Auf der Sammelurkunde werden die Aktienrechte an einer Aktiengesellschaft eingetragen. Und an dieser Sammelurkunde kann man Anteile erwerben. Nur das wird tatsächlich festgehalten: wer welchen Anteil an dieser Sammelurkunde besitzt.
Das System hat einen großen Vorteil: Man kann seinen Anteil leicht verkaufen, Aktien müssen nicht umgeschrieben und per Post verschickt werden. Es findet einfach eine Umbuchung von einem Depot in ein anderes statt. Im Übrigen hat der Anleger auch gar nicht das Recht, die Herausgabe einer bestimmten Einzelurkunde zu verlangen. Aufbewahrt wird die Sammelurkunde beim Zentralverwahrer.
In Deutschland ist das seit dem Jahr 2000 Clearstream. Clearstream gehört zur Gruppe Deutsche Börse und hat seinen Sitz in Frankfurt. Clearstream wird auch von den depotführenden Banken der Anleger informiert, wer welchen Anteil an den einzelnen Unternehmen besitzt.