Kerstin Bontschev sieht gute Chancen für Geschädigte von Gold to Go
Nach Gesprächen mit Geschädigten sieht Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden gute Chancen für eine Klage gegen Gold to Go. Die Vermittler des Unternehmens hätten bei der Beratung nicht ausreichend auf das Risiko eines Totalverlustes hingewiesen, so Bontschev. Zudem sei die Untersagung der Aufstellung von Goldautomaten durch eine Gewerbebehörde ein Indiz dafür, dass das Unternehmen gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen hat.
Bontschev geht davon aus, dass Gold to Go auch von dem Problem der Geldwäsche wusste. „Egal ob Automat oder Tafelgeschäft, es müssen immer Vorkehrungen getroffen werden, damit die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden können“, sagte sie.
Geschädigte haben die Möglichkeit, gegen die Untersagung der Aufstellung von Goldautomaten vorzugehen. Ob Gold to Go dies getan hat, ist Bontschev nicht bekannt.
„Für mich gibt es hier noch einige Fragen zu klären“, sagte Bontschev. Sie hat mittlerweile Kontakt zu vielen investierten Gold to Go-Anlegern.
GOLD TO GO AG
6300 Zug
Status: | aktiv |
Sitz: | Zug |
Rechtsform: | Aktiengesellschaft |
Kapital: | 130’000 |
Letzte Publ.: | 04.01.2022 |
Gründungsjahr: | 2020 |
Handelsregister: | Zug |
UID: | CHE-474.646.680 |
Register-Nr.: | CH-130.3.028.505-8 |
Zweck
Letzte Publikation
04.01.2022, Tagebuch-Nr: 22899 vom 30.12.2021
GOLD TO GO AG, in Zug, CHE-474.646.680, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 244 vom 15.12.2021, Publ. 1005357647). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Engelsberger, Rudolf, deutscher Staatsangehöriger, in Au (SG), Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift.