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UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG – hoffentlich gibt es eine vernünftige Lösung für die Anleger, wenn ein neuer Insolvenzverwalter rein muss.

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Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Natürlich ist das eine „Insolvenzbombe“, aber wie das immer so ist, Bomben richten dann oft auch nicht gewollte Schäden an. Schäden, die hier dann möglicherweise zu Lasten der UDI Anleger gehen könnten. Hier kann man nur hoffen, dass es eine Lösung mit Augenmaß gibt, möglicherweise ja mit Insolvenzverwalter Weiß, den wir aus dem „Deutsche Licht Miete Verfahren“ kennen, der dort einen guten Job macht.

Möglich, dass dies am Ende des jetzigen Prozesses so sein wird, aber solch ein Wechsel im Amt des Insolvenzverwalters wäre aus unserer Sicht eine Katastrophe. Nicht nur von den Kosten her sondern auch von der zeitlich verzögerten Abarbeitung her. Hier muss man eine Lösung finden, das Verfahren fortzuführen. Möglicherweise mit einem anderen Insolvenzverwalter aus der Arbeitsgemeinschaft WallnerWeiß und dies schon im Sinne der Anleger.

Wir, das wissen unsere Leser ja, leben natürlich auch von Tippgebern, was Informationen betrifft. Solch eine brisante Information haben wir dann am heutigen Vormittag bekommen und die bedeutet aus unserer Sicht eine Katastrophe für die Anleger, wenn sich unsere Information bestätigt.

Ausgangspunkt dabei soll die Gläubigerversammlung in Leipzig gewesen sein. Jene Gläubigerversammlung, wo es sehr viel Unmut darüber gab, dass eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei hier weit über 2.000 Mandate gehabt habe, und man dabei wohl nicht vom Ergebnis eines fairen Wettbewerbs reden kann.

Allein mit diesen Stimmen konnte dann ein Gläubigerausschuss gebildet werden, wie man den haben wollte, und wen man eben nicht haben wollte. Auch das Handelsblatt hatte ausführlich über diese „Beziehung“ berichtet.

Nun also ALLES auf Anfang? Natürlich hat der betroffene Insolvenzverwalter jetzt noch die Möglichkeit, beim BGH eine „außer Vollzugsetzung“ der Entscheidung der Entscheidung des Landgerichtes Leipzig zu beantragen, ob er das allerdings dann auch tun wird, wissen wir jetzt noch nicht. Natürlich wissen wir auch noch nicht, wie eine mögliche Entscheidung des BGH aussehen wird.

Wie bereits ausgeführt, muss die oberste Maxime sein, das Verfahren mit dem bisher erlangten Wissen weiterzuführen. Darauf haben die Anleger ein Recht aus meiner Sicht, so Rechtsanwalt Reime aus Bautzen, mit dem wir kurz zu dem Thema Kontakt hatten. Auch Rechtsanwalt Reime hatte auf der besagten Gläubigerversammlung keine Chance, in den Gläubigerausschuss zu kommen.

 

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