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Miese Bilanz: LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 3 GmbH & Co. KG

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LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 3 GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020

Registergericht: Amtsgericht Hamburg

Registernummer: HRA 118703

AKTIVA

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.636.573,00 6.309.370,50
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 641.300,00 641.300,00
6.277.873,00 6.950.670,50
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 489.780,89 329.251,53
2. Sonstige Vermögensgegenstände 288.996,54 316.323,27
778.777,43 645.574,80
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 829.885,82 1.448.605,52
1.608.663,25 2.094.180,32
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 291,00
7.886.536,25 9.045.141,82

PASSIVA

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
Kapitalanteile des Kommanditisten
1. Kapitalkonto I 11.000.000,00 11.000.000,00
2. Kapitalkonto III -3.551.121,28 -3.069.116,83
3. Kapitalkonto IV -2.948.271,75 -2.068.271,75
4.500.606,97 5.862.611,42
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 118.576,80 24.321,59
2. Sonstige Rückstellungen 434.303,49 115.901,66
552.880,29 140.223,25
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 603.750,00 0,00
– davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: EUR 115.000,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
– davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 488.750,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 614.119,63 1.535.070,83
– davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: EUR 604.928,20 (Vorjahr: EUR 1.333.548,09 )
– davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 9.191,43 (Vorjahr: EUR 201.522,74)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 1.537.589,36 1.414.646,32
– davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: EUR 1.537.589,36 (Vorjahr: EUR 1.414.646,32)
– davon aus Steuern: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 452.526,96)
2.755.458,99 2.949.717,15
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 77.590,00 92.590,00
7.886.536,25 9.045.141,82

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

2020 2019
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 3.924.538,58 2.388.811,21
2. Sonstige betriebliche Erträge 13.686,06 59.640,00
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -3.081.357,59 -1.690.359,78
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -89.124,29 -65.251,43
-3.170.481,88 -1.755.611,21
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -676.150,17 -428.514,24
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -487.379,24 -533.561,47
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -86.217,80 -60.893,54
7. Ergebnis nach Steuern -482.004,45 -330.129,25
8. Jahresfehlbetrag -482.004,45 -330.129,25
9. Belastung auf Kapitalkonten 482.004,45 330.129,25
10. Jahresergebnis nach Ergebnisverwendung 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 3 GmbH & Co.KG Hamburg, („Gesellschaft“ oder „Beteiligungsgesellschaft“), eingetragen beim Registergericht des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 118703, ist nach den Vorschriften für kleine Personenhandelsgesellschaften im Sinne der §§ 264a und 267 Abs. 1 HGB aufgestellt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, die nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt ist, sind entsprechend den §§ 266 und 275 HGB gegliedert. Die Vorjahreszahlen wurden zu Vergleichszwecken gegenübergestellt. Die Kapitalanteile der Kommanditisten sind nach § 264c Abs. 2 HGB ausgewiesen. Die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist nicht am Kapital der Gesellschaft beteiligt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Aufgrund der Corona Pandemie besteht jedoch eine wesentliche Unsicherheit, die die Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit beeinträchtigen kann. Eine bestandsgefährdende Entwicklung ist jedoch aus heutiger Sicht für die Luana-Gruppe nicht erkennbar.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die planmäßige Abschreibung für die Blockheizkraftwerke erfolgt linear über die Nutzungsdauer von zehn Jahren.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen dem Nominalwert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert.

Erträge und Aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Aktiva

Anlagevermögen

Die Zusammenstellung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen EUR 778.777 (Vorjahr 645.575) und haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Passiva

Das Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2020 EUR 4.500.607 (Vorjahr EUR 5.862.611). Die Pflichteinlagen in Höhe von EUR 11.000.000 wurden vollständig erbracht. Das Haftkapital beträgt 10% der Pflichteinlagen und weist entsprechend dem Eintrag in das Handelsregister eine Höhe von EUR 1.100.000 aus.

Die Verbindlichkeiten im Geschäftsjahr 2020 betragen EUR 2.755.459 (Vorjahr 2.949.717). Davon haben EUR 2.257.518 (Vorjahr EUR 2.748.194) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und EUR 497.941 (Vorjahr EUR 201.522) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin, der LCF Verwaltungsgesellschaft mbH bestehen zum 31. Dezember 2020 Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.833.

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ertragszuschüsse, die über die zugrunde liegende Vertragslaufzeit ratierlich erfolgswirksam aufgelöst werden.

4. Sonstige Angaben

Für Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 771.088 (Vorjahr EUR 438.1958) sind durch Pfandrechte und ähnliche Rechte abgesichert (Sicherungsübereignungen).

Sonstige Verpflichtungen i.S.v. § 285 Nr. 3a HGB bestehen zum Bilanzstichtagsstichtag in Form von Verpflichtungen, die sich aus den abgeschlossenen Verträgen der Gesellschaft ergeben und umfassen Treuhandvergütung (0,3% p.a. des Nominalbetrags des verwalteten Kapitals), Managementfee (1,0% p.a. auf die Summe des gezeichneten Kapitals p.a.) und Haftungs- und Geschäftsführungsvergütung (EUR 5.000 p.a.).

Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal.

5. Organe

Komplementärin der Gesellschaft ist die LCF Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000. Deren Geschäftsführer sind Marc Banasiak (Diplom-Kaufmann) und Marcus Florek (Finanzfachwirt IHK).

Daneben ist die Kommanditistin Luana Capital New Energy Concepts GmbH mit Sitz in Hamburg mit der Geschäftsführung der Gesellschaft beauftragt. Sie ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Deren Geschäftsführer sind Marc Banasiak (Diplom-Kaufmann) und Marcus Florek (Finanzfachwirt IHK).

6. Ergebnisverwendung

Die Gesellschafter sind im Verhältnis ihrer Kapitalanteile (Festkapital) am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Über die Verwendung von Jahresergebnissen und Liquiditätsüberschüssen (Entnahmen) entscheidet die Gesellschafterversammlung.

 

Hamburg, den 18. Mai 2021

Die persönlich haftende Gesellschafterin

LCF Verwaltungsgesellschaft mbH

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2020

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
1. Jan. 2020 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31. Dez. 2020
EUR EUR EUR EUR EUR
SACHANLAGEN
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.679.510,71 3.352,67 0,00 0,00 7.682.863,38
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 641.300,00 0,00 0,00 0,00 641.300,00
8.320.810,71 3.352,67 0,00 0,00 8.324.163,38
AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN
1. Jan. 2020 Zuführungen 31. Dez. 2020
EUR EUR EUR
SACHANLAGEN
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.370.140,21 676.150,17 2.046.290,38
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00
1.370.140,21 676.150,17 2.046.290,38
NETTOBUCHWERTE
31. Dez. 2020 31. Dez. 2019
EUR EUR
SACHANLAGEN
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.636.573,00 6.309.370,50
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 641.300,00 641.300,00
6.277.873,00 6.950.670,50

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

1. Grundlagen der Gesellschaft

1.1 Geschäftsmodell der Gesellschaft

Im Rahmen des Beteiligungsangebotes hat die LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 3 GmbH & Co. KG, Hamburg (nachfolgend auch „Beteiligungsgesellschaft“ genannt), Energieerzeugungsanlagen inklusive Blockheizkraftwerke (nachfolgend auch „BHKW“ abgekürzt) an verschiedenen Standorten in Deutschland installiert bzw. erworben, um sie operativ zu betreiben und die Verwertung, Vermarktung und Veräußerung der damit erzeugten elektrischen und thermischen Energie zu übernehmen.

1.2 Ziele und Strategien

Für den oben genannten Zweck hat die Gesellschaft ein Eigenkapitalvolumen in Höhe von EUR 11.000.000 eingeworben.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Anders als in den Bereichen Sonnen- und Windenergie, wo Deutschland weltweit eine Vorreiterstellung einnimmt, besteht im Bereich der Energiegewinnung durch BHKW noch ein gewisser Nachholbedarf. In den europäischen Nachbarländern wie den Niederlanden wird beispielsweise bereits über 40% und in Dänemark sogar über 50% der Stromgewinnung über KWK-Anlagen gedeckt. Der Anteil in Deutschland beträgt dagegen lediglich ca. 17%. Experten schätzen, dass der KWK-Bereich in den nächsten Jahren kontinuierlich wachsen wird; sollten die Strompreise steigen sogar überproportional zum Wärmemarkt. In der Vergangenheit war der BHKW-Markt in Deutschland noch dominiert von biogasbetriebenen Motoren. Mit dem Jahr 2012 hatte sich dies grundsätzlich geändert und die Neuinstallationen von Erdgas-BHKW führen seitdem die Statistiken an.

Nach wie vor legt die Beteiligungsgesellschaft den Fokus auf den Betrieb von BHKW, die mit ihrer ausgereiften Motorentechnologie und Wirkungsgraden von über 90% ein effizientes und ökologisches Investment darstellen.

2.2 Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Die Beteiligungsgesellschaft hat bei Anlegern Eigenkapital in Höhe von insgesamt EUR 11.000.000 eingeworben. Die sukzessive Umsetzung der BHKW-Projekte ist bis auf eines abgeschlossen und die dazugehörigen Endkunden werden mit Wärme und Strom versorgt.

2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

2.3.1 Ertragslage

Für die Energielieferungen werden monatlich Abschlagszahlungen fällig und sorgen für regelmäßige Erträge und regelmäßigen Cashflow. Die Umsätze der Beteiligungsgesellschaft stiegen auf EUR 3.924.538 und lagen damit deutlich über dem Vorjahresniveau (Vorjahr EUR 2.388.811).

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Leistungen betrugen EUR 3.170.482 (Vorjahr EUR 1.755.611) und führten zu einem Anstieg des betrieblichen Rohertrags auf EUR 767.743 (Vorjahr EUR 692.840). Davon stellten die Erdgaskosten in Höhe von EUR 3.145.136 (Vorjahr EUR 1.686.230) sowie der Stromeinkauf mit EUR 131.383 (Vorjahr EUR 123.600) die größten Einzelpositionen dar.

Die Rohertragsmarge sank von 29,0% im Vorjahr auf 19,5%. Dafür waren zwei Faktoren maßgeblich:

Der Umsatzanteil von EEG-Projekten am Gesamtumsatz hat sich signifikant auf über 50% erhöht. In der Regel erzielen EEG-Projekte prozentual einen niedrigeren Rohertrag als KWK-Projekte, so dass rechnerisch die Rohertragsmarge sinkt.

Gleichzeitig gab es einen zeitlichen Versatz im Jahr 2020 bei den Preisentwicklungen am Markt für Wärme und Gas. Die Indizes für Wärmepreise sanken zwischenzeitlich stärker als die Gaseinkaufspreise der Gesellschaft.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen EUR 487.379 (Vorjahr EUR 533.561) und wurden hauptsächlich geprägt durch Managementgebühren und Treuhandvergütungen in Höhe von EUR 147.673 (Vorjahr EUR 158.336) sowie Buchführungs- und Abschlusskosten über EUR 21.577 (Vorjahr EUR 12.433). Die Rechts- und Beratungskosten lagen mit EUR 26.670 unter dem Niveau des Vorjahres von EUR 38.553. Somit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 482.004 (Vorjahr EUR 330.129).

2.3.2 Finanzlage

Kapitalstruktur

Die Kapitalanteile der Kommanditisten betragen EUR 4.500.607 (Vorjahr EUR 5.862.611).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 614.120 (Vorjahr EUR 1.535.070) betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Energielieferanten im Rahmen des operativen Geschäfts sowie gegenüber einer Leasinggesellschaft, welche einen Teil der installierten BHKW im Wege des Mietkaufs finanziert haben.

Im Jahr 2020 sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten über EUR 603.750 zur Finanzierung von Projekten hinzugekommen.

Investitionen

Im Geschäftsjahr wurden keine weiteren BHKW-Anlagen fertiggestellt oder veräußert.

Liquidität

Auf dem Konto der Hamburger Sparkasse (Geschäftskonto) befinden sich Liquide Mittel in Höhe von EUR 829.885 (Vorjahr EUR 1.448.605).

Im Geschäftsjahr 2020 war die Liquidität der Beteiligungsgesellschaft jederzeit gegeben.

2.3.3 Vermögenslage

Die Bilanzsumme beträgt zum Stichtag EUR 7.886.536 (Vorjahr EUR 9.045.141). Wesentliche Positionen auf der Aktivseite sind die Sachanlagen bestehend aus Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 5.636.573 (Vorjahr EUR 6.309.370), deren Wert sich aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten für die BHKW abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen in Höhe von EUR 676.150 (Vorjahr EUR 428.514) ergibt.

Die Passivseite ist neben dem Eigenkapital in Höhe von EUR 4.500.607 (Vorjahr EUR 5.862.611) im Wesentlichen durch Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 614.120 (Vorjahr EUR 1.535.070) geprägt, die hauptsächlich aus Verbindlichkeiten gegenüber Energielieferanten bestehen. Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Leasinggesellschaften in Höhe von EUR 167.338 (Vorjahr EUR 438.195), welche einen Teil der installierten BHKW im Wege des Mietkaufs finanziert haben und eine Darlehensverbindlichkeit gegenüber einer Bank über EUR 603.750 (Vorjahr EUR 0) im Rahmen einer langfristigen Projektfinanzierung.

2.4 Finanzielle Leistungsindikatoren

Die Eigenkapitalquote der Beteiligungsgesellschaft beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 57,1 % (Vorjahr: 64,8%).

2.5 Gesamtaussage

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beteiligungsgesellschaft kann als solide beschrieben werden.

3 Risiko-, Chancen- und Prognosebericht

3.1 Risikobericht

3.1.1 Vorbemerkung

Im Risikobericht werden einzelne Risiken der Beteiligungsgesellschaft aufgeführt.

3.1.2 Adressenausfall- und Liquiditätsrisiken

Im Jahr 2020 wurden keine Forderungen aus Lieferungen und Leistung einzelwertberichtigt. Weitere Adressenausfallrisiken bestehen nicht.

Die Marktpreisrisiken sind zukünftig erhöht aufgrund der Änderungen durch Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG); die operationellen Risiken liegen im normalen, marktüblichen Bereich.

3.1.3 Marktpreisrisiken

Deutschland hatte sich zusammen mit den Ländern der EU verpflichtet, die CO2-Emissionen bis 2030 gegenüber 1990, um mindestens 55% zu senken. Ende 2019 wurden die bereits geltenden EU-Vorgaben im Klimaschutzpaket der Bundesregierung umgesetzt und in neue gesetzliche Vorgaben verankert. Ziel war es, die bereits eingegangenen Verpflichtungen nochmal deutlich zu übertreffen und ab dem Jahr 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen.

Im März 2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht die zulässige Jahresemissionsmengen mit den Grundrechten für unvereinbar und verpflichtete den Gesetzgeber die Festschreibung einer Minderung bis Ende 2022 zu regeln. Das Bundesumweltministerium erarbeitete kurzfristig einen Entwurf, welcher bereits im Mai 2021 in einem entsprechenden Gesetzentwurf vom Bundeskabinett zum Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wurde. Mit diesem werden die bis 2030 bestehenden Ziele verschärft und die Frist zum Erreichen der Klimaneutralität von 2050 auf 2045 verkürzt. Darüber hinaus sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65% sinken gegenüber 1990. Die konkreten Maßnahmen dafür stehen noch aus.

3.1.4 Operationelle Risiken

Die Beteiligungsgesellschaft betreibt die erworbenen BHKW selbst. Es bestehen somit grundsätzlich die normalen operationellen Risiken, wie beispielsweise Betriebsunterbrechungen oder Netzstörungs- bzw. Einspeiseunterbrechungen.

3.1.5 Zusammengefasste Darstellung der Risikolage

Die Risiken können sich insbesondere durch die geplanten Gesetzesänderungen erhöhen.

3.2 Chancenbericht

Es besteht die grundsätzliche die Möglichkeit, dass aus dem Betrieb der BHKW Erträge übertroffen werden, beispielsweise aufgrund höherer Bedarfssituationen beim Endkunden und/​oder geringeren laufenden Kosten als geplant verursacht werden.

3.3 Prognosebericht

Das Geschäftsmodell der Beteiligungsgesellschaft, Blockheizkraftwerke, an verschiedenen Standorten in Deutschland operativ zu betreiben, ist stabil. Jedoch sind Auswirkungen aufgrund der Corona-Pandemie auf die Ertragsprognose nicht ausgeschlossen, weil direkte und indirekte Abhängigkeiten von Akteuren und Prozessen in anderen Branchen bestehen. So geht die Gesellschaft davon aus, dass sich die Reduzierung des Rohertrags durch gegenläufige Preisentwicklungen im Vorjahr aufgrund der aktuellen Preisentwicklungen wieder ins Gegenteil dreht und mit einem ausgeglichenen Ergebnis für 2021 zu rechnen ist.

Die Projekte der Beteiligungsgesellschaft werden bis zur geplanten Veräußerung im Jahr 2021 planmäßig weiter betrieben.

3.4 Gezahlte Vergütungen im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

In der Beteiligungsgesellschaft sind im Geschäftsjahr folgende Vergütungen (netto) angefallen, die Vergütungen wurden dabei in festen Beträgen in Rechnung gestellt:

Aufwendungen für Treuhandvergütung: EUR 32.970

Aufwendungen für Managementtätigkeiten: EUR 114.703

Aufwendungen für Haftungs- und Geschäftsführungsvergütung: EUR 5.000

Weitere Vergütungen i.S.d. § 24 Abs. 1 VermAnIG wurden nicht geleistet.

 

Hamburg, den 18. Mai 2021

LCF Verwaltungsgesellschaft mbH

Die persönlich haftende Gesellschafterin

Marc Banasiak, Geschäftsführer

Marcus Florek, Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des unabhänigen Abschlussprüfers

An die LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 3 GmbH & Co. KG, Hamburg:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 3 GmbH & Co. KG, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 3 GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 und § 289 Abs. 1 S. 5 HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögsanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Verm-AnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 und § 289 Abs. 1 S. 5 HGB.

Gemäß § 25 VermAnIG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnIG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird, auf § 328 HGB wird verwiesen.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄßEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, die auch die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten umfassen, der LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 3 GmbH & Co. KG, Hamburg, zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Für die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten beschränkt sich die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter auf die Zuweisung der Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen zu dem Kapitalkonto des Treuhänders sowie auf die Einholung von Informationen zur Entwicklung der Kapitalkonten der von ihm treuhänderisch gehaltenen Anteile. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Nach unser Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Hamburg, den 30. Juni 2021

Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Dirk Jessen, Wirtschaftsprüfer

Steffi Papenroth, Wirtschaftsprüferin

Abschluss

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Lagebericht

Wir versichern nach bestem Wissen, dass im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Hamburg, den 18. Mai 2021

Gezeichnet:

Die persönlich haftende Gesellschafterin LCF Verwaltungsgesellschaft mbH

Marc Banasiak, Geschäftsführer

Marcus Florek, Geschäftsführer

Feststellung: 7. Juli 2021

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