Start Allgemein Bußgeld: Diese Verschärfungen kommen!

Bußgeld: Diese Verschärfungen kommen!

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Geldbuße | © wir_sind_klein (CC0), Pixabay
Geschwindigkeits-überschreitung Bußgeld/Punkte

innerorts

Bußgeld/Punkte

außerorts

Fahrverbot

innerorts

Fahrverbot

außerorts

bis 10 km/h 30 EUR 20 EUR
11-15 km/h 50 EUR 40 EUR
16-20 km/h 70 EUR 60 EUR
21-25 km/h 115 EUR/1 Punkt 100 EUR/1 Punkt
26-30 km/h 180 EUR/1 Punkt 150 EUR/1 Punkt
31-40 km/h 260 EUR/2 Punkte 200 EUR/1 Punkt
41-50 km/h 400 EUR/2 Punkte 320 EUR/2 Punkte 1 Monat 1 Monat
51-60 km/h 560 EUR/2 Punkte 480 EUR/ 2 Punkte 2 Monate 1 Monat

Verkehrswidriges Parken und Halten wird deutlich teurer

Widerrechtliches Parken oder auch Halten wird insgesamt teurer werden. Im Extremfall drohten bis zu 100 EUR Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

  • Falschparken

25 statt bisher 15 EUR, länger als 1 Stunde künftig bis zu 55 statt bisher 35 Euro

  • Parken in der Feuerwehrzufahrt

100 EUR, plus ein Punkt, wenn Rettungsfahrzeuge behindert werden.

  • Halten in zweiter Reihe

Häufig gemacht, von den meisten maximal als Kavaliersdelikt angesehen und bisher sehr moderat sanktioniert: Das Halten in zweiter Reihe sollte gleich um ein mehrfaches teurer werden. Wer in zweiter Reihe hält, zahlt künftig bis zu 55 EUR (bisher 15 EUR), bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 80 Euro plus ein Punkt in Flensburg.

  • Parken auf Geh- und Radwegen

Die gleichen Bußgelder bis zu 80 EUR drohen auch den Geh- oder Radwegparkern.

  • Widerrechtliche Parken auf reservierten Parkplätzen

Mit 55 statt bisher 35 EUR schlägt das das widerrechtliche Parken auf einem Schwerbehindertenplatz künftig zu Buche.

  • Neuer Tatbestand: Zuparken eines Ladeplatzes für E-Fahrzeuge

55 EUR muss zahlen, wer einen E-Fahrzeug-Ladeplatz oder einen Parkplatz für CarSharing-Fahrzeuge zuparkt

  • „Auto-Posing“

Lärm- und Abgasbelästigung durch unnötiges Laufenlassen von Motoren wird künftig mit 100 statt 20 Euro Bußgeld geahndet werden.

  • Deutlich strengere Regeln für Rettungsgassen-Rowdys

Richtiges Verhalten beim Bilden einer Rettungsgasse – ein für effiziente Rettungsmaßnahmen elementar wichtiges Thema. Dennoch verweigern nach wie vor viele Autofahrer die Beachtung der Regeln des mit der letzten Straßenverkehrsreform im Oktober 2017 neu eingeführten Straftatbestandes des § 323 c StGB.

  • Wer keine Rettungsgasse bildet bzw. deren Bildung behindert, zahlt künftig ein Bußgeld von 200 bis 320 EUR zusätzlich 1-2 Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot on top,
  • und zwar auch dann, wenn die Behinderung keine konkrete Gefahr für Dritte hervorgerufen hat.
  • Wer die Rettungsgasse widerrechtlich nutzt, um schneller voran zu kommen oder sich an ein Einsatzfahrzeug „dranhängt“, zahlt mindestens 240 EUR , erhält zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.

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