Start Verbraucherschutz pmOne AG

pmOne AG

446
geralt (CC0), Pixabay

pmOne AG

München

Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung

Es ist beabsichtigt, die pmOne Analytics GmbH mit dem Sitz in Paderborn als übertragende Gesellschaft auf die pmOne AG mit dem Sitz in München als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen. Da sich mehr als 9/10 des Stammkapitals der pmOne Analytics GmbH in der Hand der übernehmenden pmOne AG befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden AG gemäß § 62 Abs. 1 S. 1 UmwG, nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach §§ 62 Abs. 2 hin.

Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringen Teils am Grundkapital (vgl. § 62 Abs. 2 S. 2 UmwG).

 

pmOne AG mit dem Sitz in München

Der Vorstand

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein