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Das Interview: Aktienangebote von Pre-Market IPO AG und der MDE Finance AG

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styles66 (CC0), Pixabay

Interviewer: Guten Tag, Rechtsanwältin Kerstin Bontschev. Wir haben heute die Meldung der BaFin über unerlaubte Aktienangebote von Pre-Market IPO AG und der MDE Finance AG erhalten. Was sagt uns das?

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Guten Tag. Diese Meldung der BaFin ist sehr ernst und weist darauf hin, dass die genannten Unternehmen in Deutschland Finanzdienstleistungen anbieten, ohne die dafür notwendige Erlaubnis der BaFin zu haben. Das ist rechtlich nicht zulässig und kann für Anleger erhebliche Risiken bedeuten.

Interviewer: Auf welchen Paragrafen bezieht sich die BaFin, und was bedeutet das?

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Die BaFin beruft sich auf den § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes, kurz KWG. Dieser Paragraf ermöglicht es der BaFin, die Öffentlichkeit zu warnen, wenn ein Unternehmen ohne entsprechende Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ausführt. Es handelt sich hierbei um eine Schutzmaßnahme für Verbraucher und die Stabilität des Finanzmarktes.

Interviewer: Was sollten betroffene Verbraucher nun tun?

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Wer bereits mit einem dieser Unternehmen Geschäfte gemacht hat, sollte umgehend einen Rechtsanwalt konsultieren. Es ist wichtig zu klären, ob und wie man sein investiertes Kapital zurückbekommen kann, da hier erhebliche Risiken bestehen.

Interviewer: Gibt es eine Möglichkeit, im Vorfeld zu überprüfen, ob ein Unternehmen legit ist?

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Ja, die BaFin bietet eine Unternehmensdatenbank auf ihrer Website an, in der man nachschauen kann, ob ein Unternehmen eine Erlaubnis für seine Tätigkeit hat. Dies ist ein guter erster Schritt, um sich vor unseriösen Anbietern zu schützen.

Interviewer: Welche Konsequenzen drohen den Unternehmen, die ohne Erlaubnis agieren?

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Unternehmen, die gegen das Kreditwesengesetz verstoßen, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Diese können Geldstrafen sein oder auch strafrechtliche Konsequenzen haben. In extremen Fällen kann sogar die Geschäftstätigkeit untersagt werden.

Interviewer: Herzlichen Dank für dieses aufschlussreiche Interview, Rechtsanwältin Bontschev.

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Gerne, der Schutz der Anleger und Verbraucher sollte immer oberste Priorität haben. Vielen Dank für die Möglichkeit, diese wichtigen Informationen zu teilen.

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