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Corona-Chaos in Deutschland

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geralt (CC0), Pixabay

Ab heute treten erste Lockerungen in Kraft. Allerdings kommt es regional zu großen Unterschieden.

Generell dürfen in Deutschland alle Geschäfte mit einer Fläche bis 800 Quadratmetern wieder öffnen. Dabei diente als Orientierung, dass laut Baurecht Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern als Sonderbauten gelten. Für Kfz-, Fahrradhändler und Buchhandlungen gilt eine Sonderregelung – sie dürfen unabhängig von der Größe wieder öffnen. In einigen Regionen Deutschlands öffnen zudem die Zoos wieder.

Aber: In Berlin und Brandenburg öffnen die Geschäfte erst am Mittwoch wieder, in Thüringen noch einen Tag später. In Bayern dürfen ab heute Gärtnereien, Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen, die kleineren Läden sowie alle Auto-, Fahrrad- und Buchhändler folgen jedoch eine Woche später. In Nordrhein-Westfalen sollen laut dem Willen der Landesregierung bereits heute Möbelhäuser und Babyfachmärkte öffnen dürfen.

In Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein dürfen auch größere Läden aufmachen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen. In Schleswig-Holstein, Brandenburg und Niedersachsen dürfen auch Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern öffnen, die in Einkaufszentren liegen.

In Sachsen-Anhalt orientiert sich die Genehmigung für eine Öffnung allein an der im Miet- oder Pachtvertrag vermerkten Größe des Geschäfts. Hier dürfen Inhaber ihre Geschäfte nicht verkleinern.

Wie im Lebensmittelhandel müssen hierbei natürlich die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, also eine Personenanzahlbegrenzung, Sicherheitsabstand usw.

Im Bildungswesen herrscht ein ähnlicher Flickenteppich. So dürfen in Sachsen, Berlin und Brandenburg heute die ersten Abschlussklassen für Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen in die Schulen zurückkehren. In anderen Ländern geschieht dies einige Tage später, teilweise sogar erst im Mai. An Hochschulen dürfen Prüfungen unter entsprechenden Sicherheitsbedingungen wieder stattfinden und auch Labore, Bibliotheken und Archive dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen.

Eine generell Maskenpflicht gibt es zwar nicht, aber auch hier gibt es regionale Unterschiede: So gilt in Sachsen ab heute eine Tragepflicht im ÖPNV und in Geschäften, ebenso in einzelnen Städten und Kommunen wie zum Beispiel in Hanau, Jena, Sulz am Neckar und Wolfsburg. Dabei genügen einfache Lösungen wie selbstgenähte Masken, aber auch Schals oder Tücher, die Mund und Nase verhüllen.

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