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Ceros Media „Out of Limbo“- Totalverlustrisiko und der Ärger mit einem EX Mitarbeiter

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johnhain (CC0), Pixabay

Vor einigen Tagen erreichten uns Vertragsunterlagen zu einem Investmentangebot der genannten Firma. Wie man den Unterlagen entnehmen kann, handelt es sich um das Angebot von Genussrechten. Einen Prospekt konnten wir dann bei unseren Recherchen nicht finden. Natürlich fragten wir dann auch beim betreffenden Unternehmen nach, denn wir hören uns ja beide Seiten an.

Ein User hatte uns zudem nachfolgendes mitgeteilt:

Zitat: Die Akquise erfolgt per Kaltakquise (Callcenter) bei Unternehmen, es gibt keine BAFIN-Erlaubnis. Es werden private Investoren gesucht, die dem Unternehmen Kapital zur Verfügung stellen, damit das Unternehmen einen Film produzieren kann, seit zwei Jahren werden jedoch nur Fixkosten gedeckt. „Obwohl das Projekt im letzten Jahr bereits abgeschlossen sein sollte“.

Zitat Ende

Unsere Presseanfrage an das Unternehmen lautete:

Ihr Investmentangebot

Out of Limbo

Verkauf von Genussrechten

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de. Meine Redaktion hat in den letzten Tagen diverse Anfragen zu Ihrem Investmentangebot erreicht. Hierzu habe ich nachfolgende Fragen, um deren Beantwortung ich Sie hiermit bitte. Für Ihre Unterstützung recht herzlichen Dank.

An wen richtet sich das von Ihnen angebotene Genussrechtsangebot?

In den mir vorliegenden Unterlagen gibt es keinen Hinweis auf einen Prospekt. Gibt es diesen nicht?

Liest man sich die uns vorliegenden Vertragsbedingungen durch, erscheint eine Nutzung von Ausnahmetatbeständen des Vermögensanlagegesetzes nicht möglich.

Wurde das Einnahmeziel erreicht?

Welche Referenzen haben Sie zu ähnlichen Projekten?

Zitat Ende

Das genannte Unternehmen hatte uns dann auch fristgerecht eine Antwort übermittelt:

Zitat:

Sehr geehrter Herr Bremer,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei dem Genussrechtsangebot der Ceros handelt es sich nicht um ein öffentliches Angebot, das nur für einen begrenzten Personenkreis bestimmt ist. Die bestehenden gesetzlichen Anforderungen, einschließlich des Vermögensanlagegesetzes, werden dabei von uns eingehalten.

Das Ihnen zugeleitete Angebot stammt vermutlich von einem ehemaligen Mitarbeiter der Ceros, der kürzlich ausgeschieden ist und derzeit Falschinformationen in Bezug auf die CEROS MEDIA GROUP SARL verbreitet.

Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die betreffende Person wurde in Luxemburg bereits eingeleitet.

Zitat Ende

Nun zunächst einmal herzlichen Dank für die Beantwortung des Fragenkatalogs. Letztlich können wir den Vorgang nicht endgültig klären, daher haben wir die BaFin gebeten, sich den Vorgang einmal anzuschauen. Prima, wenn die BaFin dann alles in Ordnung findet.

Anleger sollten trotzdem bedenken, dass es hier natürlich um ein Investment mit einem Totalverlustrisiko

handelt.

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