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Staatsanwaltschaft Trier

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Benachrichtigung von Verletzten über Rückübertragung und Herausgabe von Gegenständen (§ 459j StPO)

8046 Js 25288/​22

Unter dem AZ: 8046 Js 25288/​22 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts Daun vom 02.11.2022 gegen Herrn C. Degen wegen Diebstahls die Einziehung der folgenden Gegenstände

32 Getränkedosen „Bitburger“ in verschweißten 4er Packs, 135 weitere verschlossene Getränkedosen unterschiedlicher Marken, ein 5 Liter-Fässchen der Marke „Bitburger“ und eine Flasche Wodka der Marke Absolut

rechtskräftig angeordnet.

Nach den richterlichen Feststellungen könnten gegen den Einziehungsbetroffenen Entschädigungsansprüche bestehen. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Diebstahl auf dem Veranstaltungsgelände „Rock am Ring“ am 06.06.2022 oder die Tage davor in Welcherath.

Die Einziehung hat zum Ziel, für Entschädigungsansprüche im Rahmen eines Verteilungsverfahrens zu ermöglichen.

Verletzte können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Trier zu dem o.g. Aktenzeichen ihre Ansprüche anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei (§ 459j Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer des eingezogenen Gegenstandes, § 75 Abs. 1 Satz 2 StGB.

Soweit sich die Anspruchsberechtigung aus der Einziehungsanordnung und den zugrunde liegenden richterlichen Feststellungen ergeben, ist die Beigabe weiterer Unterlagen nicht erforderlich. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht; in diesem Fall wäre es hilfreich, der Anmeldung Unterlagen beizulegen, aus denen sich die Ansprüche glaubhaft darstellen.

Sollte bereits eine Entschädigung durch eine Versicherung erfolgt sein oder der/​die Geschädigte nicht Inhaber der Ansprüche sein, hat die Anmeldung durch die Versicherung bzw. den Erwerber zu erfolgen.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit den Anspruch auf Rückübertragung oder Herausgabe geltend zu machen. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459j Abs. 5 StPO).
Bei Versäumung der 6-Monatsfrist wird die Verwertung der Gegenstände angeordnet. Eine Gewähr für wertgleiche Verwertungsergebnisse, welche bei späterer Anmeldung (§ 459j Abs. 5 StPO) an Stelle der Gegenstände treten, kann nicht übernommen werden

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

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