Start Justiz Deka Investment GmbH gegen Volkswagen AG und Porsche Automobil Holding SE

Deka Investment GmbH gegen Volkswagen AG und Porsche Automobil Holding SE

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Daniel_B_photos (CC0), Pixabay

Oberlandesgericht Braunschweig

Beschluss

In dem Kapitalanleger-Musterverfahren

Deka Investment GmbH gegen Volkswagen AG und Porsche Automobil Holding SE

Der Termin vom 1. und 2. März 2021 wird im Hinblick auf die unverändert angespannte Pandemiesituation aufgehoben.

Über die Anträge der Musterbeklagten auf Aufhebung der weiteren bis Juni 2021 anberaumten Termine und eines Moratoriums bis 31. Juli 2021 (Schriftsatz vom 3. Februar 2021) wird nach Ablauf der den Beteiligten im Beschluss vom 8. Februar 2021 gesetzten Stellungnahmefrist entschieden werden.

 

Braunschweig, 12. Februar 2021

Oberlandesgericht, 3. Zivilsenat

Dr. Jäde                Stephan                Dr. Hoffmann

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