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Besserer Schutz für Verbraucher bei Verbraucherkrediten

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Verbraucherschutz | © geralt (CC0), Pixabay

Die Regulierung von Verbraucherkrediten in der Europäischen Union (EU) soll verschärft werden, wie aus einer heute vom Rat in Luxemburg genehmigten EU-Richtlinie hervorgeht. Das Europäische Parlament hatte den gemeinsam ausgehandelten Text bereits im September akzeptiert.

Mit der Richtlinie wird ein aktuelles Regelwerk der EU erweitert, das nun auch auf Kredite unter 200 Euro Anwendung findet. Zusätzlich werden „Buy now, pay later“-Verträge mit einbezogen, bei denen die Zahlung erst nach einem späteren Zeitpunkt nach dem Kauf erfolgen soll. Diese Neuregelung ist ein Versuch, den Rechtsrahmen besser an die digitale Landschaft anzupassen, in der Online-Kreditanbieter tätig sind. Kreditnehmer sollen von nun an eine klare und verständliche Aufstellung der Gesamtkosten ihres Kredits erhalten.

Die Richtlinie sieht zudem vor, dass Kreditgeber stärker darauf achten müssen, Überschuldung bei Verbrauchern zu verhindern. Darüber hinaus wird Verbrauchern ermöglicht, einen Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen zu kündigen.

In einer weiteren Entwicklung wurde auch der Schutz geographischer Herkunftsbezeichnungen auf handwerkliche und industrielle Produkte ausgedehnt. Dies bedeutet, dass nun auch Herkunftsbezeichnungen wie „Gmundner Keramik“ und „Porzellan aus Limoge“ gesetzlich geschützt werden können, wie aus einer Pressemitteilung des Rates hervorgeht. Bisher war dieser Schutz ausschließlich auf regionale Lebensmittel und Getränke beschränkt.

Für die Registrierung der Herkunftsbezeichnungen für Industrie- und Handwerksprodukte soll das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) verantwortlich sein. Dies markiert einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Authentizität und Qualität europäischer handwerklicher und industrieller Produkte.

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