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Staatsanwaltschaft Osnabrück

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Staatsanwaltschaft Osnabrück

Mitteilung an Tatverletzte gem. § 111 l Abs. 4 StPO

1230 Js 55245/​22

Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt.

Einziehungsbeteiligte:
Frau J. B., wohnhaft Duisburg, Deutschland

Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde:

In dem Vorhaben, durch Betrugshandlungen auf www.store.bricklink.com erlangte Gelder der Geschädigten zu erlangen, wurden diese Gelder auf das vom Einziehungsbeteiligten eröffnete Konto eingezahlt und durch diesen zeitnah abverfügt. Betroffen sind Überweisungen, welche auf folgendes unter dem Namen Einziehungsbeteiligten geführte Konto DE09 1101 0101 5538 6512 49 bei der Solarisbank AG erfolgt sind. Die unbekannten Täter stehen darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

Um den unbekannten Tätern und dem Einziehungsbeteiligten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt und durch Pfändung vorläufig gesichert: Bankguthaben i.H.v. 2.685,84 Euro.

Gemäß § 111 l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme. Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Osnabrück, den 30.12.2022

gez. Diplom-Rechtspfleger (FH)

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