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Generalstaatsanwältin Kövesi im Unterausschuss Europarecht

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Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss – 26.02.2021 (hib 253/2021)

Berlin: (hib/MWO) Einen Überblick über den Stand der Vorbereitungen für die Arbeitsaufnahme der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) gab deren Leiterin Laura Kövesi am Freitag im Unterausschuss Europarecht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. In der vom Vorsitzenden des Unterausschusses, Heribert Hirte (CDU), geleiteten Sitzung ging die zugeschaltete EU-Generalstaatsanwältin auf aktuelle Probleme ein und beantwortete Fragen der Abgeordneten.

Der geplante Beginn der operativen Tätigkeit der EUStA kann Kövesi zufolge nicht wie geplant am 1. März 2021 erfolgen, sondern voraussichtlich erst vor Sommeranfang. Auf zentraler Ebene sei die EUStA bereit, die Arbeit aufzunehmen, es hätten aber noch nicht alle Mitgliedstaaten Vorschläge für die Benennung der Delegierten Europäischen Staatsanwälte eingereicht. Aktuell seien 32 dieser Staatsanwälte in mehreren Staaten bestellt.

Kövesis Stellvertreter Andrés Ritter, der deutsche Vertreter im EUStA-Kollegium, informierte die Abgeordneten über den Aufbau der europäischen Staatsanwaltschaft in Deutschland. Es sei bemerkenswert, wie hier der Aufbau der EUStA vorangetrieben worden sei. Die ersten Delegierten Europäischen Staatsanwälte seien aus Deutschland gekommen. Ende November seien elf Kollegen benannt worden, insofern sei dieser Prozess für Deutschland abgeschlossen. Ritter bedankte sich für die Unterstützung durch die Bundesrepublik, wo die Arbeit mit großem Engagement und großer europäischer Überzeugung begleitet worden sei. Die Vorreiterrolle Deutschlands sei auch für die Klärung praktischer Fragen sehr hilfreich.

Die Europäische Staatsanwaltschaft soll als erste unabhängige und dezentrale Staatsanwaltschaft der Europäischen Union Straftaten gegen den EU-Haushalt wie beispielsweise Subventionsbetrug, Korruption und grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug verfolgen und vor Gericht bringen.

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