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Handelsplattform algofgain.com: BaFin untersagt der AlgofGain den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

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geralt / Pixabay

Handelsplattform algofgain.com: BaFin untersagt der AlgofGain den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat dem Unternehmen AlgofGain, Wien, Österreich, mit Bescheid vom 9. Juli 2021 den unerlaubt erbrachten Eigenhandel untersagt.

Über die Plattform algofgain.com wird deutschen Kunden der Handel in verschiedenen Finanzinstrumenten angeboten. AlgofGain tritt dabei ausdrücklich als Gegenpartei bei den Transaktionen der Kunden auf. Damit betreibt der Anbieter der Plattform den Eigenhandel ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin.

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