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Staatsanwaltschaft Dresden

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Staatsanwaltschaft Dresden

Mitteilung für Geschädigten einer Straftat und Information über deren Rechte (§ 459i StPO)

R022 VRs 230 Js 15187/​20

Vollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden, Az. R022 VRs 230 Js 15187/​20, selbstständige Einziehung gemäß § 76a Abs. 1 StGB

Mit Beschluss vom 22.02.2022, Az. 217 Ds 230 Js 15187/​20, hat das Amtsgericht Dresden die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 1.649,62 EUR angeordnet. Der Verurteilung lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde:

Auf seine Suchanzeige im Internet nach einer neuen Arbeitsstelle wurde dem Einziehungsbetroffenen von einem unbekannten Täter, der unter dem Pseudonym „Siegfried Mertens“ , als Verantwortlicher der niederländischen Firma Wehmeyer Concierge auftrat, eine Stelle als Chauffeur angeboten, die er annahm. Auf dessen Aufforderung hin eröffnete er auf seinen Namen ein „Sperrkonto für die Altersvorsorge“ bei der Uni-Creditbank AG. Ihm wurden die entsprechenden Unterlagen übersandt und mittels Postident wurde das Konto, IBAN DE34 8602 0086 0031 2247 72, am 30.01.2020 eingerichtet. Dieses Konto sollte angeblich für die Altersvorsorge dienen, für die der neue Arbeitgeber nach niederländischem Recht verpflichtend monatlich 200,00 EUR einzahlen sollte. Nach Eröffnung des Kontos übergab der Einziehungsbeteiligte die kompletten Zugangsdaten an den unbekannten Täter.

Spätestens ab dem 18.02.2020 gingen auf dieses Konto Kaufpreiszahlungen derjenigen getäuschten Käufer ein, die im Internet Waren erworben hatten, im Vertrauen darauf, dass ihnen im Gegenzug der unbekannt gebliebene Täter, wie von ihm zum Schein zugesichert, die vereinbarten Waren auch übersenden wird, was dieser jedoch, entsprechend seines Tatplanes von Beginn an, absichtlich unterließ, um sich oder Dritte durch den Erhalt der Kaufpreiszahlungen zu Unrecht zu bereichern.

Der oder die bislang unbekannten Täter handelten zudem in der Absicht, sich durch wiederholte Tatbegehung eine Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zu verschaffen.

Im Einzelnen handelt es sich mindestens um folgende Zahlungseingänge mit Angaben der jeweils zugrundeliegenden Kaufvorgänge:

Datum Kauf Datum Überweisung Käufer Ware Betrag Plattform/​Account
08.02.2020 21.02.2020 Robert H. Gewächshaus 179,70 € direkt-ab-lager.eu
10.02.2020 18.02.2020 Ulf W. Gewächshaus Allgäu U6 729,95 € direkt-ab-lager.eu
02.03.2020 03.03.2020 Alfons L. Gewächshaus KGT Linea II 928,95 € direkt-ab-lager.eu
06.03.2020 10.03.2020 Dieter P. Gewächshaus KGT Linea II 579,95 € direkt-ab-lager.eu
07.03.2020 09.03.2020 Jens C. E-Bike Cube Reaction Hybrid 1.428,95 € direkt-ab-lager.eu
07.03.2020 09.03.2020 Steffen W. Makita Kapp- und Gährungssäge 480,50 € supersonderposten2020
08.03.2020 09.03.2020 Ole R. Gewächshaus Meridian 2 361,80 € ebay: „hoebby“
08.03.2020 09.03.2020 Andreas J. Palram Gewächshaus 367,68 € ebay: „hoebby“
08.03.2020 09.03.2020 Wilfried B. Palram Gewächshaus Balance 486,42 € ebay: „hoebby“
09.03.2020 09.03.2020 Peter K. Gewächshaus Allgäu U6 928,95 € direkt-ab-lager.eu
10.03.2020 10.03.2020 Tanja W. Karibu Gartenhaus Merseburg 6 469,95 € ebay: „svf67“
10.03.2020 11.03.2020 Anna-Luisa S. Karibu Gartenhaus Goldendorf 440,95 € ebay: „svf67“
10.03.2020 11.03.2020 Steffen V. Karibu Gartenhaus Erdersee 507,95 € ebay: „svf67“

Bis auf einen Betrag in Höhe von 1.649,63 EUR wurden die Kaufpreiszahlungen vom Konto des Einziehungsbeteiligten durch den oder die unbekannten Täter abgehoben.

Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses können Sie innerhalb von sechs Monaten bei der Staatsanwaltschaft Dresden kostenlos und formfrei anmelden, § 459k Abs. 1 StPO. Bitte setzen Sie sich hierzu mit der Staatsanwaltschaft Dresden, Lothringer Straße 1, 01069 Dresden, unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich in Verbindung.

Sofern Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft binnen der sechsmonatigen Frist anmelden, kann eine Auskehrung an Sie nur dann erfolgen, sofern sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Sollte sich der Anspruch nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergeben, bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459k Abs. 2 StPO.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten – welche ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft Dresden anmelden – ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Unabhängig von der Sechsmonatsfrist können Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft anmelden. In diesem Fall müssen Sie allerdings ein Endurteil im Sinne des § 704 ZPO oder einen sonstigen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegen, aus dem sich Ihr Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten ergibt, § 459k Abs. 5 StPO.

Sofern Sie von demjenigen, gegen den sich die Einziehung von Wertersatz richtet, befriedigt werden/​worden sind, legen Sie der Staatsanwaltschaft hierüber bitte eine Quittung vor, da der Einziehungsbetroffene in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft in dem Umfang einen Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen kann, in dem dieser an Sie auszukehren gewesen wäre, § 4591 Abs. 2 S. 1, 2 StPO.

Sie können zudem eine Auskehrung von der Staatsanwaltschaft verlangen,

sofern nach der Aufhebung eines Insolvenzverfahrens ein Überschuss verbleibt und Sie keine Quote im Insolvenzverfahren erhalten haben, § 459m Abs. 1 S. 1 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens),

wenn ein Insolvenzverfahren nicht durchgeführt wird, weil die Staatsanwaltschaft im Sinne des § 111i Abs. 2 S. 2 StPO von einer Antragstellung absieht, § 459m Abs. 1 S. 4 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Absehen von der Antragstellung),

wenn nach rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder nach Abschluss der Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Vollstreckung einer Wertersatzeinziehung erfolgreich durch die Staatsanwaltschaft vollstreckt wird, § 459m Abs. 2 StPO.

In den genannten Fällen des § 459m StPO ist eine Auskehrung durch die Staatsanwaltschaft allerdings nur unter Vorlage eines Endurteils im Sinne des § 704 ZPO oder eines sonstigen Vollstreckungstitels im Sinne des § 794 ZPO, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, möglich.

In den Fällen des § 459m StPO erfolgt die Auskehrung an den jeweiligen Verletzten nach dem Prioritätsprinzip, also nach der Reihenfolge der Anmeldungen bei der Staatsanwaltschaft.

Abschließend werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihr Rechtnachfolger (bei: Erbschaft, gesetzlichem Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) an Ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses an sich zu verlangen.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

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