Wenn ein Berliner Bürger auf Anweisung eines Gesundheitsamtes der Stadt seine Tätigkeit nicht mehr ausüben darf oder in Quarantäne muss, kann er ab sofort online seinen Verdienstausfall geltend machen. Dies teilten in einer gemeinsamen Presseerklärung die Senatsverwaltungen für Inneres und für Finanzen mit. Betroffene Arbeitgeber und Selbstständige können die Anträge jeweils über das Service-Portal der Berliner Verwaltung abrufen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf einer Corona-Seite der Senatsverwaltung der Finanzen.