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Rechtsanwalt Daniel Blazek zum Thema R&R Consulting GmbH – was kommt auf den Vertrieb zu?

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Bürokratie | © Alexas_Fotos (CC0), Pixabay

Wir haben Fachanwalt Daniel Blazek von BEMK dazu im Urlaub erreicht. Die BaFin hat heute der R&R Consulting GmbH den Vertrieb des Produkts „Goldkauf mit Treuerabatt“ (früher „Treuebonus“) untersagt. Hier seine schriftliche Reaktion:

„Der Vertrieb muss damit rechnen, dass Anlegeranwälte die offizielle Meldung der BaFin nun werblich aufgreifen – wir immer. Das ist quasi ein Reflex. Dabei wird natürlich auch der Bogen zur Vertriebshaftung gespannt werden, da der Vertrieb wie stets das schwächste Glied in der Kette ist. Ich bin sicher, dass das Unternehmen gegen die Verfügung vorgeht, das wird den Anlegeranwälten aber grundsätzlich egal sein.

Wie immer sollte der Vertrieb besonnen agieren, keine falschen Informationen gegenüber Kunden abgeben, aber auch kritisch gegenüber wenig belastbaren Angaben des Unternehmens sein. Dass die BaFin eine Verfügung erlassen hat, ist erstmal beachtlich. Sollte sich bestätigen, dass es sich bei dem Angebot um eine Vermögensanlage im gesetzlichen Sinne handelte, dann war für den jeweiligen Vertrieb eine Erlaubnis nach § 34f GewO erforderlich. Dass diese fehlte, macht die Vermittlung oder Beratung – ebenso wie ein fehlender Prospekt – aber nicht per se pflichtwidrig und den Vertrieb nicht schadensersatzpflichtig. Es wird immer eine Frage des Einzelfalls sein.

 

Für den Vertrieb von Goldgeschäften waren wir in bestimmten Fällen in der Vergangenheit immer recht erfolgreich in der Begleitung des Krisenmanagements des Vertriebs, z.B. bei BWF und bei PIM Gold. Dort, wo sich sogar Klagen nicht vermeiden ließen, konnten wir in der Rechtsprechung etablieren, dass viele Standard-Argumente, wie zum Beispiel ein systemimmanentes Totalverlustrisiko, gerade nicht besteht oder aufklärungspflichtig war. Dasselbe gilt für Fragen des Eigentumserwerbs. Das wird sich aber hier erst noch zeigen. Das gilt bei allen Sachwert-Komplexen, in denen wir tätig waren und sind, z.B. auch bei P&R.

 

Kurz gesagt, muss der Vertrieb erst einmal locker bleiben und überlegt agieren. Es bietet sich für den Vertrieb an – soweit gewünscht -, sich zusammen zu schließen und das weitere Vorgehen abzustimmen. Wir haben dies schon viele Male organisiert und verfügen über die entsprechende Infrastruktur und Betreuung der Finanzdienstleister. Wir sind bereit.“

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