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Strahlenschutzgesetz soll geändert werden

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Strahlenschutz | © Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Gesetzentwurf – 26.02.2021 (hib 252/2021)

Berlin: (hib/CHB) Die Bundesregierung will das hohe Niveau des Strahlenschutzes in Deutschland weiter umfassend gewährleisten und zu diesem Zweck das 2018 in Kraft getretene Strahlenschutzgesetz anpassen. Der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes (19/26943) ist jetzt dem Bundestag zugeleitet worden. Ziel der Änderung ist es laut Bundesregierung, durch Klarstellungen und Ergänzungen einen reibungslosen Vollzug des Strahlenschutzgesetzes zu ermöglichen.

Im Einzelnen enthält der Entwurf unter anderem Ergänzungen der Regelungen zum Schutz vor Radon. Außerdem gibt es Änderungen bei den sogenannten Ultrakurzpulslasern, die in der Industrie zum Einsatz kommen und in der Lage sind, ionisierende Strahlung zu erzeugen: Bei Anlagen, die ein überschaubares Gefährdungspotenzial haben, soll künftig die Genehmigungspflicht durch eine Pflicht zur Anzeige ersetzt werden. Wieder eingeführt werden soll zudem die Befugnis der zuständigen Behörden, Anordnungen zur Durchführung der gesetzlichen Regelungen zu treffen.

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