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Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die Echos Holding AG

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Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 29. August 2023 ein Ordnungsgeld in Höhe von 625,00 Euro zulasten der Echos Holding AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Echos Holding AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2022 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.

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