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Staatsanwaltschaft Gera – Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der Geschädigten einer Straftat und Information über deren Rechte

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Staatsanwaltschaft Gera

Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten
zugunsten der Geschädigten einer Straftat und Information über deren Rechte

930 VRs 841 Js 2076/​22

Ermittlungsverfahren gegen Ronald Münch (Einziehungsbeteiligter)

In dem Strafverfahren Az. 841 Js 2076/​22 hat das Amtsgericht Meiningen mit Beschluss vom 22.04.2022 die Einziehung des Anspruchs des oben genannten Beschuldigten auf Auszahlung gegen die N26 Bank GmbH in Höhe von 2507,00 EUR betreffend das Konto mit der IBAN DE49 1001 1001 2620 4385 09 angeordnet. Im Rahmen der Vollstreckung der Einziehungsanordnung konnten 2501,00 EUR gesichert werden.

Die Einziehung dieses Geldbetrages dient der Sicherung der Ansprüche der Geschädigten auf Herausgabe oder Rückübertragung nach § 459h Abs. 1 StPO.

Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Einziehungsbeteiligte wurde durch bislang nicht identifizierte Dritte unter dem Vorwand einer angeblich an ihn auszuzahlenden Spende in Höhe von 285.000,– Euro dazu gebracht, das hier gegenständliche Konto zu eröffnen und die Zugangsdaten den Dritten zur Verfügung zu stellen. Im Anschluss daraufhin veranlassten diese betrügerisch weitere 20 Personen Geld, meist für angebliche Warenverkäufe, auf das Konto zu überweisen, wobei von vornherein nie die Möglichkeit und die Absicht bestand, die bestellten und bezahlten Waren jemals vertragsgemäß auszuliefern (Warenbetrug).

Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Ansprüche auf Herausgabe oder Rückübertragung nach § 459h Abs. 1 StPO bei der Staatsanwaltschaft Gera innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Benachrichtigung im Bundesanzeiger anzumelden.
Bei der Anmeldung ist das Aktenzeichen 930 VRs 841 Js 2076/​22 anzugeben.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:
https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​themen/​informationen-fuer-geschaedigte

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

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