Start Verbraucherschutz Urteil gegen Vodafone und seine „Drückerkolonnen“

Urteil gegen Vodafone und seine „Drückerkolonnen“

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Free-Photos (CC0), Pixabay

Unseriöse Drückerkolonnen von Vodafone akquirieren Kunden gegen deren Willen: Selbst wer die Leute nicht ins Haus lässt, bekommt später eine Auftrags­bestätigung und soll 29,99 Euro monatlich zahlen. Die Verbraucherzentrale ist dagegen gericht­lich vorgegangen – mit Erfolg.

Drücker geben sich als Service­techniker aus

Unangemeldet stand bei einer Hamburger Wohn­gemeinschaft ein Mann an der Haustür: Er sei Service­techniker von Vodafone Kabel Deutsch­land und müsse die Kabel­buchse vermessen. Doch dass jemand in die Wohnung will, ohne vorher einen Termin zu vereinbaren, kam den Bewohnern komisch vor. Sie wiesen den Besucher ab. Dennoch erhielt einer von ihnen nur Minuten später eine E-Mail: Seine Bestellung sei einge­troffen. Er erhalte nun Vodafone TV Connect und Vodafone GigaTV inklusive HD Premium Cable für 29,99 Euro monatlich zuzüglich 49,99 Euro einmaliges Bereit­stellungs­entgelt, stand als schriftliche Auftrags­bestätigung in einer weiteren E-Mail, die kurz danach kam.

„Ihre Bestellung haben wir bekommen“

Ähnlich geht es anderen Betroffenen, berichtet die Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg. Ein Kunde hatte wegen Umzugs kündigen müssen. Nach einem verpassten Anruf von Vodafone rief er dort an – im Glauben, es seien noch Fragen offen. Im Telefonat stellte er klar, dass er keine Produkte von Vodafone Kabel Deutsch­land mehr brauche. Dennoch erhielt er kurz danach eine E-Mail: „Ihre Bestellung haben wir bekommen“. Am Tag darauf folgte die Mitteilung, ein neues Gerät sei unterwegs. Später wurden Rechnungen für „Kabel Digital“ und „Video Select“ zugestellt und Geld vom Konto abge­bucht.

Den Vertrags­abschluss gab es gar nicht

Eine andere unfreiwil­lige Kundin hatte ihren zweijäh­rigen DSL-Vertrag bei Vodafone frist­gerecht gekündigt und nach einem Retouren­schein für die Rück­sendung des Routers gefragt. Zwei Tage nach dem Anruf bei der Kunden-Hotline erhielt sie einen Brief mit einer Auftrags­bestätigung über die „Vodafone Giga TV App“. Sie sollte nun 9,99 Euro pro Monat zahlen. Vertrags­beginn war der Tag des Telefonats. Über den Vertrags­abschluss hatte der Service-Mitarbeiter im Call­center jedoch nie mit der Kundin gesprochen, so die VZ.

Kabel-Router statt Prepaid-Karten

Ein weiterer Verbraucher rief bei der Vodafone-Hotline an, um Prepaid-Karten für seine Kinder zu bestellen. Doch dort bot man ihm einen Telefon- und Internet­vertrag an. Obwohl er dies ausdrück­lich ablehnte, erhielt er am nächsten Tag den Anruf einer Firma, die einen Termin für die Installation eines neuen Kabel-Routers vereinbaren wollte. Kurz darauf lag eine Auftrags­bestätigung über einen „Vodafone Internet- und Telefon­anschluss“ im Brief­kasten.

Verbraucherzentrale klagt erfolg­reich

In zwei Fällen hat die VZ vor dem Land­gericht München I geklagt und Recht bekommen. Um diese Produkte geht es:

  • Vodafone TV Connect
  • Vodafone GigaTV, inklusive HD Premium Cable
  • Vodafone Giga TV App
  • Kabel Digital
  • Video Select
  • Vodafone Giga TV App (neues Urteil)
  • Internet- und Fest­netz­anschluss

Wer nichts bestellt hat …

Das Land­gericht verurteilte Vodafone Kabel Deutsch­land, es zu unterlassen, Verbrauchern den Abschluss eines Vertrags über „Kabel Digital“ und/oder „Video Select“ zu bestätigen und/oder dem Verbraucher Entgelte für diese Produkte in Rechnung zu stellen, wenn keine entsprechende Bestellung vorliegt. Verstößt das Unternehmen dagegen, kann ein Ordnungs­geld von bis zu 250 000 Euro fällig werden (Az. 17 HK O 301/18). Im zweiten Verfahren untersagte das Gericht Vodafone, Verbrauchern den Abschluss eines Vertrags über „Vodafone Giga TV App“ zu bestätigen, wenn sie die App gar nicht bestellt haben. Verstößt das Unternehmen gegen das Anerkennt­nis­urteil, kann ebenfalls ein Ordnungs­geld von bis zu 250 000 Euro fällig werden (Az. 17 HK O 15392/19).

… muss auch nichts bezahlen

Unterge­schobene Verträge sind bei den Verbraucherzentralen ein Dauer­thema. Die Betroffenen müssen Zeit und Nerven investieren, um sich gegen Rechnungen zu wehren, für die es keine Vertrags­grund­lage gibt. Dabei sind Verbraucher eigentlich gar nicht verpflichtet, irgend­etwas zu unternehmen, wenn sie eine Rechnung oder eine Auftrags­bestätigung über einen nicht bestehenden Vertrag erhalten. Viele Anbieter meinen aber, dass ein Vertrag auto­matisch als abge­schlossen gilt, wenn auf eine als E-Mail verschickte Bestätigung keine Reaktion erfolgt, so die Erfahrung der VZ. Doch es gilt der Grund­satz: Wer nichts bestellt, darf auch nicht zur Kasse gebeten werden.

Quelle: https://www.test.de/Vodafone-Kabel-Deutschland-Druecker-schieben-unfreiwilligen-Kunden-Vertraege-unter-5622102-0/

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