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Staatsanwaltschaft Offenburg

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Offenburg

Geschädigtenmitteilung nach § 459i StPO

B414 VRs 305 Js 20317/16

Durch Urteil des Amtsgerichts Oberkirch vom 23.11.2017, B414 VRs 305 Js 20317/16, wurde der Alexandr B. aufgrund Unterschlagung in vier Fällen verurteilt. Der Verurteilte war bei einer Firma angestellt, die im Auftrag der Deutschen Post AG Postfrachtgut auslieferte. Im Rahmen der Beschäftigung entwendete der Verurteilte vier Mobiltelefone. Der Wert der Gegenstände beläuft sich auf 1.650€.

Durch das Urteil des AG Oberkirch vom 23.11.2017 wurde ein Einziehungsbetrag von 1.650€ festgesetzt. Dieses wurde durch den Verurteilten vollständig bezahlt. Die hier bekannten Geschädigten wurden angeschrieben. Diese wurden bereits durch die damaligen Verkäufer entschädigt. Diese weiteren Geschädigten sind hier nicht bekannt und können deshalb nicht benachrichtigt werden. Die Benachrichtigung dient dem Zweck, den Geschädigten Gelegenheit zu geben, etwaige Ansprüche zu überprüfen und ggf. auf die sichergestellten Vermögenswerte zuzugreifen.

Wenden Sie sich gegebenenfalls zwecks Einleitung der erforderlichen zivilrechtlichen Schritte umgehend an einen Rechtsanwalt oder an die Staatsanwaltschaft Offenburg.

 

Ball, Rechtspflegerin

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