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Staatsanwaltschaft Dresden

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Dresden
Außenstelle Gutenbergstraße

R006 VRs 386 Js 30569/​21

Benachrichtigung über die Entschädigung der Opfer einer Straftat und Information über deren Rechte (§ 459i StPO)

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Person Nicolle Sieber
Entscheidung Urteil des Landgerichts Dresden vom 30.08.2022, Az: 15 KLs 386
Js 30569/​21, rechtskräftig seit 07.09.2022
Einbezogen:
Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 14.12.2022, Az.: 220 Ds 806 Js 23261/​21
Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 24.02.2022, Az.: 244 Ls 233 Js 5828/​19
Einziehungsanordnung Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73, 73c StGB) in Höhe von 24.779,29 EUR

Es liegen folgende Sachverhalte zugrunde:

1.

Die Verurteilte mietete sich im Zeitraum vom 28.01.2021 bis zum 31.03.2021 unter falscher Identität für mehrere Wochen in der Ferienwohnung der Petra Stein auf der Wasserwerkstraße 1 in 01326 Dresden ein. Die Verurteilte verwendete die Adresse der Ferienwohnung der Betroffenen, um an diese unter Verwendung diverser Alias-Namen Online-Bestellungen bei verschiedenen Online-Händlern aufzugeben. Die Ware ließ die Verurteilte unter den Alias-Namen in die Ferienwohnung senden. Die Verurteilte hatte jedoch von vornherein nicht die Absicht, die bestellten Waren auch zu bezahlen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Taten:

1.1.

Bestellung am 28.01.2021 unter der Alias-Personalie Katja Stein bei dem Bekleidungsversandhandel ABOUT YOU Waren im Gesamtwert von 90 EUR.

1.2.

Bestellung am 01.02.2021 unter der Alias-Personalie Katja Stein bei dem Versandhandelsunternehmen ORION Versand GmbH Waren im Gesamtwert von 180,85 EUR.

1.3.

Bestellung am 01.02.2021 unter der Alias-Personalie Katja Stein bei dem Online-Shop nelly.de in kurzer Abfolge zweimal hintereinander und daher aufgrund eines einheitlichen Tatentschlusses Waren im Gesamtwert von 237,50 EUR.

1.4.

Bestellung am 08.02.2021 unter der Alias-Personalie Katja Stein bei der Parfümerie Douglas GmbH Waren im Gesamtwert von 122,91 EUR. Der Schaden liegt bei 83,92 EUR.

1.5.

Bestellung am 25.02.2021, 27.02.2021 und 28.02.2021 unter der Alias-Personalie Nathalie Quinn Stein bei der Zalando Payments GmbH Waren im Gesamtwert von 403,26 EUR. Der Schaden liegt bei 333,27 EUR.

1.6.

Bestellung am 07.03.2021 – 10.03.2021 unter der Alias-Personalie Nathalie Quinn Stein bei der Firma ABOUT YOU Waren im Gesamtwert von 472,37 EUR.

1.7.

Die Verurteilte schloss am 21.03.2021 unter der Alias-Personalie Mirella Stein mit der Firma Amazon Instant Video Germany einen Vertrag über Streamingdienste ab und nahm in Folge Leistungen in Höhe von 58,75 EUR in Anspruch, ohne die Absicht zu haben diese zu bezahlen.

1.8.

Bestellung am 26.03.2021 unter der Alias-Personalie Elka Stein bei der Firma ABOUT YOU Waren im Gesamtwert von 110,90 EUR.

2.

Die Verurteilte mietete sich im Zeitraum April bis Juli 2021 unter falscher Identität für mehrere Wochen in der Ferienwohnung der Marion Jagst auf der Struppener Straße 46a in 01259 Dresden ein. Die Verurteilte gab von der Ferienwohnung der Betroffenen aus unter missbräuchlicher Verwendung der Daten des Geschädigten Ulrich Matthias Zschippang diverse Online-Bestellung auf. Die Ware ließ die Angeschuldigte jeweils in die Wohnung des Ulrich Matthias Zschippang senden. Die Verurteilte hatte von vornherein nicht die Absicht, die bestellten Waren auch zu bezahlen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Taten mit den nachfolgend bezeichneten Schadenshöhen:

2.1.

Bestellung am 07.05.2021,09.05.2021,12.05.2021,16.05.2021,17.05.2021 bei der Firma ABOUT YOU Waren im Gesamtwert von 1104,33EUR.

2.2.

Bestellung am 18.05.2021 und 19.05.2021 bestellte die Angeschuldigte bei der Firma Zalando Waren im Wert von 273,19 EUR.

2.3.

Bestellung am 19.05.2021 bestellte die Angeschuldigte bei der Firma Engelbert Strauss GmbH & Co. KG Waren im Gesamtwert von 198,37 EUR.

3.

Die Verurteilte mietete im Zeitraum vom 03.06.2021 gegen 15:33 Uhr bis zum 05.06.2021 gegen 17:56 Uhr ein Hotelzimmer der NH Hotelbetriebs- und Dienstleistungs-GmbH An der Kreuzkirche 2 in 01067 Dresden zum Preis von 210,80 EUR an. Beim Verlassen des Hotels bezahlte sie, wie von ihr von vornherein beabsichtigt, den geschuldeten Betrag nicht. Die von ihr bei der Buchung angegebene Kreditkarte stellte sich im Nachhinein als inexistent heraus. Der Geschädigten entstand hierdurch ein Schaden in Höhe von 211 EUR.

4.

Die Verurteilte mietete sich am 01.07.2021 unter der Alias-Personalie Ava Sieber Schilling in das Hotel underSTAYtement auf der Werftstraße 1 in 01139 Dresden ein. Beim Verlassen des Hotels, vermutlich am 05.07.2021 bezahlte sie, wie von ihr von vornherein beabsichtigt, den geschuldeten Betrag nicht. Der Geschädigten entstand hierdurch ein Schaden in Höhe von 273,00 EUR.

5.

Die Verurteilte mietete sich am 19.07.2021 unter der Alias-Personalie Alissa Sternberg in das Hotel Altstadtperle auf der Gohliser Straße 17-19 in 01159 Dresden ein. Beim Verlassen des Hotels bezahlte sie, wie von ihr von vornherein beabsichtigt, den geschuldeten Betrag nicht. Der Geschädigten entstand hierdurch ein Schaden in Höhe von 63,60 EUR.

Aus dem Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 14.12.2022, Az.: 220 Ds 806 Js 23261/​21

1.

Zu den nachfolgenden Zeitpunkten schloss die Angeklagte in Leipzig jeweils aufgrund neuen Tatentschlusses unter der Vorspiegelung ihrer Eigentümerstellung bzw. Vermietungsbefugnis mit den nachbenannten Geschädigten einen Vertrag über die Vermietung der nachbezeichneten Wohnung in Leipzig. Die Geschädigten zahlen jeweils im Vertrauen auf die Vertragserfüllung die Mietkaution in nachbenannter Höhe an die Verurteilte. Die Verurteilte überlies, wie zuvor beabsichtigt die Mietobjekte nicht an die Geschädigten, sodass den Geschädigten ein entsprechender Schaden entstand.

1.1.

08.12.2020, Wohnung Riemannstraße 31, Leipzig Zentrum Süd, Geschädigter Maximilian Weise, Schaden 300,00 EUR

1.2.

09.12.2020 Wohnung Riemannstraße 31, Leipzig Zentrum Süd, Geschädigter Souhail Krimi, Schaden 500,00 EUR

1.3.

22.12.2020, Wohnung Bernhard Göring Straße 27 in Leipzig Zentrum Süd, Geschädigter Ni Yang, Schaden 500,00 EUR

1.4.

28.12.2020, Wohnung Bernhard Göring Straße 27 in Leipzig Zentrum Süd, Geschädigter Hanieh Keneshlou, Schaden 500,00 EUR

1.5.

30.12.2020, Wohnung Bernhard Göring Straße 27 in Leipzig Zentrum Süd, Geschädigter Charles Damien Joy Yang, Schaden 600,00 EUR

1.6.

30.12.2020, Wohnung Bernhard Göring Straße 27 in Leipzig Zentrum Süd, Geschädigter Tabea Ann Whitlock, Schaden 600,00 EUR

1.7.

26.01.2021, Wohnung Brandvorwerkstraße 61 in Leipzig Zentrum/​Südvorstadt, Geschädigter Artur Mnazakanjan, Schaden 600,00 EUR

1.8.

27.01.2021, Wohnung Brandvorwerkstraße 61 in Leipzig Zentrum/​Südvorstadt, Geschädigter Maria Elisa Sanchez Fuentes, Schaden 550,00 EUR

1.9.

01.02.2021, Wohnung Brandvorwerkstraße 61 in Leipzig Zentrum/​Südvorstadt, Geschädigter Clemens Till Reichmann, Schaden 800,00 EUR

1.10.

09.02.2021, Wohnung Brandvorwerkstraße 61 in Leipzig Zentrum/​Südvorstadt, Geschädigter Darya Lebedeva, Schaden 800,00 EUR

2.

Zu den nachbezeichneten Zeitpunkten bestellte die Verurteilte jeweils bei dem Onlineshop der Firma ZALANDO SE mit dem Sitz in Berlin unter fremden Personendaten ohne zu zahlen. Der Firma entstand ein Schaden in der Höhe des Kaufpreises, insgesamt in Höhe von 740,44 EUR.

2.1.

Bestellung am 05.12.2020 unter dem Namen Laura Augustin an die Lieferanschrift Riemannstraße 31 in Leipzig im Wert von 114,21 EUR

2.2.

Bestellung am 06.12.2020 unter dem Namen Laura Augustin an die Lieferanschrift Riemannstraße 31 in Leipzig im Wert von 93,29 EUR

2.3.

Bestellung am 06.12.2020 unter dem Namen Laura Augustin an die Lieferanschrift Riemannstraße 31 in Leipzig im Wert von 61,75 EUR

2.4.

Bestellung am 31.12.2020 unter dem Namen Anna Felgner an die Lieferanschrift Brandvorwerkstraße 61 in Leipzig im Wert von 306,30 EUR

2.5.

Bestellung am 09.01.2021 unter dem Namen Eva Felgner an die Lieferanschrift Brandvorwerkstraße 61 in Leipzig im Wert von 164,89 EUR

Aus dem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 24.02.2022, Az.: 244 Ls 233 Js 5828/​19

1.

Bestellung von Waren am 13.08.2019 und am 20.09.2019 bei ORION Versand GmbH und ASOS unter dem Namen Jurakova an die Wohnanschrift Weitlingstraße 106, 10317 Berlin. Es entstand ein Schaden von 146,96 EUR bei ASOS und 168,90 EUR bei ORION.

2.

Die Verurteilte veröffentlichte im Internetportal eBay-Kleinanzeigen eine Anzeige für die Vermietung eines WG-Zimmers in der Luitpoldstraße. Es meldete sich der Geschädigte Nix, welcher ihr die Mietkaution in Höhe von 200,00 EUR zahlte. Es kam nicht zur geplanten Vermietung, sodass dem Nix ein Schaden in Höhe von 200,00 EUR entstand.

3.

Bestellung bei ESPRIT und Zalando Payments GmbH am 17.03.2020 unter dem Namen Nicetta Sieber in die Stuttgarter Straße 54, 12059 Berlin. Es entstand ein Schaden von 350,93 EUR für ESPRIT und von 169,82 EUR für Zalando.

4.

Die Verurteilte veröffentlichte im Internetportal wg-gesucht eine Anzeige für die Untervermietung der Wohnung in der Stuttgarter Straße 54, 12059 Berlin. Es meldete sich der Geschädigte Ordiian, welcher ihr die Mietkaution in Höhe von 1000,00 EUR zahlte. Es kam nicht zur geplanten Vermietung, sodass dem Ordiian ein Schaden in Höhe von 1000,00 EUR entstand.

5.

Die Verurteilte veröffentlichte im Internetportal eBay-Kleinanzeigen eine Anzeige für die Vermietung einer Wohnung in der Straße Unter den Linden 39, 10117 Berlin. Es meldete sich der Geschädigte Villalva Penafiel, welche ihr die Mietkaution in Höhe von 250,00 EUR zahlte. Es kam nicht zur geplanten Vermietung, sodass dem Nix ein Schaden in Höhe von 200,00 EUR entstand.

6.

Am 15.04.2020 schloss die Verurteilte mit der Geschädigten Gasparjan einen Untermietvertrag über die Wohnung in der Stuttgarter Straße 54, 12059 Berlin, wozu sie nicht berechtigt war. Der Geschädigten entstand ein Schaden von 500,00 EUR für die überwiesene Mietkaution. Zur Vermietung kam es nicht.

7.

Bestellung am 22.04.2020 bei ESPRIT unter dem Namen Nicolette Schillering in das Hotel Goldmarie in der Warschauer Str. 58, 10243 Berlin. Es entstand ein Schaden in Höhe von 337,92 EUR.

8.

Im Zeitraum vom 24.01.2021 bis zum 17.07.2021 schloss die Verurteilte weitere Mietverträge über die Plattform wg-gesucht zu verschiedenen Wohnungen ab, obwohl sie diese nicht vermieten konnte. Von den Geschädigten erhielt sie die Mietkautionen, sodass diesen ein Schaden in der Höhe der Kaution entstand. Sie gab sich dabei als Ava Schilling, Nicolina Schäfer-Sieber, Nathali Erika Sieber, Avi Sieber und Clarissa W. aus.

8.1.

24.02.2021, Wohnung Kamminer Straße 1, 10589 Berlin, Geschädigte Ellendt, Schaden 950,00 EUR

8.2.

24.02.2021, Wohnung Kamminer Straße 1, 10589 Berlin, Geschädigte Schaaf, Schaden 700,00 EUR

8.3.

01.06.2021, Wohnung Ansbacher Straße 11, 10787 Berlin, Geschädigte Porschen, Schaden 1800,00 EUR

8.4.

02.06.2021, Wohnung Ansbacher Straße 11, 10787 Berlin, Geschädigter Nowka, Schaden 1200 EUR

8.5.

25.06.2021, Wohnung Im Lichtenhain 6, 10787 Berlin, Geschädigter Podsiadly, Schaden 1200,00 EUR

8.6.

05.07.2021, Nollendorfstraße 10, 10777 Berlin, Geschädigter Avate, Schaden 1600,00 EUR

8.7.

06.07.2021, Nollendorfstraße 10, 10777 Berlin, Geschädigter Wei, Schaden 1.500,00 EUR

8.8.

17.07.2021, Erich-Weinert-Straße 3, 10486 Berlin, Geschädigter Schmitt, Schaden 1.400,00 EUR

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Geschädigten konnten bislang 253,47 EUR gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um den aus der Straftat möglicherweise Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Dresden Außenstelle Gutenbergstraße geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich schon Maßnahmen ergriffen haben.

Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses können die Verletzten innerhalb von sechs Monaten bei der Staatsanwaltschaft Dresden kostenlos und formfrei anmelden, § 459k Abs. 1 StPO. Die Geschädigten mögen sich hierzu bitte mit der Staatsanwaltschaft Dresden, Außenstelle Gutenbergstraße 5, 01307 Dresden unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich in Verbindung setzen.
Hinweis: Die genannte 6-Monatsfrist läuft, sobald ab dem Veröffentlichungsdatum ein Monat verstrichen ist.
Sofern die Geschädigten ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft binnen der sechsmonatigen Frist anmelden, kann eine Auskehrung an sie nur dann erfolgen, sofern sich ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Sollte sich der Anspruch nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergeben, bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459k Abs. 2 StPO.
Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an einen Geschädigten kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten – welche ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft Dresden anmelden – ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssen die Geschädigten ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Unabhängig von der Sechsmonatsfrist können die Geschädigten ihre Ansprüche auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft anmelden. In diesem Fall müssen sie allerdings ein Endurteil im Sinne des § 704 ZPO oder einen sonstigen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegen, aus dem sich ihr Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten ergibt, § 459k Abs. 5 StPO.

Geschädigte können zudem eine Auskehrung von der Staatsanwaltschaft verlangen,

sofern nach der Aufhebung eines Insolvenzverfahrens ein Überschuss verbleibt und sie keine Quote im Insolvenzverfahren erhalten haben, § 459m Abs. 1 S. 1 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens),

wenn ein Insolvenzverfahren nicht durchgeführt wird, weil die Staatsanwaltschaft im Sinne des § 111i Abs. 2 S. 2 StPO von einer Antragstellung absieht, § 459m Abs. 1 S. 4 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Absehen von der Antragstellung),

wenn nach rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder nach Abschluss der Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Vollstreckung einer Wertersatzeinziehung erfolgreich durch die Staatsanwaltschaft vollstreckt wird, §459m Abs. 2 StPO.

In den genannten Fällen des § 459m StPO ist eine Auskehrung durch die Staatsanwaltschaft allerdings nur unter Vorlage eines Endurteils im Sinne des § 704 ZPO oder eines sonstigen Vollstreckungstitels im Sinne des § 794 ZPO, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, möglich.

In den Fällen des § 459m StPO erfolgt die Auskehrung an den jeweiligen Geschädigten nach dem Prioritätsprinzip, also nach der Reihenfolge der Anmeldungen bei der Staatsanwaltschaft.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass ein etwaiger Rechtnachfolger (bei: Erbschaft, gesetzlichem Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) an die Stelle eines Geschädigten treten kann und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses an sich zu verlangen.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

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