeschuldigte im Anschluss für sich. Martin Pfeil entstand ein Schaden in Höhe von 250,00 Euro.“

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 1.500,00 EUR gesichert werden. Die Abzahlung erfolgt derzeit in monatlichen Raten, mit weiteren Tilgungen ist zu rechnen.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.

Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos oder mit anliegendem Rückantwortschreiben möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Rpfl.(FH) Hofmann
Rechtspflegerin

Anlagen
Merkblatt mit wichtigen Hinweisen für Anspruchsinhaber
Rückantwortschreiben

Wichtige Hinweise für Anspruchsinhaber bei erfolgter Einziehung des Wertes von Taterträgen

Anspruch auf Rückgewähr nach § 459h StPO

In diesem Verfahren wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen gegen eine Person (Verurteilter, Einziehungsbetroffener) angeordnet, hinsichtlich dessen Ihnen gegebenenfalls ein Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses der bei d.Verurteilten gepfändeten Vermögenswerte bzw. von diesem beigetriebenen Beträge zusteht, § 459h Abs. 2 StPO. Eine etwaige Auskehrung findet ausschließlich aus diesen Vermögenswerten statt.

Sollten Sie bereits durch einen Dritten (z.B. eine Versicherung) entschädigt worden oder nicht mehr Inhaber des Anspruchs (z.B. aufgrund Abtretung) sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diesen Dritten oder den Anspruchserwerber als Rechtsnachfolger weiter.
Sie werden darauf hingewiesen, dass der Rechtsnachfolger an Ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, den im folgenden Abschnitt beschriebenen Antrag zu stellen und die Auskehrung des Verwertungserlöses an sich zu verlangen (Anspruchsanmeldung).

Verfahren zur Auskehrung des Verwertungserlöses nach § 459k StPO

Der Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses ist von Ihnen bzw. Ihrem Rechtsnachfolger innerhalb von sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft anzumelden, § 459k Abs. 1 StPO.
Hinweis: Erfolgte die Veröffentlichung dieser Mitteilung im elektronischen Bundesanzeiger, läuft die genannte Frist ab dem Datum der Veröffentlichung.

Bei einer unverschuldeten Versäumung der 6-Monatsfrist ist unter den in den §§ 44, 45 StPO bezeichneten Voraussetzungen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 459k Abs. 4 StPO).

Zudem bleibt es Ihnen bzw. Ihrem Rechtsnachfolger unbenommen, den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses unabhängig von der 6-Monatsfrist geltend zu machen, indem ein vollstreckbarer zivilrechtlicher Titel (vollstreckbares Endurteil gemäß § 704 Zivilprozessordnung (ZPO) oder anderer Vollstreckungstitel im Sinne von § 794 ZPO) vorgelegt wird, aus dem sich der Anspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO). Einem vollstreckbaren Endurteil gemäß § 704 ZPO stehen bestandskräftige öffentlich-rechtliche Vollstreckungstitel über Geldforderungen gleich.

Ergibt sich die Berechtigung des Antragstellers hinsichtlich des angemeldeten Anspruchs und die Anspruchshöhe eindeutig aus der Einziehungsanordnung und den ihr zugrundeliegenden Feststellungen, so wird der Verwertungserlös soweit vorhanden an den Antragsteller ausgekehrt.
Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht. Das Gericht wird die Auskehrung des Verwertungserlöses versagen, wenn der Antragsteller seine Anspruchsberechtigung nicht im Sinne des § 294 ZPO glaubhaft macht (§ 459k Abs. 2 StPO).

Vor der Entscheidung über die Auskehrung wird der von der Einziehung Betroffene – soweit möglich – angehört (§ 459k Abs. 3 StPO).

Insolvenzverfahren über das Vermögen des von der Einziehung Betroffenen

Wird über das Vermögen des von der Einziehung Betroffenen das Insolvenzverfahren eröffnet, erlöschen etwaige durch die Staatsanwaltschaft zuvor erlangten Sicherungsrechte an gesicherten Vermögenswerten. Die gepfändeten Vermögenswerte werden dann an den Insolvenzverwalter herausgegeben (§ 111i Abs. 1 StPO).

Gibt es mehrere Anspruchsinhaber aus d. der Einziehungsanordnung zugrunde liegenden Tat(en), die nach Rechtskraft der Einziehungsanordnung ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft anmelden, und stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass der Erlös aus der Verwertung etwaiger gesicherte Vermögenswerte nicht ausreicht, um die angemeldeten Ansprüche vollständig zu befriedigen (sogenannter Mangelfall), kann die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. von der Einziehung betroffenen stellen (§ 459h Abs. 2 StPO i. V. m. § 111i Abs. 2 StPO). Eröffnet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren, treten die zuvor beschriebenen Folgen ein (§ 111i Abs. 1 StPO).

Kann ein Insolvenzantrag nicht gestellt werden oder wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, wird der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte nur an denjenigen Anspruchsinhaber (oder an dessen Rechtsnachfolger) ausgekehrt, der einen vollstreckbaren zivilrechtlichen Titel (vollstreckbares Endurteil gemäß § 704 ZPO oder anderer Vollstreckungstitel im Sinne von § 794 ZPO) vorlegt, aus dem sich der Anspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO). Einem vollstreckbaren Endurteil gemäß § 704 ZPO stehen bestandskräftige öffentlich-rechtliche Vollstreckungstitel über Geldforderungen gleich.

Die Auskehrung ist ausgeschlossen, wenn nach Nichteröffnung oder nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder seit dieser Benachrichtigung (im Fall des Absehens von der Insolvenzantragstellung) zwei Jahre verstrichen sind (§ 459m Abs. 1 S. 4 StPO i. V. m. § 459m Abs. 1 S. 1 bis 3 StPO.

Unmittelbare Befriedigung des Anspruchs durch den von der Einziehung Betroffenen

Befriedigt der von der Einziehung Betroffene den Anspruch, der einem Anspruchsinhaber aus der Tat auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, kann der von der Einziehung Betroffene im Umfang der Befriedigung der Tatverletzten einen Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen, soweit dieser Verwertungserlös unter den genannten Voraussetzungen an den Anspruchsinhaber auszukehren gewesen wäre (§ 459l Abs. 2 StPO).

Die Befriedigung des Anspruchsinhabers muss durch eine Quittung des Anspruchsinhabers (oder dessen Rechtsnachfolgers) glaubhaft gemacht werden. Zudem werden in einem solchen Fall der Tatverletzte (oder sein Rechtsnachfolger) – soweit möglich – vor der Entscheidung über einen Ausgleichsanspruch des von der Einziehung Betroffene angehört werden (§ 459l Abs. 2 Sätze 3, 4 StPO).

Bitte haben Sie Verständnis, dass es der Staatsanwaltschaft über diese Bekanntmachung hinaus nicht erlaubt ist, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie daher von schriftlichen oder mündlichen Anfragen ab und lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Rechtsanwalt beraten.

Staatsanwaltschaft Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

Aktenzeichen: R016 VRs 500 Js 29817/​19
(Bitte bei Antwort angeben)

Vollstreckungsverfahren gegen Florian Böhland

Rückantwort zur Mitteilung der Staatsanwaltschaft nach § 459i StPO vom 24.11.2023

Mir ist aus d. rechtskräftig abgeurteilten Tat(en) folgender Anspruch auf Entschädigung gegen d. Verurteilten entstanden: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ Euro
(Hinweis zur Angabe: Bitte nur den unmittelbaren Schaden aus der Tat angeben. Nebenforderungen wie bspw. Zinsen können nicht im Verteilungsverfahren berücksichtigt werden.)

[ ] Dieser aus d. Tat(en) entstandene Anspruch ist bereits durch vollständige Beitreibung /​ Abgeltung erloschen.
[ ] Zur Abgeltung dieses aus d. Tat(en) entstandene Anspruchs habe ich von
[ ] d. oben genannten Person(en)
[ ] folgender in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft genannten verurteilten Person
_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ (bitte Namen eintragen)
Zahlungen in Höhe von _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ Euro erhalten.
Auf die Anmeldung dieses aus d. Tat(en) entstandenen Anspruchs zur Berücksichtigung bei einer etwaigen Auskehrung von beigetriebenen Beträgen durch die Staatsanwaltschaft wird
[ ] in voller Höhe verzichtet.
[ ] in Höhe von _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ Euro verzichtet.
[ ] Dieser aus d. Tat(en) entstandene Anspruch wird selbst bzw. durch _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ (ggf. Az.: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​) vollstreckt.
Ggf. Angabe der Art der Vollstreckung (z.B. Zahlungsvereinbarung o.ä.):
_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​

Ich werde die Staatsanwaltschaft Chemnitz vom Ergebnis dieser Vollstreckung unterrichten.

Hinweis der Staatsanwaltschaft Chemnitz:
Zur Vermeidung einer doppelten Inanspruchnahme d. Verurteilten kann die Vollstreckung der Einziehungsentscheidung bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz vorläufig eingestellt werden.
Sollte die eigene Vollstreckung nicht zur vollständigen Begleichung des Anspruchs führen, kann die Vollstreckung wieder aufgenommen werden. In diesen Fällen ist der bereits erledigte Betrag an die Staatsanwaltschaft Chemnitz mitzuteilen.

[ ] Dieser aus d. Tat(en) entstandene Anspruch ist d. Verurteilten durch eine gegenseitige,
vertragliche Vereinbarung vom _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
[ ] in voller Höhe erlassen worden.
[ ] in Höhe von _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ Euro erlassen worden.
Eine Abschrift des geschlossenen Vertrages vom _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ist beigefügt.
[ ] Dieser aus d. Tat(en) entstandene Anspruch wird
[ ] in voller Höhe
[ ] in Höhe von _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ Euro
zur Berücksichtigung bei einer etwaigen Auskehrung von beigetriebenen Beträgen durch die Staatsanwaltschaft angemeldet.
Ausgekehrte Beträge sollen auf folgendes Konto überwiesen werden:
Kontoinhaber: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
IBAN: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
BIC/​SWIFT-Code: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Kreditinstitut: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Verwendungszweck: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Anschrift des Kontoinhabers, falls dieser nicht ich bin:
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_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Sollte zukünftig die Auskehrung auf ein anderes Konto gewünscht werden, wird dies der Staatsanwaltschaft Chemnitzmitgeteilt.
[ ] Sonstige Angaben (z.B. eingetretene Rechtsnachfolge u.ä.)
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_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
(Ort, Datum) (Unterschrift)

 

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