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Staatsanwaltschaft Görlitz

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Staatsanwaltschaft Görlitz

210 Js 5784/​21

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Person Janine Bauer
Entscheidung Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Görlitz vom 22.10.2021, Az: 6 Cs 320 Js 25070/​20, rechtskräftig seit 04.11.2021
Einziehungsanordnung Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe von 5.811,88 EUR (aufrechterhalten aus dem einbezogenen Strafbefehl des Amtsgerichts Görlitz vom 21.12.2020, Az.: 6 Cs 320 Js 25070/​20)

Laut der genannten Entscheidung beträgt der Schaden der Verletzten mindestens 5.811,88 EUR.

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaber/​-in aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen die Verurteilte zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Verurteilte war seit dem Schuljahr 2014/​2015 Elternsprecherin der damaligen Klasse 5b der Oberschule Reichenbach. Seit dem Schuljahr 2015/​2016 war sie zudem von den Eltern der Klasse 6b der Oberschule Reichenbach mit der Betreuung der Klassenkasse beauftragt.
Zur Finanzierung der Abschlussfeier und Abschlussfahrt am Ende der 10. Klasse sammelten und verkauften die Schüler Altpapier, nahmen an Wettbewerben teil und verkauften selbst hergestellte Dinge auf Weihnachtsmärkten. In den Klassenstufen 9 und 10 zahlten die Eltern von 23 Schülern zudem monatlich jeweils 10,00 EUR. Abzüglich von Ausgaben in Höhe von 120,00 EUR gelangten so Einnahmen in Höhe von mindestens 5.811,88 EUR in die in Verwahrung bei der Verurteilten befindliche Klassenkasse.
Zu einem bisher nicht genau ermittelbaren Zeitpunkt, jedenfalls aber vor dem 01.07.2020, verwendete die Verurteilte den in der Klassenkasse befindlichen Betrag unter Verletzung ihrer Vermögensbetreuungspflicht für sich selbst.

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten 5.811,88 € gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Görlitz geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Görlitz melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei möglich (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

 

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