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Creed Consulting Corporation Ltd., Berlin und London, Betreiberin der Website creed-consulting-corporation.com, ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

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Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Creed Consulting Corporation Ltd. mit angeblicher Geschäftsanschrift in Berlin und London, Vereinigtes Königreich, keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Creed Consulting Corporation Ltd. betreibt die Website creed-consulting-corporation.com und bietet dort Anlageberatung an.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder Wertpapierinstitutsgesetz. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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