Auch der Warenhauskonzern versucht nun mit juristischen Mitteln, eine schnelle Wiederöffnung seiner Filialen in Nordrhein-Westfalen zu erzwingen und hat beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster sowie beim OVG Bremen am heutigen Freitag entsprechende Eilverfahren gegen die Coronaschutzverordnung eingereicht (Az. 13 B 484/20.NE; 1 B 103/20 und 1 D 104/20).
Auf der Webseite erklärte der Konzern, dass die Schließungen „ein gravierender Einschnitt für das Tagesgeschäft und sämtliche Umsätze des Unternehmens“ seien. Der Warenhauskonzern bereitet gerade seine Sanierung in einem Schutzschirmverfahren vor, welches er Anfang April beim Amtsgericht in Essen beantragt hatte. Zuvor hatte sich Karstadt Kaufhof in der Corona-Krise bereits um Staatshilfen bemüht und Kurzarbeit eingeführt. Medienberichten zufolge will der Konzern darüber hinaus bis mindestens Juni keine Miete für seine Kaufhäuser zahlen.