Start Verbraucherschutz Grundsätze zur Abmilderung der Coronavirus-Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung

Grundsätze zur Abmilderung der Coronavirus-Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung

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kschneider2991 (CC0), Pixabay

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat sich die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA am 17. April zur Situation der Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) geäußert. Dabei hob EIOPA die stabilisierende Rolle hervor, die EbAV als Anleger mit Langfristperspektive auf den momentan instabilen Märkten einnehmen können.

Um die Risiken für die EbAV sowie ihrer Versorgungsberechtigten einzudämmen, hat EIOPA zudem einige Erwartungen formuliert. Diese betreffen unter anderem Aspekte wie Betriebskontinuität und operationelle Risiken, die Liquiditätslage der EbAV, die Finanzierungssituation der Einrichtungen und den Schutz der Versorgungsberechtigten. Außerdem sollten die zuständigen nationalen Behörden auch das Ziel im Blick behalten, kurzfristige prozyklische Rückwirkungen auf Real- und Finanzwirtschaft zu vermeiden.

Weiterhin verschiebt EIOPA im Rahmen des Rentendatenprojekts die Fristen für das Berichtswesen über das erste Quartal 2020 um zwei Wochen. Die Meldepflicht für das jährliche Berichtswesen im Hinblick auf das Jahresende 2019 verschiebt EIOPA um acht Wochen. Die Daten können der BaFin diesen Vorgaben entsprechend später vorgelegt werden.

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