Start Allgemein Nickel – Notare und Rechtsanwälte aus Hanau und der merkwürdige Brief

Nickel – Notare und Rechtsanwälte aus Hanau und der merkwürdige Brief

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OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Rechtsanwalt Nickel hat uns ein Schreiben folgenden Inhalts zukommen lassen:

„Auf Ihrer Internetpräsenz haben Sie mit Datum vom 10.6.2020 unter dem folgenden Link www.diebewertung.de/staatsanwaltschaft-frankfurt-am-main-51/ Auszüge aus einem angeblichen Urteil des Landgerichts Frankfurt und in diesem Zusammenhang die persönlichen Daten unserer Mandantin verbreitet.“ (Sie finden diese Nachricht auch hier)

Nun, sehr geehrter Herr Anwalt, so etwas machen wir in der Tat, da derartige Nachrichten sonst oftmals untergehen. Seit Jahren geben wir teilweise die öffentlichen Meldungen aus Bundesportalen wieder, u.a. damit Geschädigte etwas von der Möglichkeit der Entschädigung erfahren. Das haben wir Herrn Nickel auch umgehend mitgeteilt.

Unserem Eindruck nach war diese Veröffentlichung für Rechtsanwalt Nickel auch neu. Da sieht man mal, wie viel Verbreitung diese Nachrichten erfahren! Im Übrigen geht es darum, dass seine Mandantin sich mit über 4 Millionen Euro „bereichert“ haben soll, weswegen für diesen Betrag eine „vorläufige Sicherungsmaßnahme“ angeordnet wurde. Das sind keine „Peanuts“ mehr.

Natürlich löschen wir solche Veröffentlichungen nicht, wenn ein Schreiben von einem möglicherweise unwissenden Rechtsanwalt kommt. Wir löschen gemäß unseren AGB den Artikel dann, wenn wir Kenntnis davon bekommen, dass er im Bundesanzeiger gelöscht wurde.

Vielleicht sollten Sie, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Nickel, erst einmal eine Löschung beim Bundesanzeiger beantragen? Noch besser wäre es jedoch, den Sachverhalt aufzuklären. Wenn Sie damit erfolgreich weitergekommen sind, melden Sie sich wieder und wir löschen! So haben Sie im Auftrag Ihrer Mandantin nur noch mehr Wirbel verursacht.

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