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Latoken.com: BaFin ermittelt gegen die LiquiTrade Limited
Staatsanwaltschaft Duisburg

Latoken.com: BaFin ermittelt gegen die LiquiTrade Limited

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die LiquiTrade Limited, Kaimaninseln, keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Aufgrund der Inhalte ihrer Website latoken.com rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die LiquiTrade Limited unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland betreibt.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

Darüber hinaus warnt die BaFin vor einer Tätigkeit als „Finanzagent“.

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