Start Verbraucherschutz Vorfälligkeitsentschädigung nicht Rechtens

Vorfälligkeitsentschädigung nicht Rechtens

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geralt / Pixabay

Der BGH hat die Beschwerde der Commerzbank gegen die Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung abgewiesen. Die Commerz-Bank hatte den Kunden nicht ausreichend über die Berechnung der Strafgebühr informiert und darf deshalb keine Strafgebühren erheben.

Wer beim Verkauf einer Immobilie eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt bekommt, hat nun bessere Aussichten, diese Strafgebühr nicht zahlen zu müssen – oder sich das Geld von seiner Bank zurückzuholen. Denn erstmals ist ein Urteil zum sogenannten Vorfälligkeitsjoker vom Bundesgerichtshof bestätigt worden und somit rechtskräftig geworden.

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