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Staatsanwaltschaft Offenburg

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Staatsanwaltschaft Offenburg

Geschädigtenmitteilung nach § 459i StPO

R403 VRs 502 Js 6760/​20

Durch Strafbefehl des Amtsgericht Offenburg vom 31.05.2021, 5 Cs 502 Js 6760/​20, wurde Achille B. – N. wegen Urkundenfälschung in vier Fällen und vorsätzlicher Geldwäsche verurteilt.

Der Verurteilte eröffnete im Zeitraum vom 31.01.2019 – 13.02.2019 in einer Postfiliale unter dem Namen „Rodi Malala“ drei Konten bei unterschiedlichen Banken.
Am 28.03.2019 übermittelten unbekannte Täter per Mail unter dem Namen „David Wang“ den Verantwortlichen einer Kapitalgesellschaft nach schwedischem Recht eine angebliche Anwaltsrechnung in Höhe von 31.950,00 €. Die Begleichung wurde durch die Kapitalgesellschaft noch am gleichen Tag auf eines der oben beschriebenen Konten veranlasst.

Durch den Strafbefehl des Amtsgerichts Offenburg vom 31.05.2021 wurde zunächst ein Einziehungsbetrag von 31.950,00 € festgesetzt.

Dieser Betrag wurde vollständig beigetrieben.

Der hier bekannte Geschädigte wurde angeschrieben. Das Schreiben kam als unzustellbar zurück.

Der Geschädigte bzw. dessen Rechtsnachfolger können deshalb nicht benachrichtigt werden. Die Benachrichtigung dient dem Zweck, den Geschädigten, bzw. dessen Rechtsnachfolger, Gelegenheit zu geben, etwaige Ansprüche zu überprüfen und ggf. auf die sichergestellten Vermögenswerte zuzugreifen.

Wenden Sie sich gegebenenfalls zwecks Einleitung der erforderlichen zivilrechtlichen Schritte umgehend an einen Rechtsanwalt oder an die Staatsanwaltschaft Offenburg.

 

Siegel, Rechtspflegerin

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