Start Justiz vorl. Sicherungsmaßnahmen Staatsanwaltschaft Heidelberg

Staatsanwaltschaft Heidelberg

226
qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Heidelberg

660 VA 260 Js 23372/​21

Durch das Amtsgericht Heidelberg ist am 18.08.2022 ein Beschluss ergangen, welcher seit dem 07.09.2022 rechtskräftig ist. Im Hinblick auf die Diebstahlstaten des Herrn Talbi wurde dabei die Einziehung folgender Gegenstände angeordnet:

Zwei Parfums „Bleu de Chanel“ 50 ml im Wert von jeweils 69,00 EUR (Beweismittelverzeichnis der Ü-Liste Nr. 285/​21 lfd. Nr. 2); drei Parfums „Sauvage“ 200 ml im Wert von 58,00 EUR (lfd. Nr. 3 u. 4); ein Parfum „Sauvage“ 200 ml ohne Verpackung im Wert von 58,00 EUR (lfd. Nr. 5); ein Parfum „Bleu de Chanel“ 150 ml (lfd. Nr. 6); ein Parfum „Georges Rech“ 100 ml (lfd. Nr. 7); ein Parfum „Oriental Flower“ 50 ml (lfd. Nr. 8); ein Parfum „Dior Fahrenheit“ 30 ml (lfd. Nr. 9); ein Parfum „Coco Chanel“ 100 ml (lfd. Nr. 10); ein Parfum „Joop“ 75 ml (lfd. Nr. 11); ein Geschenkset „Gucci“ (lfd. Nr. 12); ein Parfum „Chanel Allure“ 200ml (lfd. Nr. 13); ein Geschenkset „Marc Jakobs Daisy“ (lfd. Nr. 14); eine Handtasche der Marke Karl Lagerfeld im Wert von 295,00 EUR (lfd. Nr. 15); eine Handtasche der Marke Karl Lagerfeld im Wert von 185,00 EUR (lfd. Nr. 16); ein Anorak der Marke Wellensteyn (lfd. Nr. 21); ein Parfum „Hugo Boss Absolute“ (lfd. Nr. 32).

Die Gegenstände wurden laut Etiketten vor dem 07.12.2020 in nicht bekannten Geschäften in den Niederlanden entwendet.

Als Tatverletzter können Sie Ihren Anspruch auf Herausgabe/​Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände innerhalb von sechs Monaten bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg anmelden, § 459j Abs. 1 StPO.

Sofern Sie Ihren Anspruch auf Herausgabe/​Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände bei der Staatsanwaltschaft binnen der sechsmonatigen Frist anmelden, kann eine Herausgabe/​Rückübertragung an Sie nur dann erfolgen, sofern sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Sollte sich der Anspruch nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergeben, bedarf es der Zulassung durch das Gericht.

Unabhängig von der Sechsmonatsfrist können Sie Ihren Anspruch auf Herausgabe/​Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände bei der Staatsanwaltschaft anmelden. In diesem Fall müssen Sie allerdings ein Endurteil im Sinne des § 704 ZPO oder einen sonstigen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegen, aus dem sich Ihr Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten ergibt, § 459j Abs. 5 StPO.

Abschließend werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihr Rechtnachfolger (z. B. bei: Erbschaft, gesetzlichem Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) an Ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Herausgabe/​Rückübertragung an sich zu verlangen.

Der jeweilige Verletzte möge sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Heidelberg zum Aktenzeichen 660 VA 260 Js 23372/​21 schriftlich in Verbindung setzen.

 

 

 

Grimm, Rechtspflegerin

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein