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Staatsanwaltschaft Augsburg

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Staatsanwaltschaft Augsburg

Benachrichtigung über die Entschädigung der Opfer
einer Straftat und Information über deren Rechte (§ 459 i StPO)

305 Js 141293/​16

In einem bei der Staatsanwaltschaft Augsburg unter dem o.g. Aktenzeichen anhängigen Vollstreckungsverfahren gegen Decheva, Stefka, geb. am 08.06.1987, und Hristova Georgieva, Stanka geb. am 15.02.1984, wegen Diebstahls wurde mit Urteil des Amtsgerichts Augsburgs vom 23.11.2017 und Urteil des Amtsgerichts Ulm vom 12.07.2018 in Verbindung mit dem Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 25.10.2018 die Einziehung von Wertersatz angeordnet.

Diese Mitteilung erfolgt um den aus der Straftat möglicherweise Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen ihre Rechte geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung eine sechsmonatige Frist zur Anmeldung Ihrer Ansprüche in Gang gesetzt wird.

Für die Vorgehensweise zur Anmeldung Ihrer Ansprüche finden Sie wichtige Hinweise unter:

https:/​/​www.justiz.bayern.de/​gerichte-und-behoerden/​staatsanwaltschaft/​augsburg/​antraege_​formulare.php

Für Sie zutreffend ist hier der Fall 2.1: Geschädigtenmitteilung Wertersatzeinziehung.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Auskunft über den Stand des Verfahrens erteilen können. Wir dürfen Sie auch nicht über Ihr weiteres Vorgehen beraten.

Sollten Sie rechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens.

 

Augsburg, den 19.12.2022

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