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Wie logisch ist das denn?

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papazachariasa (CC0), Pixabay

In ganz Sachsen wird die zulässige Personenzahl, die sich in Läden aufhalten dürfen, reduziert. Bei einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter ist nur ein Kunde pro zehn Quadratmeter gestattet. Größere Geschäfte müssen für darüber hinaus gehende Verkaufsflächen jeweils 20 Quadratmeter pro Person ansetzen. Für Einkaufszentren gilt die Gesamtverkaufsfläche.

Soweit so gut, oder auch nicht, denn logisch ist diese Einschränkuns aus meier Sicht nicht. Vor allem was die Bewertung von Verkaufsflächen in einem Einkaufszentrum anbetrifft. Nehmen wir mal an ein Einkaufszentrum hat insgesamt 10.000 Verkaufsfläche, dann dürften da 500 Kunden hinein, was in der Konsequenz dann aber bedeuten könnte, das du in einem kleinen Laden dann eine Überfüllung hast, in einem großen Laden dann möglicherweise keinen Kunden. Irgendwie nicht logisch.

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