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RH Reputation GmbH und adcada

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mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die RH Reputation GmbH agiert, soweit wir wissen, auch für die adcada-Gruppe aus Bentwisch bei Rostock. Das 2016 von Leonhard Reetz und Pavlo Hanov gegründete Unternehmen kümmert sich um das Online-Reputationsmanagement von Firmen (s.u.). Dies hat adcada leider auch nötig aktuell und dürfte momentan hart dafür kämpfen, Gelder von Anlegern zu erhalten.

Wie Pavlo Hanov, der zuvor unter anderem beim ominösen Finanzmarktdienstleister gomopa tätig war, in einem eigenen, natürlich werbenden Artikel korrekt schreibt, ist der Aufbau einer positiven Reputation ein langfristiger Prozess. Nun bedingt das aber auch, dass über das Unternehmen selber keine negativen Schlagzeilen bekannt werden, etwas was bei adcada aber regelmäßig vorkommt.

Das gleiche sollte man auch vom Unternehmen, das sich um den eigenen Ruf kümmert, erwarten können. So weist die letzte Bilanz des Unternehmens einen hohen Eigenkapital-Rückgang auf (von 17.858,30 Euro Ende 2017 auf 11.935,92 Euro).

Nun, aber darum soll es hier eigentlich nicht gehen. Was wir uns in diesem Zusammenhang fragen, ist, ob es hier eine gewisse juristische Mitverantwortung des Unternehmens gibt. Es gibt diesbezüglich eine Grenze zwischen neutralen Beihilfehandlungen und Haftung.

Ein Beispiel: Ein Taxifahrer bringt einen Herrn zu einer Bank, der dort Geld einzahlt oder die Bank ausraubt. Wenn der Taxifahrer weiß, dass ein Bankraub stattfindet und durch die Autofahrt unterstützt, haftet er strafrechtlich wegen Beihilfe zu einem Verbrechen. Falls der Bankräuber gefasst wird und nicht zahlen kann, darf die Bank dann den Taxifahrer für den Schaden haftbar machen. Wenn dieser jeoch keine Ahnung von der Planung hat, hat er ganz normal seinen Beruf ausgeübt und haftet nicht dafür.

Ähnliches gilt auch für Journalisten oder PR-Agenturen, die betrügerische Modelle unterstützen. Dort ergibt sich ebenfalls eine Haftung, wenn diese bewusst Aktionen promoten, die sich als Straftaten herausstellen. Herausreden ist dann schwierig:

„§ 311 Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse

(1) Zur Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft sowie zur Änderung des Inhalts eines Schuldverhältnisses ist ein Vertrag zwischen den Beteiligten erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt.

(2) Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 entsteht auch durch

1. die Aufnahme von Vertragsverhandlungen,
2. die Anbahnung eines Vertrags, bei welcher der eine Teil im Hinblick auf eine etwaige rechtsgeschäftliche Beziehung dem anderen Teil die Möglichkeit zur Einwirkung auf seine Rechte, Rechtsgüter und Interessen gewährt oder ihm diese anvertraut, oder
3. ähnliche geschäftliche Kontakte.

(3) 1Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 kann auch zu Personen entstehen, die nicht selbst Vertragspartei werden sollen. 2Ein solches Schuldverhältnis entsteht insbesondere, wenn der Dritte in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst.

Daneben ist die Vorschrift des § 311 Abs. 3 Satz 2 Bürgerlichen Gesetzbuch wohl unbekannt. Diese sagt, dass Vertragserfüllungsansprüche gegen Personen geltend gemacht werden können, die gar nicht Vertragspartner sind.“

Dies kann auch gegen vertrauenaufbauende Unternehmen angewendet werden. Wenn es daraufhin zum Vertragsschluss kommt, kann dieses also in Haftung genommen werden.

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 181115 B Bekannt gemacht am: 31.10.2016 12:19 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr:
Neueintragungen
26.10.2016
HRB 181115 B: RH Reputation GmbH, Berlin, Nürnberger Straße 13, 10789 Berlin. Firma: RH Reputation GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Nürnberger Straße 13, 10789 Berlin; Gegenstand: Schaffung, Erhaltung und/oder Optimierung der Außendarstellung von Unternehmen im nationalen und internationalen Raum. Schwerpunktmäßig bezieht sich die Tätigkeit auf das Online-Reputationsmanagement und Dienstleistungen im Bereich des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Reetz, Leonhard, *29.06.1959, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.09.2016

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