Start Warnhinweise Achtung: Vor diesen Unternehmen warnt die Schweizer FMA

Achtung: Vor diesen Unternehmen warnt die Schweizer FMA

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Momentmal / Pixabay

www.boomstrategyltd.com                     Ohne HR-Eintrag             23.09.2022

www.arvestlimited.com / www.arvestltd.com   Ohne HR-Eintrag               23.09.2022

Olympus4X                                                  Mit HR-Eintrag 23.09.2022

Kingzcrypto                                                 Ohne HR-Eintrag             23.09.2022

Kairos Virtue Ltd                                         Ohne HR-Eintrag             23.09.2022

Fast Geld                                                      Ohne HR-Eintrag             23.09.2022

Erfolgskapital                                              Ohne HR-Eintrag             23.09.2022

Dundee Wealth Management AG           Ohne HR-Eintrag             23.09.2022

Crypto1Capital                                           Ohne HR-Eintrag             23.09.2022

Aubames Crédit                                          Ohne HR-Eintrag             23.09.2022

Verschiedene Tätigkeiten in der Finanzbranche setzen eine Bewilligung der FINMA voraus. Sofern die FINMA Hinweise darauf erhält, dass Anbieter – bewusst oder unbewusst – ohne Bewilligung Tätigkeiten ausüben, für die eine solche erforderlich wäre, leitet sie entsprechende Abklärungen ein. Erhärtet sich der Verdacht, kann die FINMA mit sogenannten Enforcement-Verfahren gegen unerlaubt tätige Anbieter vorgehen und Massnahmen verfügen, die bis hin zu einer Liquidation des Unternehmens führen können.

Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste. Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben. Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen. Ein Eintrag in der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die vom aufgeführten Unternehmen ausgeübte Aktivität illegal ist. Indem die FINMA entsprechende Unternehmen in der Warnliste aufführt, weist sie aber darauf hin, dass diese über keine Bewilligung verfügen. Betroffene Unternehmen werden von der Liste gestrichen, sobald die FINMA die notwendigen Abklärungen und allfälligen Anpassungen vornehmen konnte.

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