Start Verbraucherschutz Leipziger Amtsgericht – UDI Gläubigerversammlung

Leipziger Amtsgericht – UDI Gläubigerversammlung

285
mary1826 (CC0), Pixabay

Es hatte so etwas von der Sitzung einer „geheimen Loge“, denn Presse war in der Veranstaltung nicht zugelassen.

Manche Fragen von Journalisten wären dann möglicherweise auch zu peinlich für die verfahrensführende Rechtspflegerin beim Amtsgericht Leipzig gewesen. Diese hat sich ja in der Vergangenheit in dem Verfahren nicht mit Ruhm bekleckert.

Nach unseren Informationen wurde der vorläufige Insolvenzverwalter am gestrigen Tage nicht in allen Verfahren bestätigt. Zudem haben wir erfahren, dass ein Rechtsanwalt wohl die Beschlüsse der Versammlung plant anzufechten, da ein von ihm gestellter Antrag von Seiten der Rechtspflegerin zu Beginn der Versammlung abgelehnt wurde.

Erstaunlich auch, dass die Mandatsstimmen, die von der Kanzlei Mattil vertreten wurden, unseren Informationen nach nur mit 25 % bewertet wurden. Möglicherweise ein Hinweis darauf, dass die Berichterstattung des Handelsblattes und unsere Berichterstattung zum „Fall Mattil“ dort gelesen wurden. Auch hier dürfte nicht das letzte Wort gesprochen worden sein.

Nun geht es in der nächsten Woche weiter, auch da dürfte es dann sicherlich spannend werden.

Am Rande der Veranstaltung wurde bekannt, dass es wohl über 700 Klagen gegen die D&O Versicherung der Vorstände/ Geschäftsführer der UDI Gruppe geben soll. Man muss sich da auch hier die Frage nach der Sinnhaftigkeit solcher Klagen stellen. Denn jeder Rechtsanwalt, der sich mit diesem Argument „Mandate erschlichen zu haben“, sollte doch wissen, dass die maximale Deckung der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung auf 2,5 Millionen Euro gedeckelt ist.

Schaut man sich jedoch den Gesamtbetrag der möglichen Forderungen stellen, dann ist das nicht mehr „wie der berühmte Tropfen auf den heißen Stein“. Zumindest um Mandate von Mandanten zu bekommen, hat es ja dann gereicht.

Sollten auch Sie mit dem Hinweis zur Erteilung eines Mandates überredet worden sein, melden Sie sich bitte bei uns in der Redaktion. Wir wollen das auch öffentlich machen, wenn Sie zwar die Klage gewinnen, dann aber nicht vollstrecken können, weil besagte 2,5 Millionen Euro bereits ausgeschöpft sind.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein