Auch diese Aussage werden die Leser dann natürlich in dieser Bilanz bestätigt sehen. Ein mittlerer 6-stelliger Verlust in dieser Bilanz zeigt dann auch eben wenig Freude für die investierten Anleger.
d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. GmbH & Co. KGWiesbadenJahresbericht zum 31.12.2019Bilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019A. AllgemeinesDie d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. GmbH & Co. KG i.L. hat ihren Sitz in Wiesbaden und ist beim Amtsgericht Wiesbaden unter der Registernummer HRA 9056 eingetragen. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine extern verwaltete geschlossene Spezial-Investment-KG nach § 150 Abs. 2 Nr. 2 KAGB, die über kein eigenes Betriebsvermögen verfügt. B. Grundsätze der Bilanzierung und BewertungDie auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV), den für Investmentkommanditgesellschaften geltenden Regelungen des Handelsgesetzbuches sowie den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Die Bilanz wurde gemäß §§ 158, 135 Abs. 3 Satz 1 KAGB in Staffelform aufgestellt. Die Gliederung und der Ausweis von Vermögensgegenständen und Schulden in der Bilanz sowie Erträgen und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften für Investment-KGs der §§ 21 Abs. 4, 22 Abs. 3 KARBV. Bei den Beteiligungen handelt es sich mittelbar ausschließlich um Beteiligungen an ImmobilienGesellschaften gemäß § 234 KAGB. Diese werden mit dem Wert gemäß § 31 KARBV angesetzt. Abweichend von § 31 Abs. 4 Satz 8 KARBV werden die Vermarktungskosten außerhalb der Verkehrswertgutachten für die Immobilien bei der Bewertung der Beteiligungen berücksichtigt. Die Bankguthaben (gemäß § 29 Abs. 2 KARBV), Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe ihres Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 29 Abs. 3 KARBV mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Beteiligungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen – wie im Vorjahr – nicht. Die Verbindlichkeiten haben – wie im Vorjahr – alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Komplementärin ist weder am Kapital noch am Vermögen beteiligt. Daher bestehen keine Kapitalkonten der Komplementärin. Die Kapitalkonten der Kommanditisten gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrags setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Zu den weiteren Angaben der GuV-Posten verweisen wir auf die Darstellung zur Ertragslage im Lagebericht. Die Ergebnisverwendungsrechnung gemäß § 24 Abs. 1 KARBV für das Geschäftsjahr stellt sich wie folgt dar:
Die Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Kommanditisten gemäß § 24 Abs. 2 KARBV für das Geschäftsjahr stellt sich wie folgt dar:
Ein Anteil beläuft sich hierbei auf jeweils EUR 1.000,00 des gezeichneten Eigenkapitals. Somit befinden sich zum Bilanzstichtag 16.110 Anteile im Umlauf. Von den insgesamt umlaufenden 16.110 Anteilen entfallen 9.105 Anteile auf Kommanditisten mit Gewinnvorzug (Vorzugskommanditisten) und 7.005 auf sog. Bestandskommanditisten. Den Vorzugskommanditisten steht vom jährlichen Gewinn vorab ein Gewinnvorzug in Höhe von je 5% der geleisteten Kommanditeinlage zu. Der danach verbleibende Gewinn wird zu 38,5% auf die Vorzugskommanditisten und zu 61,5% auf die Bestandskommanditisten, jeweils nach dem Verhältnis der übernommenen Kommanditeinlagen, verteilt. Der rechnerische Wert je Anteil gemäß § 168 Abs. 1 KAGB zum Bilanzstichtag ergibt sich grundsätzlich durch Division des Werts des Eigenkapitals zum Bilanzstichtag mit den umlaufenden Anteilen zum Bilanzstichtag. Aufgrund der Unterscheidung zwischen Vorzugskommanditisten und Bestandskommanditisten, der zum Teil in unterschiedlichen Geschäftsjahren erfolgten Beitritte von Kommanditisten und Einzahlungszeitpunkte der jeweiligen Kommanditeinlagen sowie der damit im Zusammenhang stehenden jährlichen Ergebniszuweisung kommt es nach dem Gesellschaftsvertrag zu unterschiedlichen Anteilswerten je Kommanditist. Somit ergeben sich folgende Anteilswertgruppen:
D. Sonstige AngabenFür ein (Vj. vier) von der Tochtergesellschaft d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. Wohnen GmbH aufgenommenes Bankdarlehen (Valuta zum 31. Dezember 2019: TEUR 514 (Vj. TEUR 2.947) hat die Gesellschaft eine Bürgschaft von insgesamt TEUR 514 (Vj. TEUR 2.671) übernommen. Die Tochtergesellschaft hat zusätzlich ihre Kaufpreisansprüche (TEUR 701) für die im Bestand befindlichen Immobilien an die Darlehen gebende Bank abgetreten. Deshalb wird das Risiko der Inanspruchnahme der Bürgschaften als vernachlässigbar gering eingeschätzt. Die Angaben gemäß § 25 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 KARBV für die mittelbar über ImmobilienGesellschaften gehaltenen Immobilien sind als Anlage dem Anhang beigefügt. Die Komplementär-GmbH hat im Geschäftsjahr 2019 als Vergütung für die Haftungsübernahme TEUR 24 inkl. Umsatzsteuer vereinnahmt. Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar betrifft ausschließlich Abschlussprüferleistungen (EUR 22.500,00). Bezüglich der Ausführungen zu den Risikomanagementsystemen verweisen wir auf unsere Ausführungen im Lagebericht. Es sind keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres 2019 eingetreten. Bezüglich der COVID-19-Pandemie verweisen wir auf unsere Ausführungen im Lagebericht in Kapitel C. II. Das zum 31. Dezember 2019 ausgewiesene Realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres wird auf neue Rechnung vorgetragen. Organe der GesellschaftKomplementärin: d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs GmbH, Gräfelfing Gezeichnetes Kapital EUR 25.000,00 Liquidatoren: d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs GmbH, Gräfelfing vertreten durch ihre Geschäftsführer Herr Frank Wojtalewicz, Wiesbaden Herr Alexander von Mellenthin, Gräfelfing Herr Frank Wojtalewicz, Wiesbaden, Geschäftsführender Kommanditist Erklärung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB i.V.m. §§ 158, 135 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KAGBWir, die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft, versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Wiesbaden, 9. September 2020 Frank Wojtalewicz, Geschäftsführer d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs GmbH Frank Wojtalewicz, Geschäftsführender Kommanditist Anlage zum AnhangÜber Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien (per 31. Dezember 2019)Angaben gemäß § 25 Abs. 5 Nr. 1 KARBV
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019A. GRUNDLAGENI. Geschäftsmodell des UnternehmensDie d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. GmbH & Co. KG i.L. ist ein geschlossener Spezial-AIF i.S.d. §§ 285 ff. KAGB, der vor Inkrafttreten des KAGB aufgelegt wurde (sog. Alt-Fonds). Gegenstand der Gesellschaft ist die Errichtung, Durchführung und Verwaltung von Immobilienfonds. Der Fonds erreicht sein Investitionsziel durch unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb von Grundstücken und Immobilien (insbesondere Wohnimmobilien) in Deutschland sowie deren Verwaltung, Vermietung und Veräußerung oder sonstige Verwertung. Die Gesellschaft besitzt Kapitalanteile in Höhe von 100% des Stammkapitals (TEUR 25) der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. Wohnen GmbH mit Sitz in Gräfelfing. Das Eigenkapital der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. Wohnen GmbH beträgt zum 31. Dezember 2019 TEUR 2.277 (Vj. TEUR 4.776). Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 mit einem Jahresüberschuss von TEUR 741 (Vj. TEUR 624) ab. Ferner besitzt die Gesellschaft mittelbar über die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. Wohnen GmbH Kapitalanteile in Höhe von 99,98% an der GbR Parrisiusstr. 31 mit Sitz in Wiesbaden. Das nach KAGB neubewertete Eigenkapital der GbR Parrisiusstr. 31 beträgt zum 31. Dezember 2019 TEUR 257 (Vj. TEUR 292). Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 mit einem Jahresfehlbetrag nach KAGB von TEUR -85 (Vj. TEUR -165) ab. II. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDie deutsche Wirtschaft hat sich im Jahr 2019 wie in den Vorjahren positiv entwickelt und ist im zehnten Jahr in Folge gewachsen. Allerdings hat das Wachstum in 2019 an Schwung verloren. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes beträgt in 2019 die Steigerung des preisbereinigten Bruttoinlandproduktes 0,6% im Vergleich zum Vorjahr. Damit liegt sie unter dem Jahresdurchschnitt der Jahre 2008 bis 2018 von 1,3%. Das Zinsniveau im Euroraum ist weiterhin sehr niedrig. Aufgrund einiger ökonomischer und politischer Unsicherheiten (wie z.B. Handelsstreit) sowie einer immer noch zu geringen Inflationsrate ist davon auszugehen, dass sich der Anstieg der Zinsen noch hinauszögern wird. Das niedrige Zinsniveau begünstigt dabei aufgrund der Aussicht auf höhere Renditen die Attraktivität von Anlagen in Investmentvermögen. III. Entwicklungen auf den WohnimmobilienmärktenAuf der Suche nach sicheren Investitionsmöglichkeiten, die im Zuge der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank zugleich auch attraktive Renditechancen bieten, ist der für ausländische und inländische Investoren ohnehin beliebte Wohnimmobilienmarkt Deutschlands seit einigen Jahren noch stärker in den Fokus gerückt und gilt als „sicherer Hafen“ für Investments. Aufgrund von Urbanisierungsprozessen, der Zuwanderung von Flüchtlingen und deren Verteilung sowie einer zu geringen Bautätigkeit und der damit verbundenen fehlenden Schaffung von Wohnraum übersteigt die Nachfrage nach Wohnraum häufig das vorhandene Angebot. Diese Situation ist bereits seit einigen Jahren insbesondere in den deutschen Großstädten und Ballungsgebieten zu erkennen. Mit dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum und dem hohen Nachfragedruck gehen Miet- und Kaufpreissteigerungen einher. Die Politik versucht durch Maßnahmen wie der Einführung des Baukindergeldes, der Beschließung des Mietrechtsanpassungsgesetzes sowie dem Mietendeckel in Berlin den steigenden Miet- und Kaufpreisen entgegenzuwirken und die Mieterrechte zu stärken. Die Kaufpreise und Mieten für Wohnimmobilien in deutschen (Groß-)Städten sind auch im Jahr 2019, trotz nachlassender Dynamik, weiter angestiegen. Nach dem Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V. sind die Kaufpreise für Eigentumswohnungen in Deutschland im Jahr 2019 um 5,9% gestiegen. Die Neuvertragsmieten in Mehrfamilienhäusern steigerten sich etwas verhaltener um 4,5%. IV. Beurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage der GesellschaftV.1. ErtragslageDas Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 beläuft sich auf TEUR -610 (Vj. TEUR -706) und setzt sich zusammen aus dem Ordentlichen Nettoertrag i.H.v. TEUR 789 (Vj. TEUR 617) und der Zeitwertänderung von TEUR -1.399 (Vj. TEUR -1.323). Der Ordentliche Nettoertrag resultiert im Wesentlichen aus Erträgen aus ImmobilienGesellschaften von TEUR 739 (Vj. TEUR 643), denen insbesondere Prüfungs- und Veröffentlichungskosten von TEUR 28 (Vj. TEUR 31), die Verwahrstellenvergütung von TEUR 18 (Vj. TEUR 18) und die Sonstigen Aufwendungen über TEUR 34 (Vj. TEUR 35) gegenüberstehen. Die Sonstigen Aufwendungen bestehen insbesondere aus der Haftungsvergütung der Komplementärin (TEUR 24; Vj. TEUR 24) sowie Steuerberatungskosten (TEUR 8; Vj. TEUR 7). Die Zeitwertänderung resultiert wie im Vorjahr ausschließlich aus Abschreibungen auf die Beteiligung an der Immobilien-Gesellschaft d.i.i. Deutsche Invest Immobilen 2. Wohnen GmbH. V.2. FinanzlageZum 31. Dezember 2019 beträgt das Eigenkapital der Gesellschaft TEUR 1.375 (Vj. TEUR 5.102). Die Eigenkapitalquote beträgt 96% (Vj. 99%). Zur Finanzierung der Eigenkapitalentnahmen i.H.v. TEUR 2.700 und der Gewinn-Entnahmen i.H.v. TEUR 417 wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr Entnahmen aus der Kapitalrücklage der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. Wohnen GmbH von TEUR 2.500 sowie Gewinnausschüttungen von insgesamt TEUR 739 beschlossen. Die Gesellschaft ist während des gesamten Geschäftsjahres 2019 stets in der Lage gewesen, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. V.3. VermögenslageDie Gesellschaft hält eine Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft. Die Anschaffungskosten hierfür betragen bis zum Bilanzstichtag TEUR 2.275 (Vj. TEUR 4.775) und setzen sich aus der Stammeinlage über TEUR 25 (Vj. TEUR 25) und der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 2.250 (Vj. TEUR 4.750) zusammen. Die Bewertung der Beteiligung auf den Bilanzstichtag ergab im Geschäftsjahr 2019 Abschreibungen über TEUR 1.399 (Vj. TEUR 1.323). Die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungsgesellschaften halten zum 31. Dezember 2019 folgendes Immobilienvermögen:
Die Dividendenansprüche resultieren ausschließlich aus der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. Wohnen GmbH. Die Rückstellungen betreffen die Kosten für die Abschlussprüfung (TEUR 27; Vj. TEUR 27), die Steuererklärungen (TEUR 6; Vj. TEUR 5) sowie die Verwahrstellenvergütung (TEUR 4; Vj. TEUR 4). Der Rückgang der Rückstellungen resultiert im Wesentlichen aus der gegenüber dem Vorjahr nicht erforderlichen Rückstellung für die Haftungsvergütung (Vj. TEUR 12). V.4. Die Gesamtaussage zur Lage der GesellschaftDas Geschäftsjahr 2019 mit einem Ergebnis des Geschäftsjahres von TEUR -610 (Vj. TEUR -706) entsprach nicht ganz den Erwartungen. Die Geschäftsführung geht 2020 davon aus, dass sich die Lage der Gesellschaft und das Ergebnis positiver entwickeln werden. Dabei wird sich der positive Trend am Markt für Wohnimmobilien günstig auf das Geschäftsmodell der Gesellschaft auswirken. B. TÄTIGKEITSBERICHTDie d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. GmbH & Co. KG wird seit dem 22. Juli 2014 von der d.i.i. Investment GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet. Die d.i.i. Investment GmbH wurde am 11. Mai 2010 gegründet. Gesellschafter ist die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien GmbH. Die d.i.i. Investment GmbH erhielt am 4. Juli 2014 gemäß §§ 20, 22 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) die Erlaubnis für die Tätigkeit als externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft für die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen bezogen auf geschlossene Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB. Am 7. November 2014 wurde die Erlaubnis von der BaFin um die Verwaltung von geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB erweitert. Am 18. November 2019 wurde die Erlaubnis von der BaFin noch mal erneuert. Folgende Vermögensgegenstände dürfen verwaltet werden a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, b) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur in Vermögensgegenstände gemäß a) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen (§ 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB), c) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, d) Derivate zu Absicherungszwecken. Das Portfoliomanagement und das Risikomanagement werden innerhalb der d.i.i. Investment GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) wahrgenommen. Beide Bereiche sind funktional getrennt und werden von unterschiedlichen Geschäftsführern verantwortet. Im Ressort „Portfoliomanagement“ werden die Aufgaben Immobilieneinkauf, Fondssteuerung, Immobilienportfolioverwaltung, Liquiditätsanlagemanagement wahrgenommen. Das Ressort „Risikomanagement“ nimmt die Aufgaben Risikomanagement und Risikocontrolling, Liquiditätsrisikomanagement, Compliance/Interessenkonfliktmanagement/Geldwäscheabkehr/ Datenschutz, Auslagerungscontrolling, Melde- und Anzeigewesen sowie Controlling wahr. Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der d.i.i. Investment GmbH (01.01.2019 bis 31.12.2019) gezahlten Mitarbeitervergütung (inkl. Geschäftsführung) beträgt TEUR 1.858. Darin enthalten ist eine variable Vergütung i.H.v. TEUR 124; dies entspricht 6,7% der Gesamtvergütung. Im Jahresdurchschnitt waren bei der d.i.i. Investment GmbH im Geschäftsjahr 2019 ohne Berücksichtigung der Geschäftsführung 13 MitarbeiterInnen in Vollzeit und ein Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigt. Auf Grund der geringen Anzahl der Mitarbeiter wurde nicht nach Risk Takern unterschieden. Zum 31. Dezember 2019 befinden sich 6 Wohneinheiten mit einer Gesamtfläche von 369 m2 im Bestand des 2. Fonds. Der flächenmäßige Leerstand beträgt aktuell 26,3%. Derzeit können wir bei der Vermietung eine durchschnittliche Istmiete von 6,21 €/m2 aufgrund von Wohnungsverkäufen und Neuvermietungen erzielen. Im Geschäftsjahr wurden keine Mieterhöhungen durchgesetzt. Im Geschäftsjahr wurden insgesamt TEUR 167 in die Modernisierung der Gebäude investiert. Auf das Gemeinschaftseigentum entfallen davon TEUR 136, auf Sondereigentum TEUR 31. Der größte Teil der Kosten umfasst das Objekt Essen – Friedrichshof und umfasst die Sanierung des Daches und der Fassade. Die Verkaufspreise für Eigentumswohnungen wurden im Geschäftsjahr nicht erhöht. In 2019 wurden insgesamt 35 Wohnungen mit Nutzen-Lasten-Übergang verkauft. Hieraus resultieren Umsätze aus Verkäufen von Grundstücken in Höhe von insgesamt TEUR 5.002 realisiert werden. Die finanziellen Leistungsindikatoren in der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. GmbH & Co. KG KG basieren auf monatlich ermittelten Finanzkennzahlen (EAT, EBT, EBIT, EBITDA und Eigenkapitalrendite). 1 Abweichungen bei den ersten vier Kennzahlen führen zu entsprechenden Maßnahmen. Für das Geschäftsjahr 2019 können folgende Finanzkennzahlen genannt werden:
1 Der EAT (Earnings after Taxes) ist der Jahresüberschuss (hier: Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres) nach Steuern. Beim EBT (Earnings before Taxes) handelt es sich um den Jahresüberschuss (hier: Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres) vor Steuern. Bei der Berechnung des EBIT wird das EBT um das Zinsergebnis bereinigt. Das EBITDA ergibt sich aus dem EBIT zuzüglich Abschreibungen auf das immaterielle Anlagevermögen und außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Zeitwerte des Umlaufvermögens. Die Eigenkapitalrentabilität ergibt sich aus der Relation von EAT zum Eigenkapital. C. CHANCEN- UND RISIKOBERICHTI. ChancenberichtDie Investment Ratio der d.i.i. leitet sich aus der Einschätzung des deutschen Wohnimmobilienmarktes ab und lässt sich zusammenfassend wie folgt beschreiben:
Diese Rahmenbedingungen bieten für die d.i.i. Chancen zum weiteren Ausbau der Geschäftsaktivitäten, für die wir uns gut aufgestellt sehen. II. Risikobericht
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die Beratung im Hinblick auf die Auswahl, Analyse, Bewertung und Durchführung des Erwerbs und des Verkaufs von Immobilienobjekten sowie |
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das operative Management von Objekten. Die Leistungen der KVG erstrecken sich auf alle gehaltenen und alle zukünftig zu erwerbenden Objekte, sobald Nutzen und/oder Lasten dieser Objekte direkt bzw. mittelbar auf eine Tochtergesellschaft übergegangen sind. |
Die Gesellschaft verpflichtet sich, der KVG sämtliche Unterlagen und Informationen über alle Objekte vollständig und richtig zu übergeben, die die KVG zur Durchführung des Auftrages benötigt.
Die KVG wird die Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wahrnehmen sowie fachgerecht bearbeiten.
Die KVG wird die Gesellschaft oder von dieser benannte Dritte über alle der KVG bekannten wesentlichen, die Objekte betreffenden Angelegenheiten unverzüglich unterrichten. Der Gesellschaft sind ferner alle der KVG bekannten Informationen weiterzugeben, die – in welcher Weise auch immer – für den Fortbestand und die Wirtschaftlichkeit der Objekte von Bedeutung sind oder sein könnten (z.B. Veränderungen im Umfeld, behördliche Entscheidungen u.ä.).
Die KVG wird der Gesellschaft Berichte über alle wesentlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse der einzelnen Objekte erstellen und an die Auftraggeber weiterleiten. Die KVG wird ferner, soweit erforderlich, entsprechende Berichte für finanzierende Banken nach Maßgabe der jeweiligen Kreditverträge erstellen. Einzelheiten zu Form und Inhalten dieser turnusmäßigen Berichte sind von der Gesellschaft festzulegen. Die KVG kann sich für die Erfüllung der Verpflichtung Dritter bedienen.
Der Gesellschaft und den von ihr Bevollmächtigten ist nach vorheriger Ankündigung Einblick in die die Objekte betreffenden Unterlagen zu gewähren. Mit Beendigung des Auftrages oder nach Aufforderung durch die Gesellschaft sind sämtliche Unterlagen der Gesellschaft auszuhändigen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
Die KVG ist im Rahmen ihrer Tätigkeit verpflichtet, nach pflichtgemäßem Ermessen stets im Interesse der Gesellschaft zu handeln und hierbei deren Weisungen zu beachten.
Die Weisungsbefugnisse der Gesellschaft gegenüber der KVG erstrecken sich insbesondere auf die Präzisierung der übertragenen Aufgaben. Eine Erweiterung des umgrenzten Aufgabengebietes bedarf jedoch der einvernehmlichen Einigung aller Vertragsparteien.
Durch den Verwaltungsvertrag wird kein Arbeitsverhältnis zwischen der Gesellschaft und den Mitarbeitern der KVG begründet. Die Art und Weise der Erledigung der Aufgaben der KVG sowie die Bestimmungen des hierzu einzusetzenden Personenkreises obliegt allein der KVG. Soweit die KVG Weisungen erhält, binden diese allein die KVG und nicht deren Mitarbeiter. Die Mitarbeiter der KVG unterliegen allein den Weisungen der KVG.
Die KVG sowie ihre Erfüllungsgehilfen haften gegenüber der Gesellschaft nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. In diesem Fall ist die Haftung der KVG jedoch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet die KVG unbeschränkt.
Die KVG übernimmt für Lieferungen und Leistungen der von ihr beauftragten Objektverwalter oder sonstige Dienstleister keine Gewährleistung. Sie haftet der Gesellschaft jedoch dafür, dass sie die Objektverwalter und Dienstleister mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns sowie unter Berücksichtigung der der Gesellschaft gegebenenfalls auferlegten Pflichten, z.B. aus Finanzierungszusagen von Banken, ausgewählt hat.
Die Haftung für alle Ansprüche der Gesellschaft gegenüber der KVG aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist beschränkt auf den Betrag der an die Gesellschaft in den letzten zwei vollen Geschäftsjahren vor Eintritt des Haftungsfalles gezahlten Gesamtvergütung.
Der Vertrag lief zunächst bis zum 31. Dezember 2016. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird. Eine Kündigung aus wichtigem Grund gemäß den gesetzlichen Vorschriften ist jederzeit fristlos zulässig. Der Vertrag wurde bisher nicht gekündigt.
Die Kündigung hat schriftlich mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen.
Kommt es während der Vertragslaufzeit bei der Gesellschaft im Rahmen eines einheitlichen Veräußerungsvorgangs zu einem Gesellschafterwechsel in Höhe von 75% des Gesellschaftskapitals oder werden alle von den Auftraggebern gehaltenen Objekte veräußert und übernimmt der Käufer diesen Vertrag nicht, ist die Gesellschaft berechtigt, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, für den die Übergabe des Objektes an den Käufer vorgesehen ist.
Die KVG ist bei Beendigung dieses Vertrages verpflichtet, der Gesellschaft bzw. den Objektgesellschaften alle in § 257 HGB genannten noch vorhandenen Unterlagen sowie alle zur ordnungsgemäßen Fortsetzung der Buchführung und allgemeinen Verwaltung notwendigen Unterlagen herauszugeben.
Die KVG erhält für ihre Beratungs- und Verwaltungsleistungen nach § 1 von den Auftraggebern eine Managementgebühr in Höhe von 1% p.a. bezogen auf den Buchwert des Immobilienbestandes, der bei den Auftraggebern und in eventuellen Beteiligungsgesellschaften bilanziert ist, mindestens jedoch EUR 10.000,00 pro Monat (nachfolgend „Managementgebühr“). Die Managementgebühr ist auf Basis der jeweiligen Jahresabschlüsse zu ermitteln. Die KVG erhält nach dem angenommenen Investitionsverlauf bemessene Abschlagszahlungen auf die jährliche Managementgebühr, die in zwölf Monatsraten jeweils zum 1. eines jeden Monats zu zahlen sind. Zum 31.12. eines Jahres wird im Rahmen einer Endabrechnung die endgültige Managementgebühr für das Geschäftsjahr abgerechnet. Dabei sind Abgänge und Zugänge von einzelnen Objekten pro-rata-temporis für das Geschäftsjahr, in dem der Zugang bzw. der Abgang erfolgt, sowie die sich jeweils zum Monatsanfang ergebenden Buchwerte als Basis für die Endabrechnung zu berücksichtigen.
Für den von der KVG beratenen Ankauf von Wohnimmobilien oder Beteiligungen an Immobiliengesellschaften erhält die KVG eine Einmalprovision in Höhe von 2,0% des jeweiligen Nettokaufpreises. Nettokaufpreis in diesem Sinne ist der tatsächlich gezahlte Kaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten. Die Vergütung ist mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.
Für den von ihr beratenen Verkauf von Wohnimmobilien oder Beteiligungen an Immobiliengesellschaften erhält die KVG eine Einmalprovision in Höhe von 1,0% des jeweiligen Nettoverkaufspreises bei der Veräußerung von Wohnraum im Rahmen von Wohnungsprivatisierungen (Schaffung von Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz). Im Falle der Veräußerung von Immobilien als sogenannte Mehrfamilienhäuser erhält die KVG eine Einmalprovision in Höhe von 1,0% des jeweiligen Nettoverkaufspreises. Nettoverkaufspreis in diesem Sinne ist der tatsächlich vereinnahmte Verkaufspreis vor Abzug etwaiger Veräußerungsnebenkosten. Die Vergütung ist mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.
Sofern die KVG den Verkauf von Wohnungen durch eigenes Personal durchführt, erhält die KVG für diese Tätigkeit zusätzlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von maximal 3,5% des Nettoverkaufspreises. Nettoverkaufspreis in diesem Sinne ist der tatsächlich vereinnahmte Verkaufspreis vor Abzug etwaiger Veräußerungsnebenkosten. Der Anspruch auf die jeweilige Vergütung entsteht mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages und ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
Die nach vorstehenden Absätzen geschuldeten Vergütungen und Gebühren sind Nettobeträge und erhöhen sich durch eine ggf. darauf entfallende Umsatzsteuer.
Soweit die KVG Beratungs- und Verwaltungsleistungen, insbesondere Beratungsleistungen bei der Umsetzung des Geschäftsgegenstands der Gesellschaft im Zusammenhang mit rechtlichen oder steuerrechtlichen Fragestellungen, durch die Einschaltung von Nachunternehmern (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte, etc.) erbringen lässt, werden ihr diese Aufwendungen durch die Gesellschaft erstattet. Soweit solche Kosten im Zusammenhang mit einer geplanten Akquisition entstanden sind und es nicht zum Abschluss einer wirksamen Transaktion kommt, so werden sich die KVG und Auftraggeber diese Kosten teilen.
Eine Weiterverlagerung der von der KVG übernommenen Aufgaben auf Dritte, insbesondere die Einschaltung von Nachunternehmern, ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist. Im Übrigen bedarf die Verlagerung von Aufgaben der vorherigen Zustimmung der Gesellschaft. Die Zustimmung der Gesellschaft darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Die KVG bleibt der Gesellschaft gegenüber für die Erfüllung der ihr aus diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen verantwortlich, auch wenn sie die Aufgaben durch beauftragte Dritte erfüllen lässt.
Die KVG ist bevollmächtigt, Einblick in die den Grundbesitz der Objekte und Immobilienportfolien betreffenden Unterlagen bei sämtlichen Behörden zu nehmen und Unterlagen zum Zwecke der Kopienanfertigung zu entleihen sowie Untervollmachten zu diesem Zwecke zu erteilen.
Die KVG ist ohne gesonderte Bevollmächtigung nicht berechtigt, die Gesellschaft rechtsgeschäftlich zu vertreten.
Die KVG unterliegt gegenüber der Gesellschaft keinem Wettbewerbsverbot. Die KVG wird jedoch sämtliche Informationen, die sie im Zusammenhang mit ihrer Geschäftsbesorgung nach diesem Vertrag von der Gesellschaft erlangt, vertraulich behandeln und nur mit vorheriger Zustimmung der Gesellschaft oder im Rahmen ihrer vertraglich, gesetzlich oder behördlich auferlegten Pflichten offenlegen.
F. ERKLÄRUNG NACH § 289 ABS. 1 SATZ 5 HGB I.V.M. §§ 158, 135 ABS. 1 SATZ 2 NR. 3 KAGB
Wir, die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft, versichern nach bestem Wissen, dass im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Wiesbaden, 9. September 2020
Frank Wojtalewicz, Geschäftsführer d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs GmbH
Frank Wojtalewicz, Geschäftsführender Kommanditist
VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. GmbH & Co. KG i.L.:
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. GmbH & Co. KG i.L., bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. GmbH & Co. KG i.L. für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögensund Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen. |
Gemäß § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine |
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wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN
Prüfungsurteil
Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. GmbH & Co. KG i.L. zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren. |
Frankfurt am Main, den 9. September 2020
RSM GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
S. Varughese, Wirtschaftsprüfer
Frank Weber, Wirtschaftsprüfer