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Staatsanwaltschaft Leipzig

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Leipzig

652 Js 39159/​20

Strafvollstreckungsverfahren gegen Probst, Klaus Hartmut
Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

In einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig, Az: 652 Js 39159/​20, gegen Probst, Klaus Hartmut – geboren am 09.02.1958 – wegen vorsätzlichen unerlaubten Erbringens von Zahlungsdiensten, ist durch Strafbefehl des Amtsgerichts Leipzig vom 03.03.2022 nach den von dem Gericht getroffenen Feststellungen aus den von dem Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz für die Tatverletzten entstanden.

Sachverhalt: Der Verurteilte stellte spätestens seit dem 09.01.2019 bewusst und willentlich das Girokonto seiner Mutter bei der Sparkasse Mansfeld-Südharz (IBAN DE60800550084424008482), für das der Angeschuldigte verfügungsberechtigt war, sowie spätestens seit dem 06.08.2019 sein Konto bei der Holvi Payment Services OY Zweigniederlassung Deutschland (IBAN DE11100179971059819379) gegen eine Provision einem bislang unbekannten Täter in der Absicht zur Verfügung, auf den Konten Überweisungsgutschriften entgegenzunehmen und diese anschließend auf vom unbekannten Täter mitgeteilte Konten weiter zu transferieren. Der Angeschuldigte handelte dabei in der Absicht, sich durch die wiederholte Ausführung entsprechender Transaktionen eine nicht nur vorübergehende oder unerhebliche Einkommensquelle dauerhaft zu erschließen. Unter anderem ging auf dem Konto im Zeitraum vom 03.05.2019 bis 25.10.2019 Zahlungen von folgenden Personen ein: Nimtz, Martin; Ferle, Jörg; Albaner, Josefine; Berrang, Roy-Gordon; Horn-Hadzic, Klaus; Lestinsky, Paul; Giganova, Jana; Dietrich, Gudrun; Kayser, Sebastian; Mähl, Winfried; Kuchtova, Anna; Ross, Silke und Sieghardt; Krautschick, Enrico; Beichl, Thomas und Ingrid; Yarahmadi, Ali; Lang, Jens; Albaner, Franz; Hager, Helmut; Hager, Helga Dora; Fritsche, Karl-Heinz; Osinski, Sebastian; Strauß, Andreas; Jortikka, Anna-Lisa; Krause, Wolfram; Heckel, Margit Paula; Schmitt, Alois; Jurg, Marti; Rauner, Josef und Christine; Deschauer, Günter und Roswitha; Traub, Julius Benjamin; Berndt, Waldemar; Penkert, Manfred; Tramp, Kerstin; Treiber, Bernhard; Wiltberger, Hella.

Um dem Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von insgesamt 44.879,50 EUR gegen den Verurteilten angeordnet. Bei dem Verurteilten wurden bereits Vermögenswerte gesichert.

Die jeweils Verletzten können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig zu dem o. g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der eventuell beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.

Es wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen, da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist. Der Staatsanwaltschaft ist es zudem nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Leipzig, den 05.04.2023

gez. Reichelt, Rechtspfleger

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