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Corona-App und das Thema Ortung bei Android-Handys

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LoveYouAll (CC0), Pixabay

Die Corona-Warn-App des RKI gilt als vorbild­lich in Sachen Daten­schutz: Sie arbeitet anonym, speichert Daten dezentral und ortet den Nutzer nicht. Trotzdem braucht sie auf Android-Handys Zugriff auf die Stand­ort­ermitt­lung. test.de erklärt, warum das so ist und wie daten­schutz­bewusste Nutzer reagieren können.

Über­raschende Frage nach dem Stand­ort

Viele, die großen Wert auf ihre Privatsphäre legen, lassen die Ortungs­funk­tion ihres Smartphones meist abge­schaltet und akti­vieren sie nur bei Bedarf, etwa zum Navigieren. Doch mancher Android-Nutzer, der so vorgeht, wird sich bei der Installation der neuen Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts wundern: Beim ersten Start fordert sie den Nutzer auf, die Stand­ort­ermitt­lung seines Handys zu akti­vieren. Dabei soll die Warn-App doch nur vor möglichen Begegnungen mit Infizierten warnen – ohne das Handy dabei zu orten!

Entwarnung in der Daten­schutz­erklärung

Warum benötigt eine App, die den Stand­ort nicht ermittelt, Zugriff auf die Ortungs­funk­tion? In der Datenschutzerklärung zur App steht dazu im Absatz 7b zu den App-Berechtigungen auf Android-Smartphones: „Die Stand­ort­ermitt­lung Ihres Smartphones muss akti­viert sein, damit Ihr Gerät nach Bluetooth-Signalen anderer Smartphones sucht. Stand­ortdaten werden dabei jedoch nicht erhoben.“

Auch Bluetooth zählt zur Stand­ort­ermitt­lung

Tatsäch­lich liegt die Erklärung im Rechte-Management von Android: Das zählt zur „Stand­ort­ermitt­lung“ nicht nur die Ortung per GPS, Mobil­funk- oder WLan-Netze, sondern auch den Bluetooth-Funk. Begründung: Auch über Bluetooth lassen sich Rück­schlüsse auf den Stand­ort ziehen. Damit die Corona-Warn-App per Bluetooth Daten mit anderen Handys austauschen und gegebenenfalls vor Begegnungen mit Infizierten warnen kann, muss auf Android-Geräten darum die Ortungs­funk­tion dauer­haft einge­schaltet sein – obwohl die Warn-App selbst nichts ortet.

Stand­ort-Zugriff für einzelne Apps regeln

Solange die Stand­ort­ermitt­lung einge­schaltet ist, könnten allerdings auch andere Apps sie nutzen, die in Sachen Daten­schutz vielleicht weniger unbe­denk­lich sind als die Warn-App. Dafür gibt es eine Lösung: Android-Nutzer können den Zugriff auf die Ortungs­funk­tion jeder einzelnen App erlauben oder verbieten. Die entsprechende Funk­tion findet sich im Einstellungs­menü in der Regel unter: Apps>App-Berechtigungen>Stand­ort.

In der dort ange­zeigten Liste aller installierten Apps sollte man dieses Zugriffs­recht nur den wenigen Apps zugestehen, die es zwingend brauchen – zum Beispiel Navigations- oder Nahverkehrs-Apps.

Quelle: https://www.test.de/Corona-App-Standort-Zugriff-auf-Android-Handys-5624423-0/

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